Timeport t280 http://www.megamarkt.net/
75,-Neu
Vielleicht nicht das aktuellste Gerät aber sicher ein zuverlässiges handliches Gerät
Schnäppchen-Thread für Motorola/Samsung/etc. II
- T39
- Geschlossen
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- Augenedit -
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Zitat
Original geschrieben von T39
Samsung T100, 130 Euro
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em&item=3380452936&bw=yes
(Bewertungen: 86,2 % verursacht als Käufer)Siehe 2 Postings ober deinem!
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Zitat
Original geschrieben von booner
Motorola V525 für 1€VERDAMMT!!! Wieso musste ich gerade DA mal nicht bei eBay kucken.
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Der Käufer ist ja rechtlich nicht verpflichtet, das Handy für 1€ zu verkaufen und darauf wird es wohl auch hinauslaufen...
SunnyStar
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Zitat
Original geschrieben von SunnyStar
Der Käufer ist ja rechtlich nicht verpflichtet, das Handy für 1? zu verkaufen und darauf wird es wohl auch hinauslaufen...Hat das schon mal jemand von euch gemacht?
Ich habe das bei einem MC60 und einem N3330 nicht über's Herz gebracht.
Die jammern dann immer so nett, und eigentlich war ja ein vollig defektes 3310 ohne Akku gemeint, oder sie geben einfach zu, dass es ein Fehler war...
Aber wenn man darauf besteht "drücken" die aus Frust einem sicher "'ne Negative" rein, das wäre es mir nicht Wert.Gruß
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Zitat
Der Käufer ist ja rechtlich nicht verpflichtet, das Handy für 1€ zu verkaufen und darauf wird es wohl auch hinauslaufen...
Rein juristisch gesehen, ist mit dem Einstellen bei eBay ein Angebot getätigt worden, das Abgeben eines Gebotes oder das Beenden der Auktion mittels der Option "SOFORT-Kaufen" stellt eine Annahme dar. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
Allerdings ist die Möglichkeit gegeben, dass der Verkäufer den Vertrag anficht - dann wird es vermutlich einen Schriftwechsel geben, und bevor Anwälte bemüht werden, wird eine (wie auch immer geartete) gütige Einigung getroffen.:o
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Zitat
Original geschrieben von TMausHB
Kaufen" stellt eine Annahme dar. Damit ist der Kaufvertrag rechtskräftig.
Allerdings ist die Möglichkeit gegeben, dass der Verkäufer den Vertrag anficht - dann wird es vermutlich einen Schriftwechsel geben, und bevor Anwälte bemüht werden, wird eine (wie auch immer geartete) gütige Einigung getroffen.:o
wieso Schriftwechsel?
An die Anfechtungserklärung werden keine strengen Maßstäbe gelegt.
Sie kann konkludent erfolgen und bedarf keiner Form. Nur zugehen muss sie dem Anfechtungsgegner.Da sollte i.d.R. eine email ausreichen, in der der Verkäufer erklärt, dass er nicht an seinem Angebot festgehalten werden will und die er dem Käufer ohne schudhaftes Zögern zugänglich macht.
Aber natürlich hat der Verkäufer nie einen Fehler gemacht:
- Handy ins Klo gefallen
- Zweimal eingestellt
- Kind hats runtergeschmissen
- Computer hat sich selbsständig gemacht
- ebay hat einen Fehler gamchtja manche haben sogar mich beschuldigt, das System manipuliert zu haben, da sie nämlich gar keine Sofortkaufoption angeboten hätten
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Ich habe auch mal so ne Auktion beendet.
Bekam dann von Ebay nen Brief das der Verkäufer einen Fehler beim einstellen gemacht und nicht verprflichtet ist das so zu verkaufen.
Ich bekam damals von dem vgerkäufer als wiedergutmachung ein SL45 Dummy, das ich dann um 50 DM wieterverkaufte und somit hatte ich von der ganzen Sache dochwas.
Nun aber wieder zurück zu den Schnäppchen..wir gleiten vom Thema ab
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