ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von wacer
Also ich denke auch das ein sogenanntes "Schülerkonto" nicht in den Soll gebracht werden kann, und wenn die Bank es trotzdem tut: Pech, solange der Kontoinhaber unter 18 ist, trägt die Bank den Schaden.
Darüber gabs doch mal nen Gerichtsurteil. Vorallem wegen dem Bürgen, also das die Eltern nicht dafür haften müssen.
Wobei ich mir nicht sicher bin in wie weit ein "Schülerkonto" einem normalen Giro-Konto entspricht ?.
Gruss wacer
wacer: So kenne ich das auch.
Das Konto, welches ich hier Schülerkonto genannt habe ist ein ganz normales Giro-Konto. Dies wird bei der LBBW so genannt, weil du da als Schühler und Student keine Kontoführungsgebühr zahlen must. Und du bekommst eben 2% Zins auf diesem Giro-Konto.
Nun wie sieht es aus, wenn der Kontoinhaber älter als 18 ist?
Dann bin ich trozdem nicht gewillt den Überziehungs Zins zu bezahlen. Weil nicht ich habe das Konto ins Minus gebracht, sondern meine Bank.
Es kann passieren, daß ich das fehlende Geld wieder einzahlen muß, weil ich über 18 bin, aber mehr würde ich nicht zahlen.
Zudem könnte ich doch noch beweisen (anhand der Verkauften Ware bei ebay), daß das Geld schon für mich bestimmt war.
Gruß
Dirk