ZitatOriginal geschrieben von TMausHB
Rein juristisch gesehen, ist mit dem Einstellen bei eBay ein Angebot getätigt worden, das Abgeben eines Gebotes oder das Beenden der Auktion mittels der Option "SOFORT-Kaufen" stellt eine Annahme dar. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
Rein juristisch gesehen ist kein rechtskräftiger Kaufvertag entstanden - da laut geltendem deutschen Recht und entsprechenden Gerichtsurteilen bei offenkundigen Irrtümern des Verkäufers dieser nicht verpflichtet ist, das Gerät zu diesem Preis zu verkaufen (Beispiel siehe Nokiacommis Posting)