Achtung: "neuer" Trick bzgl. Bezahlung (Ebay)

  • Re: Re: Re: Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Du solltest dich deiner Probleme wegen mal um eine fachgerechte Behandlung bemühen.


    Da du anscheinend mit den grundsätzlichen Umgangsformen dieses Forums nicht klar kommst wird es hier bestimmt nicht besser.


    Wer sagt das ich damit nicht klar komme?


    Ich komme nur nicht klar damit, wenn mir jemand kluge Ratschläge geben will, wie:


    "Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis lässt sich nicht mal eben geeignet in einem Mobilfunkforum erklären."


    Und im selben Thread Fragen stellt, wie:


    "... taucht die Rückbuchung bei fehlender Übereinstimmung zw. Kontoinhaber/Kontonummer als eigener Vorgang auf dem Kontoauszug auf, d.h. ich kann mit Datum auf dem Auszug sehen, welcher Betrag zurückgebucht wurde?


    Oder wird einfach die ursprüngliche Gutschrift des Betrages "zurückgenommen", d.h. verschwindet wieder vom Kontoauszug und es taucht kein neuer Vorgang mit der Rückbuchung auf?"



    Verstanden, was ich meine. :confused:

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von gerdi
    Wer sagt das ich damit nicht klar komme?


    So ziemlich jeder Thread, in den du involviert bist.



    Zitat


    Ich komme nur nicht klar damit, wenn mir jemand kluge Ratschläge geben will, wie:


    "Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis lässt sich nicht mal eben geeignet in einem Mobilfunkforum erklären."



    Das ist kein Ratschlag, sondern eine Feststellung.


    Ich denke nicht, dass hier jemand, der von der Materie Ahnung hat, bei einer dermaßen dürftigen Anfrage Ausführungen des Umfangs macht, der nötig wäre, damit derjenige wenigstens annähernd seinen juristischen Sorgfaltspflichten gerecht werden könnte.




    Zitat


    Und im selben Thread Fragen stellt, wie:


    "... taucht die Rückbuchung bei fehlender Übereinstimmung zw. Kontoinhaber/Kontonummer als eigener Vorgang auf dem Kontoauszug auf, d.h. ich kann mit Datum auf dem Auszug sehen, welcher Betrag zurückgebucht wurde?


    Oder wird einfach die ursprüngliche Gutschrift des Betrages "zurückgenommen", d.h. verschwindet wieder vom Kontoauszug und es taucht kein neuer Vorgang mit der Rückbuchung auf?"


    Da hinkt was...


    Ich schrieb das, da ich eine solche Stornobuchung höchstens in rechtlicher, aber nicht in praktischer Hinsicht beurteilen kann, weil ich einfach noch nicht das Vergnügen hatte.


    Meine Frage war eindeutig und mit einem Blick auf den Kontoauszug beantwortbar.




    Zitat


    Verstanden, was ich meine. :confused:



    Nein. Und ich bin auch froh, dass ich nicht auf deinem Niveau denke.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AGB der Banken


  • Gute Nacht, Gerdi! Lass uns hier einfach Schluss machen - ich glaube es ist besser so...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Gute Nacht, Gerdi! Lass uns hier einfach Schluss machen - ich glaube es ist besser so...


    Gerne, aber eines muss ich noch los werden.
    Ich schätze die Chancen sogar höher ein, dass hier jemand mein Problem schon mal "durchgestanden" hat, als wie sich hier im Forum PP-Mitarbeiter oder Sparcardbesitzer aufhalten. Jetzt verstanden! Nein, akzeptiere meine Frage- ich mache selbiges bei deinen auch.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von gerdi
    Weisst du was Niveau ist!?


    Niveau ist keine Hautpflegecreme! :D

  • Mal ne Frage zum Thema ;)


    Ein Kollege lässt sich die Ebay Eingänge auf ein eigens dafür eingerichtetes Sparbuch überweisen,ist dieses spätere zurückbuchen auch dort möglich?

    Nix..............

  • @ yox


    Wenn es eine Fehlbuchung ist, die von der Bank rückgängig gemacht wurde, ist das genauso wie bei einem normalen Girokonto.


    Wie gesagt, Überweisungen sind keine Lastschriften. Wenn eine Überweisung beim Empfänger verbuchtg wurde, kann man sie nicht mehr zurückholen.

  • Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    [...]
    Wenn aber jemand Geld an dich überwiesen hat und das Geld ist auf dem Konto verbucht worden, kann man da auch nix mehr zurückbuchenm. Der Absender kann nicht einfach so alte Überweisungen rückgänig machen.


    Woher soll ich denn wissen,ob die gebucht Überweisung korrekt ist ,oder da manipuliert wurde :confused:

    Nix..............

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