ZitatOriginal geschrieben von Nebelfelsen
Ich gehe einfach mal davon aus, dass bei der Kontonummer auf jeden Fall alles übereinstimmen muss, damit die Überweisung ankommt. Beim Namen hingegen scheint es so zu sein, dass dieser nicht bei jedem Überweisungsverfahren oder jeder Bank geprüft wird und selbst wenn er gerpüft wird, unterschiedliche Kriterien gelten. Dabei werden scheinbar Rechtschreibfehler toleriert. Warum aber manulle nach Gutschrift auf dem Empfängerkonto noch eine manuelle Prüfung und Stornierung stattfinden darf, kann ich mir nicht erklären. Dazu sollte wirklich die betreffende Sparkasse einmal Stellung beziehen.
Die Banken führen grundsätzlich eine sogenannte Kontoanrufprüfung durch (dazu sind sie auch verpflichtet), in der die Übereinstimmung von Empfängernamen und Kontonummer geprüft wird. Diese erfolgt teils nur halbautomatisch in der Weise, dass Abweichungen protokolliert werden und dann manuell geprüft wird, ob die Gutschrift wieder zu stornieren ist. Außerdem führen zumindest einige Banken diese Prüfung erst bei Erreichen einer bestimmten Betragsgrenze durch (Kosten-/Risikoabwägung).
Ein gutgeschriebener Betrag kann unter diesen Voraussetzungen also tatsächlich wieder storniert werden. Und gemäß Banken-AGB hat die Bank mindestens Zeit bis zum nächsten Kontoabschluss (meist Monats- oder Quatalsende), das zu bemerken.
Dummerweise kann man selbst gar nicht erkennen, ob der Auftraggeber den richtigen Empfänger angegeben hat, da diese Info im Kontoauszug nicht erscheint. Da hilft im Zweifel nur, sich von der Bank bestätigen zu lassen, dass die Überweisung formal richtig ist.
Ein Dreher in der Kontonummer führt dagegen fast immer zur Rückweisung, da die Kontonummern prüfzifferngeschützt sind. Im Regelfall prüft das sogar schon die Auftraggeberbank. So erklärt sich die "höhere Priorität".
Gruß
Alexander