Achtung: "neuer" Trick bzgl. Bezahlung (Ebay)

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen


    Ich gehe einfach mal davon aus, dass bei der Kontonummer auf jeden Fall alles übereinstimmen muss, damit die Überweisung ankommt. Beim Namen hingegen scheint es so zu sein, dass dieser nicht bei jedem Überweisungsverfahren oder jeder Bank geprüft wird und selbst wenn er gerpüft wird, unterschiedliche Kriterien gelten. Dabei werden scheinbar Rechtschreibfehler toleriert. Warum aber manulle nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto noch eine manuelle Prüfung und Stornierung stattfinden darf, kann ich mir nicht erklären. Dazu sollte wirklich die betreffende Sparkasse einmal Stellung beziehen.


    Die Banken führen grundsätzlich eine sogenannte Kontoanrufprüfung durch (dazu sind sie auch verpflichtet), in der die Übereinstimmung von Empfängernamen und Kontonummer geprüft wird. Diese erfolgt teils nur halbautomatisch in der Weise, dass Abweichungen protokolliert werden und dann manuell geprüft wird, ob die Gutschrift wieder zu stornieren ist. Außerdem führen zumindest einige Banken diese Prüfung erst bei Erreichen einer bestimmten Betragsgrenze durch (Kosten-/Risikoabwägung).


    Ein gutgeschriebener Betrag kann unter diesen Voraussetzungen also tatsächlich wieder storniert werden. Und gemäß Banken-AGB hat die Bank mindestens Zeit bis zum nächsten Kontoabschluss (meist Monats- oder Quatalsende), das zu bemerken.


    Dummerweise kann man selbst gar nicht erkennen, ob der Auftraggeber den richtigen Empfänger angegeben hat, da diese Info im Kontoauszug nicht erscheint. Da hilft im Zweifel nur, sich von der Bank bestätigen zu lassen, dass die Überweisung formal richtig ist.


    Ein Dreher in der Kontonummer führt dagegen fast immer zur Rückweisung, da die Kontonummern prüfzifferngeschützt sind. Im Regelfall prüft das sogar schon die Auftraggeberbank. So erklärt sich die "höhere Priorität".


    Gruß


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Hi!


    Banken prüfen ab und an den Empfänger von Geldbeträgen. Wenn du dein Konto auch unter deinem Firmennamen angemeldet hast, passiert sowas nicht. Hat z.B. Reiner Müller ein Privatkonto auf seinen Namen und arbeitet als Fa. Dingsda, und es werden Beträge auf die Kontonummer überwiesen, muß als Empfänger Reiner Müller, nicht Fa. Dingsda stehen. Ansonsten kann es passieren, daß die Bank das Geld an den Sender zurückbucht, da der Empfänger nicht zuzuordnen ist.


    Gruß


    citiphone

  • Hi,


    ich hatte noch nie Probleme mit sowas toi toi toi!


    Aber wenn ich selbst ne Überweisung online vornehme und ich vertippe mich, dann kommt schon ne Fehlermeldung bevor ich die Überweisung mit einer TAN bestätige. Ich meine das gilt sogar für den evtl. falsch geschriebenen Namen, für die Zahlen (BLZ, Kto-Nr.) stimmt es auf jeden Fal. Bin bei DB24!


    Karl :)

    »Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.« Abraham Lincoln
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  • Jetzt hats mich auch erwischt: Überweisung ging letzten Donnerstag bei mir ein und heute (Montag) aus unerfindlichen Gründen zurück!


    Und ich glaube nicht, dass das ein Versehen ist. Eher, dass die Banken eine enorme Sicherheitslücke haben und dass - wie bei allen Lücken - findige Gauner dies ausnutzen.


    Ich lasse mir grad die Unterlagen schicken, auf welcher Rechtsgrundlage das Verfahren der Bank besteht, einen Betrag Tage nach der Gutschrift zurückzuholen. Schließlich soll man die Lücke doch kennen dürfen, die einem u.U. Scherereien machen kann. Immerhin legt sowas den Betrugsverdacht irgendwie nahe und dagegen muss man sich wehren.


    Wenn das erst um sich greift, wirds bald online gar nichts mehr geben, denn, wenn sich ein Verkäufer nicht mal auf Vorkasse verlassen kann, auf was soll er sich dann noch verlassen.


    :flop:

  • Habe den Thread eben auf der Suche nach etwas ganz anderem entdeckt.
    Mir ist selbiges auch vor kurzem passiert, glücklicherweise als Käufer. Ich hab das Geld auch ganz brav ein zweites Mal überwiesen. Obwohl die Ware schon nach der ersten Überweisung bei mir ankam.
    mojn:
    Haben Deine Recherchen irgendwelche Ergebnisse gebracht?

  • AGB der Banken


    Mit Erschrecken habe ich eben diesen Thread gefunden und gleich mal in den AGB der Commerzbank und Advance Bank geschaut. Beide gleichen sich wie ein Ei dem anderen, sind also wohl die Standard-Bank-AGBs.


    Es ist also tatsächlich so, dass bereits gutgeschriebene Beträge wieder storniert werden können, ohne dass man sich dagegen wehren kann.


    Wie kann ich denn noch wirklich sicher bei eBay verkaufen?


  • Bin auch gerade zufällig auf den Beitrag gestoßen und finde es auch sehr erschreckend.


    Da müste ich doch fast ein separates Konto für Ebay eröffnen, am besten ein Schüler Konto, wo ich nicht überziehen kann.
    Dann warte ich bis das Geld auf das Konto gebucht wird. Dann gehe ich schnell zur Bank und habe das Geld sofort ab.


    Dann soll die Bank erstmal probieren das Geld zurück zu buchen.
    Denn die Banken vermarken doch ihre Schühlerkonten so, daß es nicht ins Minus gehen kann, oder?



    Gruß
    Dirk

  • Zitat

    Original geschrieben von DirkP
    Dann soll die Bank erstmal probieren das Geld zurück zu buchen.
    Denn die Banken vermarken doch ihre Schühlerkonten so, daß es nicht ins Minus gehen kann, oder?


    *Du* kannst das Konto nicht ins Minus bringen, die Bank schon ;). Wenn eine Rückbuchung stattfindet, dann wird das Konto eben damit belastet, außerdem müsstest du dann sogar noch Zinsen berappen, wenn nicht genügend Guthaben vorhanden war und zwar den hohen Satz für "geduldete Überziehung". Der "Trick" wird also nicht funktionieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    *Du* kannst das Konto nicht ins Minus bringen, die Bank schon ;). Wenn eine Rückbuchung stattfindet, dann wird das Konto eben damit belastet, außerdem müsstest du dann sogar noch Zinsen berappen, wenn nicht genügend Guthaben vorhanden war und zwar den hohen Satz für "geduldete Überziehung". Der "Trick" wird also nicht funktionieren.


    Da wäre ich mir aber nicht sicher, ab die Bank bei einem Schühlerkonto dir dann noch saftige Zinsen berechnen kann. Denn schließlich soll doch ein Schühlerkonto den Inhaber davor schützen ins Minus zu kommen und dadurch hohe Zinsen zahlen zu müssen.


    Ist das nicht so änlich wie mit Prepaid Karten beim Handy?

  • Also ich denke auch das ein sogenanntes "Schülerkonto" nicht in den Soll gebracht werden kann, und wenn die Bank es trotzdem tut: Pech, solange der Kontoinhaber unter 18 ist, trägt die Bank den Schaden.


    Darüber gabs doch mal nen Gerichtsurteil. Vorallem wegen dem Bürgen, also das die Eltern nicht dafür haften müssen.


    Wobei ich mir nicht sicher bin in wie weit ein "Schülerkonto" einem normalen Giro-Konto entspricht ?.


    Gruss wacer

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