handy software verändern verboten?


  • Nun ob Goldwaage oder nicht,Fakt ist Fakt (ein bischen oder so gibts nicht)
    Drei antworten: wegen der übersichtlichkeit und weil ich zu dumm bin sie in einem Thread zusammenzufassen.
    Die Weisheit ist gar keine, es steht auf der HP der Hersteller,man muss nur sehr gut suchen danach.


    Aleusius
    Bin 3Tage weg:)


  • Ob drei Threads übersichtlicher sind als einer...na ich weiss nicht :D


    Also ich würde mich über einen Link zu Deiner letzten Aussage freuen :top:


    sVEn

  • > Ähnlich beim Handy,nur mit dem Unterschied dass du keine Lizenz
    > bekommst sondern nur das Nutzungsrecht der im Handy vorhandenen
    > Software


    Das ist ein Widerspruch. Ein Nutzungsrecht ist ja eben eine Lizenz.


    > Das schliesst aus, diese (...) auszulesen in welcher Form
    > und Art auch immer.


    Selbst wenn das in irgendwelchen Lizenzbedingungen so stehen würde, wäre das nicht rechtswirksam, jedenfalls in Deutschland.


    Und auch wenn etwa Microsoft (als Beispiel) das gerne anders sehen würde: sowohl der Kauf eines Office-Pakets als auch der Kauf eines Mobiltelefons sind einfach nur ein Sachkauf. Ein Sachkauf schliesst das Recht zur Benutzung der gekauften Sache ausdrücklich ein. Eine explizite Lizenz ist dabei weder beim Office-Paket noch beim Telefon notwendig.


    Ich kann von meiner Office-CD beliebig viele Kopien machen, so lange ich sicherstelle, das nur jeweils eine Instanz der gekauften Sache benutzt wird (schliesslich habe ich nur 1 Office gekauft). Ich kann die Original-CD in der Mikrowelle braten. Es ist meine.
    Genau so beim Telefon. Ich kann die Software auslesen, so oft ich das möchte. Und wenn ich damit eine 20GB-Platte vollmüllen möchte, dann kann ich das tun.
    Und ich kann in den beschreibbaren Bereich des Telefons hineinschreiben, was mir passt. Wenn ich den Speicher gerne komplett mit '0' oder '1' gefüllt hätte, dann darf ich das. Es ist mein Telefon.


    Es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ich irgendein Flashimage in mein Telefon einspiele, die Legalität dieses ins-Telefon-einspielen steht absolut nicht zur Debatte. Es gibt keine Exclusiv-Lizenz für NSCs zum beschreiben von Flash-RAM. Es ist dabei (beim selber reinschreiben) auch absolut wurst, wo das Flashimage herkommt.


    Wenn das Flashimage eines ist, das vom Hersteller für dieses Telefon freigegeben ist, dann darf ich das Telefon sogar einschalten und in Betrieb nehmen, ohne dabei einen Rechtsbruch zu begehen.


    Der Originalthreadtitel war ja eigentlich: Handysoftware verändern verboten? Diese Frage würde ich mit 'ja' beantworten. ich darf die Software nicht verändern, weil die Type Approval sonst erlischt.
    Ich bin allerdings nach wie vor der Auffassung, meine Telefon selbst flashen zu dürfen, gleiches gilt fürs entsperren.


    N.

  • [QUOTE]Original geschrieben von nobbi


    >Und ich kann in den beschreibbaren Bereich des Telefons hineinschreiben, was mir passt. Wenn ich den Speicher gerne komplett mit '0' oder '1' gefüllt hätte, dann darf ich das. Es ist mein Telefon.<


    In den beschreibbaren ja,aber darin kann ich nicht flashen.


    >Es ist auch rechtlich nicht zu beanstanden, wenn ich irgendein Flashimage in mein Telefon einspiele, die Legalität dieses ins-Telefon-einspielen steht absolut nicht zur Debatte. Es gibt keine Exclusiv-Lizenz für NSCs zum beschreiben von Flash-RAM. Es ist dabei (beim selber reinschreiben) auch absolut wurst, wo das Flashimage herkommt.<


    Natürlich steht die Legalität zur Debatte.


    >Wenn das Flashimage eines ist, das vom Hersteller für dieses Telefon freigegeben ist, dann darf ich das Telefon sogar einschalten und in Betrieb nehmen, ohne dabei einen Rechtsbruch zu begehen.<


    Da liegt der Widerspruch zu oben, Hier darf ich wenn es freigegeben ist.


    >Der Originalthreadtitel war ja eigentlich: Handysoftware verändern verboten? Diese Frage würde ich mit 'ja' beantworten. ich darf die Software nicht verändern, weil die Type Approval sonst erlischt.
    Ich bin allerdings nach wie vor der Auffassung, meine Telefon selbst flashen zu dürfen, gleiches gilt fürs entsperren.<


    Wird hier behandelt. Deine Auffassung ist nicht das Recht im Sinne des Gesetzes.





    In Deutschland gibt es etwa 60Mill Rechtsanwälte,jeder hat sein eigenes
    Recht und jeder soll in dem Glauben bleiben!


    Aleusius

  • >> Es ist dabei (beim selber reinschreiben) auch absolut wurst,
    >> wo das Flashimage herkommt
    > Natürlich steht die Legalität zur Debatte.


    Es wäre doch mal interessant zu lesen, auf welche Grundlage Du diese Behauptung stellst, also Paragraphen, Urteile, Literatur, Quellen. Ich konnte nichts derartiges finden, lerne aber gerne dazu.


    > Deine Auffassung ist nicht das Recht im Sinne des Gesetzes


    Also? Quellen?


    > In Deutschland gibt es etwa 60Mill Rechtsanwälte,


    Laut Bundesrechtsanwaltskammer waren es zum 1.1.2002 116.000 Rechtsanwälte in DE.


    > jeder hat sein eigenes Recht und jeder soll in dem Glauben bleiben!


    Möchtest Du Dich aus der Affäre ziehen, weil Du Deine Behauptungen nicht mit Fakten hinterlegen kannst?


    N.

  • Nochmal ganz lang:


    §2 UrheberrechtsGesetz sagt, daß "Computerprogramme" unter das Urheberrecht fallen.
    Danach besitzt der Urheber die ausschließlichen Rechte, sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten (§15 UrhG). Wenn Software verbreitet werden soll, muß der Urheber Anderen zumindest ein Nutzungsrecht einräumen.
    "Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk neben dem Urheber oder anderen Berechtigten auf die ihm erlaubte Art zu nutzen."
    Das Kopieren eines Programmes ist ein Urheberrechtlich Bedeutender Vorgang nach UrhG.
    "Software ist geistiges Eigentum des Urhebers, und, zumindest nach dem deutschen Urheberrecht, nicht übertragbar (§29 UrhG).
    Ein Verkauf der Software und damit aller Rechte würde bedeuten, daß wenn sie erst einmal verkauft ist, bzw. den Besitzer gewechselt hat, dieser damit beliebig verfahren könnte. Ohne nennenswerte Kosten und ohne Qualitätsverlust könnten Kopien hergestellt und weiterverbreitet werden. Bei einer Lizenz verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht beim Urheber, das einfache erhält der Benutzer. Dieser ist in der Verwendung der Software eingeschränkt. Die Lizenz kann auch wieder entzogen werden, oder von selbst erlöschen.
    Der alleinige Besitz eines Datenträgers verleiht nicht automatisch das Recht an der Software oder das Recht zur Nutzung. Jeder Benutzer, bzw. Käufer, von lizensierter Software ist ein Lizenznehmer, die gekaufte CD-ROM oder Ähnliches ist nur Mittel zum Zweck. "


    Wichtigste Quelle: Das UrhG online unter:
    http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS/urheberrecht/urhg/index.html


    Zitate nach:
    http://ig.cs.tu-berlin.de/w200…rate1/k-1b/swlicense.html
    und
    http://www.tu-chemnitz.de/urz/anwendungen/recht.html


    Soweit die meiner bescheidenen Meinung nach geltende deutsche Rechtslage, wie sie auf die schnelle im Web nachgesucht werden kann. (Suchbegriffe "Software" "Lizenzen" "Urheberrecht")
    Offen sind dadurch (ebenfalls meiner bescheidenen Meinung nach) die Fragen:
    -ob die Firmware eines Mobiltelefons als Computerprogramm i.S.d.G. betrachtet werden muß (ich glaube ja),
    -ob der Erwerb eines Mobiltelefons mit dessen Firmware, die für die Funktion des Telefons unbedingt notwendig ist, den gleichzeitigen Erwerb einer Lizenz (=Nutzungserlaubnis) bedeutet
    -oder ob die Firmware nicht doch, weil zusammen "untrennbar" mit dem Mobiltelefon, als Sache gekauft wird, und dadurch der Urheber an der mitverkauften Firmware seine Rechte verliert. (Ich kann einen Computer ohne das mitverkaufte Windows betreiben, z.B mit Linux, aber kein Mobiltelefon ohne die herstellerspezifische Firmware). Ich vermute, daß zu diesen drei Fragen noch keine Urteile vorliegen, wenn doch, würden sie mich auch sehr interessieren.


    -Esengi

  • Ein anderer Gesichtspunkt...


    Eine neue SW auf das Gerät spielen (flashen) und den SIM entfernen (unlocken) ist illegal.
    Ersteres aus urheberrechtlichen Gründen, letzteres aus wirtschaftlichen Gründen.
    Ohne den SL wäre der Preis eines PP Handys nicht möglich.


    Soweit, so gut.


    Es gibt aber auch andere Eingriffe in die Software,
    deren Rechtslage nicht ganz so eindeutig ist, und über die geredet werden darf.


    Netmonitor beispielsweise. Wie viele Threads gab es in den letzten Jahren dazu?
    Hat je einer was zu der Rechtslage gesagt? Nein.
    Und es ist meiner Ansicht nach definitiv nicht legal,
    seine Homezone binnen 5 Sekunden um einige Kilometer zu vergrößen.
    Aber wer würde es nicht machen? :rolleyes:


    Oder was vielleicht weniger tragisch scheint, aber dennoch streng genommen
    nicht legal sein dürfte ist das Freischalten beim 3210 von zusätzlichen Spielen.
    Man greift mit einem Programm auf den Speicher des Gerätes, und ändert eine Konfiguration.
    Wer würde nun daran denken, daß dies illegal sein könnte? Keiner.

    Signatur ist so 2002.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!