Achtung: "neuer" Trick bzgl. Bezahlung (Ebay)


  • wacer: So kenne ich das auch.


    Das Konto, welches ich hier Schülerkonto genannt habe ist ein ganz normales Giro-Konto. Dies wird bei der LBBW so genannt, weil du da als Schühler und Student keine Kontoführungsgebühr zahlen must. Und du bekommst eben 2% Zins auf diesem Giro-Konto.


    Nun wie sieht es aus, wenn der Kontoinhaber älter als 18 ist?
    Dann bin ich trozdem nicht gewillt den Überziehungs Zins zu bezahlen. Weil nicht ich habe das Konto ins Minus gebracht, sondern meine Bank.
    Es kann passieren, daß ich das fehlende Geld wieder einzahlen muß, weil ich über 18 bin, aber mehr würde ich nicht zahlen.


    Zudem könnte ich doch noch beweisen (anhand der Verkauften Ware bei ebay), daß das Geld schon für mich bestimmt war.



    Gruß
    Dirk

  • Zitat

    Original geschrieben von wacer
    Also ich denke auch das ein sogenanntes "Schülerkonto" nicht in den Soll gebracht werden kann, und wenn die Bank es trotzdem tut: Pech, solange der Kontoinhaber unter 18 ist, trägt die Bank den Schaden.


    Dann teste es doch einfach und poste dann, was tatsächlich passiert ist. Aber sage nicht, du wurdest nicht gewarnt ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    *Du* kannst das Konto nicht ins Minus bringen, die Bank schon ;). Wenn eine Rückbuchung stattfindet, dann wird das Konto eben damit belastet, außerdem müsstest du dann sogar noch Zinsen berappen, wenn nicht genügend Guthaben vorhanden war und zwar den hohen Satz für "geduldete Überziehung". Der "Trick" wird also nicht funktionieren.

    Die Bank wird sicher das Geld trotzdem zurückbuchen, auch wenn das Konto ins Minus kommt. Und auch wenn du unter 18 bist, hast du keine Chance, ohne die Schulden davon zu kommen.


    Allerdings glaube ich das die Bank keine Zinsansprüche für den Betrag geltend machen kann, da es ja keine vom Kunden gewüschte und durch die Bank geduldete Überziehung ist.

  • Martyn


    Habe gerade nochmal gegoogel, also in den 90er Jahren hat die "Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich: Bankenaufsicht" eine Verlautbarung erlassen, nachdem die Banken Jugendlichen "großzügig" erlaubten ihren nur beschränktgeschäftsfähigen Kunden = Jugendlichen ihre Konten zu überziehen,
    welche klar Vorschreibt in wie weit Banken mit dieser Art von Kunden umgehen müssen im Interesse der Kunden. Das Konto kann, wenn überhaupt nur in Zustimmung der Eltern überzogen werden, alles andere ist nichtig.


    Link:


    http://www.bakred.de/index_old.htm


    Gruss Wacer

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Allerdings glaube ich das die Bank keine Zinsansprüche für den Betrag geltend machen kann, da es ja keine vom Kunden gewüschte und durch die Bank geduldete Überziehung ist.


    Das ist die Frage. Vermutlich dürften sich dann Gerichte damit auseinandersetzen. Ich nehme an, dass die Bank eiskalt Überziehungszinsen fordern wird.

  • Hallo,


    taucht die Rückbuchung bei fehlender Übereinstimmung zw. Kontoinhaber/Kontonummer als eigener Vorgang auf dem Kontoauszug auf, d.h. ich kann mit Datum auf dem Auszug sehen, welcher Betrag zurückgebucht wurde?


    Oder wird einfach die ursprüngliche Gutschrift des Betrages "zurückgenommen", d.h. verschwindet wieder vom Kontoauszug und es taucht kein neuer Vorgang mit der Rückbuchung auf?


    Letzteres wäre ziemlich bescheiden, man müsste ständig die Höhe seines Kontostandes überwachen, damit eine Rückbuchung auffallen würde.



    Gruss Nick

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi!


    Ersteres.


    Also bekommst du sozusagen eine Gutschrift mit dem Hinweis KTO.BLZ oder Empfänger falsch.


    Es wird dir sogar valutagerecht vergütet.


    Gruß Gunn

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  • Komisch, dass ich zu diesem heiklen Thema sonst noch nichts gelesen/ gehört habe...
    Das interessiert mich jetzt wirklich brennend.
    Wie sieht es jetzt mit dem Schülerkonto und dem "Überziehen" aus?

  • Warum rufst Du nicht einfach bei der / Deiner Bank an und fragst nach, wie die Bedingungen für das Schülerkonto sind?


    Ich versteh echt nicht, warum hier seitenweise über eine Frage diskutiert wird, die sich mit einem einzigen Anruf klären liesse :rolleyes:.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • s.g. Könnte man nicht alle Foren schliessen, wenn man einfach überall anruft, wenn man eine Frage hat ? ?;)


    [Edit:] Auch Thomas hätte seine Bank anrufen können;)

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