Achtung: "neuer" Trick bzgl. Bezahlung (Ebay)

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
      s.g. Könnte man nicht alle Foren schliessen, wenn man einfach überall anruft, wenn man eine Frage hat ? ?;)

    Come on, Du weisst haargenau, was ich meine. ;)


    Ein Forum ist zum Meinungsaustausch und zur Diskussion da - aber es macht keinen Sinn, seitenweise Dinge zu belabern, die man selbst ruckzuck rausbekommen könnte. Oder sollen wir demnächst (z.B.!) alle Bedienungsanleitungen wegwerfen, und jedes Detail im Forum seitensweise diskutieren? :rolleyes:


    Das Zauberwort heisst Eigeninitiative...

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Bank anrufen (zumindest meine Bank) ist meistens was Kompetenz angeht für'n Ar***. Da hockt dann eine gelangweilte Azubine am Telefon, die dir alles erzählt was du hören möchtest (vorgestern z.B.) :rolleyes:
    Natürlich könnte ich mir jetzt auch die Unterlagen schicken lassen, in denen das steht und alles durchlesen. Das wäre aber etwas unverhältnismäßig, finde ich zumindest.

  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Ersteres.


    Also bekommst du sozusagen eine Gutschrift mit dem Hinweis KTO.BLZ oder Empfänger falsch.


    Ich meinte dass Ganze eher aus "Verkäufersicht".
    Also sehe ich es als eigenen Vorgang auf meinem Auszug, wenn ein einmal gutgeschriebener Betrag wieder zurückgebucht wird?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Snake
    ...Wie sieht es jetzt mit dem Schülerkonto und dem "Überziehen" aus?



    Wenn ein Schülerkonto überzogen wird, dann müssen die Erziehungsberechtigten ran und den fehlenden Betrag ausgleichen, aber nur IMHO

  • Also bin selber unter 18 und habe ein "Schülerkonto" würde mich wirklich mal interessieren, ich werd am Montag mal anrufen.. vllt. kann ich ja mit nem Konto meiner Eltern mal testen (ich lass mir nen kleinen Betrag überweisen, sie sollen aber nen falschen Namen eintragen)
    Mfg
    Michael

  • Re: AGB der Banken




    Sorry, dass ich dieses alten Thread nochmal nach oben befördere, aber das Thema ist gerade bei mir aktuell geworden. :mad:


    In Besondere würde mich Interessieren, ob es jemand geschafft hat, seine Bank dazu zu bringen, für den Schaden aufzukommen ... ob aus Kulanz oder anderweitig, sollte keine vordergründige Rolle spielen.


    Besonderer Augenmerk, liegt bei mir, in den eigenen AGB´s der Banken ........
    "......soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht......"
    Wo steht, durch was die Bank diesen Rückzahlungsanspruch erwirbt?!

  • @ gerdi


    ich kenne das nur so, dass Geld was fehlgebucht wurde - Geld das gar nicht auf dein Konto gebucht werden sollte, z.B. wegen falscher Bankverbindung - dir nicht zusteht und die Bank diese Buchungen rückgängig machen kann. Falls zu dem Zeitpunkt kein Geld auf dem Konto ist, wird man aufgefordert, den Betrag per Hand auszugleichen.
    Wenn aber jemand Geld an dich überwiesen hat und das Geld ist auf dem Konto verbucht worden, kann man da auch nix mehr zurückbuchenm. Der Absender kann nicht einfach so alte Überweisungen rückgänig machen.

  • Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von gerdi
    Besonderer Augenmerk, liegt bei mir, in den eigenen AGB´s der Banken ........
    "......soweit ihr ein Rückzahlungsanspruch gegen den Kunden zusteht......"
    Wo steht, durch was die Bank diesen Rückzahlungsanspruch erwirbt?!


    Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis lässt sich nicht mal eben geeignet in einem Mobilfunkforum erklären.


    Es kommt auch ganz auf den Einzelfall an, ob die Bank ein Verschulden trifft, ob der Überweisungsauftrag gefälscht war, wie er gefälscht war etc. pp.


    Wenn es sich deiner Meinung nach lohnt, such einen RA auf!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung im Dreipersonenverhältnis lässt sich nicht mal eben geeignet in einem Mobilfunkforum erklären.


    Es kommt auch ganz auf den Einzelfall an, ob die Bank ein Verschulden trifft, ob der Überweisungsauftrag gefälscht war, wie er gefälscht war etc. pp.


    Wenn es sich deiner Meinung nach lohnt, such einen RA auf!


    Zu deinem Antwortposting & dessen "Art & Weise" äussere ich mich mal lieber nicht. Und lege es mal in die Schublade "wie man Gerdi antwortet", du weisst was ich meine!?



    Zum Thema:


    Bei mir war es so, dass eine Gutschrift auf meinem Konto gebucht wurde, wo der Überweisungsempfänger meine Frau war- nach 2 Tagen wurde dieses Geld zum "Überweiser" zurückgebucht -ohne Rücksprache mit mir-!
    -> Und damit erwirbt doch die Bank keinen Rückzahlungsanspruch.
    Und ich habe nun das Problem, dass diese Firma diese Gutschrift nicht noch mal anweist & inzwischen Insolvent ist.

  • Re: Re: Re: Re: AGB der Banken


    Zitat

    Original geschrieben von gerdi
    Zu deinem Antwortposting & dessen "Art & Weise" äussere ich mich mal lieber nicht. Und lege es mal in die Schublade "wie man Gerdi antwortet", du weisst was ich meine!?


    Du solltest dich deiner Probleme wegen mal um eine fachgerechte Behandlung bemühen.


    Da du anscheinend mit den grundsätzlichen Umgangsformen dieses Forums nicht klar kommst wird es hier bestimmt nicht besser.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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