handy software verändern verboten?

  • > Das Problem liegt wohl eher an der Software selbst. Eine Software
    > die illegal im Netz kursiert, macht das aufspielen selbiger logischer
    > Weise selbst illegal.


    Nein, wieso?


    Beispiel:
    Wenn ich mir von einem Bekannten seine Office-CD kopiere (die eine Raubkopie ist), dann habe ich eine illegale Kopie. Wenn ich die jetzt aber unter Zuhilfenahme meines ordentlich erworbenen Office-Keys installiere, dann ist das einwandfrei, da ich zur Benutzung der Software berechtigt bin.


    N.


  • Da hast Du vielleicht recht, aber was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
    Wie willst Du Dein Beispiel auf Handysoftware anwenden?

  • >>> Das Problem liegt wohl eher an der Software selbst. Eine Software
    >>> die illegal im Netz kursiert, macht das aufspielen selbiger logischer
    >>> Weise selbst illegal.
    >>Nein, wieso?
    >>Wenn ich mir von einem Bekannten seine Office-CD kopiere
    >> (die eine Raubkopie ist), dann habe ich eine illegale Kopie
    >> Wenn ich die jetzt aber unter Zuhilfenahme meines ordentlich
    >> erworbenen Office-Keys installiere, dann ist das einwandfrei
    > Da hast Du vielleicht recht, aber was hat das Eine mit dem
    > Anderen zu tun?


    Eben. Nichts. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben.


    Nochmal von vorn:


    Der Besitz eines oder mehrerer Flash-Images ist rechtlich (straf- oder privatrechtlich) unerheblich.
    Das Herunterladen eines oder mehrerer Flash-Images ist gleichfalls unerheblich.
    Das Anbieten eines oder mehrerer solcher Images könnte straf- oder privatrechtlich von Belang sein. Wirklich klar ist das aber momentan nicht.
    Wenn ich nun ein (vielleicht illegal angebotenes) Flashfile (legal) herunterlade und in mein Telefon spiele, wo soll da die illegale Handlung meinerseits liegen? Ich mache genau das, was etwa ein NSC auch tut, und nur dadurch, dass eine Handlung in einem anderen Raum stattfindet, erlangt sie rechtlich keinen anderen Status.


    Es ist keine Datenveränderung nach 303 StGB. Ein unzulässiger Eingriff in eine zugelassene Funksendeanlage ist es auch nicht. Der öffentlich Fernmeldeverkehr wird dadurch nicht gestört oder in unzulässiger Weise behindert.


    Nur ums nochmal erwähnt zu haben: Ich bin durchaus dazu berechtigt, die Software zu besitzen (jedenfalls erlange ich mit dem Kauf des Telefons die Berechtigung dazu), und damit bin ich auch berechtigt, die Software zu speichern und zu Zwecken der Datensicherung zu kopieren. Auch auf Platte.


    N.

  • Zitat

    Original geschrieben von nobbi
    [BNur ums nochmal erwähnt zu haben: Ich bin durchaus dazu berechtigt, die Software zu besitzen (jedenfalls erlange ich mit dem Kauf des Telefons die Berechtigung dazu), und damit bin ich auch berechtigt, die Software zu speichern und zu Zwecken der Datensicherung zu kopieren. Auch auf Platte.[/B]


    Das ist schon richtig. Aber das Problem des Flashens ist ja, daß man normalerweise nicht dieselbe version Flasht die man vorher hatte. Würde ja auch wenig Sinn machen.
    Ich darf ja auch nicht wenn ich Win 95 gekauft habe, dann Win 98 oder 2000 aus dem netz saugen aud installieren. Da liegt eben das Problem.
    Wenn ich beim handy die Software 1 habe, kann ich diese natürlich auf Platte kopieren, soweit kein problem. ich darf die auch wieder zurückspielen. Schwierig wird es wenn ich die Software 3 aus dem Netz sauge, und diese Aufspiele. Ich habe ja nur die 1 gekauft. Daher habe ich an der 3 keine besitzrechte, und darf die natürlich auch nicht aufspielen. Weil ich an dieser keine Besitzrechte erworben habe.
    Wenn ich beim SP Flashen lasse, dann wird mir die 3 aufgespielt. Da das ja jetzt vom Hersteller der Software durchgeführt wurde, ist das legal. Damit habe ich auch den besitz an der neuen Software erworben. Stellt sich jetzt nur die Frage ob ich den besitz an der alten Software dadurch aufgegeben habe.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm

    Das ist schon richtig. Aber das Problem des Flashens ist ja, daß man normalerweise nicht dieselbe version Flasht die man vorher hatte. Würde ja auch wenig Sinn machen.
    Ich darf ja auch nicht wenn ich Win 95 gekauft habe, dann Win 98 oder 2000 aus dem netz saugen aud installieren. Da liegt eben das Problem.
    Wenn ich beim handy die Software 1 habe, kann ich diese natürlich auf Platte kopieren, soweit kein problem. ich darf die auch wieder zurückspielen. Schwierig wird es wenn ich die Software 3 aus dem Netz sauge, und diese Aufspiele. Ich habe ja nur die 1 gekauft. Daher habe ich an der 3 keine besitzrechte, und darf die natürlich auch nicht aufspielen. Weil ich an dieser keine Besitzrechte erworben habe.
    Wenn ich beim SP Flashen lasse, dann wird mir die 3 aufgespielt. Da das ja jetzt vom Hersteller der Software durchgeführt wurde, ist das legal. Damit habe ich auch den besitz an der neuen Software erworben. Stellt sich jetzt nur die Frage ob ich den besitz an der alten Software dadurch aufgegeben habe.


    So sehe ich das auch :top:
    Erst durch das Aufspielen der Software durch das NSC erwirbt man Eigentum an selbiger. Wenn man sich vor dem Update die aktuelle Software vom Handy auf dem Rechner sichert, müsste man an dieser Version auch legaler Eigentümer sein, oder?

  • also ich glaube mit dem erwerb eines phones erwirbt man auch die berechtigung jede firmware darauf laufen zu lassen die dazu fähig ist. praktisch gibts natürlich keinen nutzungsvertrag, deshalb glaube ich ist das die variante die am ehesten realistisch ist. man unterschreibt ja auch keinen nutzungsvertrag wenn man sich neue firmware flashen lässt.

    !ND - E71

  • Zitat

    Original geschrieben von !ND
    also ich glaube mit dem erwerb eines phones erwirbt man auch die berechtigung jede firmware darauf laufen zu lassen die dazu fähig ist. praktisch gibts natürlich keinen nutzungsvertrag, deshalb glaube ich ist das die variante die am ehesten realistisch ist. man unterschreibt ja auch keinen nutzungsvertrag wenn man sich neue firmware flashen lässt.


    Dein Glaube ist leider falsch.


    Aleusius


  • Dein Beispiel ist schon richtig,aber es ist so dass du eine Lizenz mit der Soft erwirbst die dir gestattet die Soft auf einem und wirklich nur auf einem PC mit diesem Key zu installieren und zu nutzen.Die Soft als solches bleibt trotzdem Eigentum des Herstellers.
    Ähnlich beim Handy,nur mit dem Unterschied dass du keine Lizenz bekommst sondern nur das Nutzungsrecht der im Handy vorhandenen Software. Das schliesst aus, diese zu verändern, auszulesen in welcher Form und Art auch immer.


    Aleusius

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    So sehe ich das auch :top:
    Erst durch das Aufspielen der Software durch das NSC erwirbt man Eigentum an selbiger. Wenn man sich vor dem Update die aktuelle Software vom Handy auf dem Rechner sichert, müsste man an dieser Version auch legaler Eigentümer sein, oder?


    Man kann niemals Eigentum an Software durch Kauf des Produkts erwerben,man hat lediglich ein Nutzungsrecht daran.
    Eigentum kannst du erlangen indem du die Softwarefima mit samt ihren Rechten komplett kaufst.


    Aleusius
    Das ist übrigens keine Behauptung sondern Tatsache die in jeder Lizenz nachzulesen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius


    Man kann niemals Eigentum an Software durch Kauf des Produkts erwerben,man hat lediglich ein Nutzungsrecht daran.
    Eigentum kannst du erlangen indem du die Softwarefima mit samt ihren Rechten komplett kaufst.


    Aleusius
    Das ist übrigens keine Behauptung sondern Tatsache die in jeder Lizenz nachzulesen ist.


    Da magst Du wohl Recht haben, hab mich blöd ausgedrückt. Aber wie auch immer, ich glaube jeder hat verstanden wie ich das meinte. Wir sollten hier nicht alles auf die Goldwaage legen.


    Mal ne andere Frage, warum schreibst Du Deine 3 Antworten nicht in einen Beitrag :confused:


    Zitat

    Ähnlich beim Handy,nur mit dem Unterschied dass du keine Lizenz bekommst sondern nur das Nutzungsrecht der im Handy vorhandenen Software. Das schliesst aus, diese zu verändern, auszulesen in welcher Form und Art auch immer.


    Woher hast Du diese Weisheit? Wieso darf ich die Software von meinem Handy nicht auslesen?


    sVEn

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