Gefälschte Akkus(BPS-2)?

  • So Leute, es gibt Neuigkeiten :D


    Gestern war ich nochmal in einem anderen NSC, um dort mein 6310i überholen zu lassen. Dabei hatte ich einen der "kritischen" BPS-2. Auch dort nahm man sich meines Akkuproblems an, und die Meinung ging eindeutig hin zu "Fälschung"


    Abends hab ich den Verkäufer dann doch mal auf seine Ehrlichkeit hin getestet:


    Meine email:



    Die Antwortmail des Verkäufers:



    Woher diese Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft? Angst?
    Und schuld ist natürlich der ominöse Flohmartkverkäufer, eh klar :flop:


    Eigentlich würde ich ein q.e.d. hier hinsetzten, bin aber auf eure Meinungen gespannt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Woher diese Freundlichkeit und Kooperationsbereitschaft? Angst?
    Und schuld ist natürlich der ominöse Flohmartkverkäufer, eh klar :flop:


    Eigentlich würde ich ein q.e.d. hier hinsetzten, bin aber auf eure Meinungen gespannt.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht so ganz, worüber du dich eigentlich so enorm aufregst? Wenn du bei der Antwort schon so sauer bist, würde ich dich nicht erleben wollen, wenn er was "unfreundliches" zurückgeschrieben hätte. :D


    Macht den Kauf rückgängig und du hast davon keinen "finanziellen" Nachteil. Sehe das Problem nicht.


    Fakt ist doch, daß seine Geschichte natürlich nicht nachweisbar ist - weder in die eine noch die andere Richtung. Sie klingt allerdings glaubwürdig und er ist kooperationsbereit und hat von sich aus vorgeschlagen, das ganze rückgängig zu machen. Gut, normalerweise sollte man sich schon seinen Teil denken, wenn man Akkus auf dem Flohmarkt kauft, aber da die Fälschungen deinem Thread nach zu urteilen zumindest einer äußerlichen oberflächlichen Prüfung standhalten, stellt sich die Frage, ob es wirklich zu erwarten gewesen wäre, daß der Verkäufer nach dem Flohmarkt die Teile professionell durchchecken lässt. ;)


    Alles in Allem: "Much ado about nothing" IMHO. ;)


    €dit: was mir noch einfällt: vielleicht solltest du den Namen des Verkäufers aus deinem Brief rausnehmen, zumindest bis du ihm nicht größere Machenschaften nachweist, die es rechtfertigen würde andere vor ihm zu warnen. ;)

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Hallo,


    wenn Du die Akkus an den Verkäufer zurücksendest hast Du das Problem für Dich vielleicht gelöst. Aber ich denke, dass der Verkäufer diese wieder bei eBay einstellt und dann dementsprechend ein anderer Käufer die Akkus bekommt.
    Ich an Deiner Stelle würde ihm nach den ganzen Lügengeschichten ans Bein pissen und das NSC mal weitere Schritte einleiten lassen.


  • Wie kommst du darauf, dass ich mich enorm aufrege?
    Da war auch ein bisschen Ironie drin versteckt....


    Deine Meinung ist solange vertretbar, solange man dem Verkäufer die "Flohmarktgeschichte" abkauft. Das tue ich jedoch nicht.


    Und selbst wenn es sich tatsächlich so zugetragen hätte, dann darf er halt nicht ausdrücklich eine Eigenschaft zusichern, deren Vorhandensein sich seiner Kenntnis entzieht.


    EDIT:


    Zitat

    €dit: was mir noch einfällt: vielleicht solltest du den Namen des Verkäufers aus deinem Brief rausnehmen, zumindest bis du ihm nicht größere Machenschaften nachweist, die es rechtfertigen würde andere vor ihm zu warnen.


    Wo habe ich den Namen des Verkäufers stehen:confused:

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wie kommst du darauf, dass ich mich enorm aufrege?
    Da war auch ein bisschen Ironie drin versteckt....

    Okay... habe ich wohl falsch interpretiert.

    Zitat


    Deine Meinung ist solange vertretbar, solange man dem Verkäufer die "Flohmarktgeschichte" abkauft. Das tue ich jedoch nicht.

    Auch klar. Doch ich halte es für vertretbar im Zweifel für den Angeklagten zu sein. Kommt natürlich auf seine Verkaufszahlen und die Artikel, die er in letzter Zeit verkauft hat an. Das liegt natürlich in deinem Ermessen. ;)

    Zitat


    Und selbst wenn es sich tatsächlich so zugetragen hätte, dann darf er halt nicht ausdrücklich eine Eigenschaft zusichern, deren Vorhandensein sich seiner Kenntnis entzieht.

    Rechtlich gesehen ist das natürlich eindeutig. Die Frage ist nur, ob man alles immer so eng sehen muß? Irgendwann kommt man vielleicht selber in eine ähnliche Situation, wo man auch auf Verständnis hofft, wenn man mal einen Fehler gemacht hat... die Betonung liegt selbstverständlich auf "mal einen Fehler". ;)


    Ich meinte eigentlich nur, daß mir der Aufwand persönlich zuviel wäre. Der Rest bleibt dir überlassen. ;)


    €dit: Ist das nicht der Name des Verkäufers am Anfang deiner e-mail? "Guten Tag Herr xxx"? Taucht im Text auch nochmal auf. Dachte es wär der Name - falls nicht bitte ich um Entschuldigung. ;)


    €dit2: :gpaul: :gpaul: Ach so! Das heißt "so und so"... lol Das kommt davon, wenn man sich davor mit zuviel englischen Texten beschäftigt hat! :D

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    €dit: Ist das nicht der Name des Verkäufers am Anfang deiner e-mail? "Guten Tag Herr xxx"? Taucht im Text auch nochmal auf. Dachte es wär der Name - falls nicht bitte ich um Entschuldigung. ;)

    Runter von der Leitung, Ken :D.


    Herr Soundso = Herr "So und so", also Herr XYZ.


    Klingelts? ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Okay... habe ich wohl falsch interpretiert.
    Auch klar. Doch ich halte es für vertretbar im Zweifel für den Angeklagten zu sein. Kommt natürlich auf seine Verkaufszahlen und die Artikel, die er in letzter Zeit verkauft hat an. Das liegt natürlich in deinem Ermessen. ;)
    Rechtlich gesehen ist das natürlich eindeutig. Die Frage ist nur, ob man alles immer so eng sehen muß? Irgendwann kommt man vielleicht selber in eine ähnliche Situation, wo man auch auf Verständnis hofft, wenn man mal einen Fehler gemacht hat... die Betonung liegt selbstverständlich auf "mal einen Fehler". ;)


    Da hast du natürlich Recht! Aber der Typ verkauft en masse "original" Nokia Zubehör, von Oberschalen, Tastaturmatten bis hin zu Akkus. Und er hat schon einige Bewertungen dahingehend, "sieht zwar original aus, ist es aber nicht", welche er dann dreist mit "ist aber original" beantwortet.


    Bitte jetzt keine Diskussion "da hätte ich dann gar nicht erst gekauft", dazu siehe weiter oben.


    Für mich klingt seine Antwort halt so, als hätte da jetzt einer plötzlich die Hosen voll. Mal schauen, ob er so lernfähig ist, und seine "zweifelhaften" Angebote beendet. Das könnte dann für die Flohmarkttheorie sprechen.


    Zitat


    Ich meinte eigentlich nur, daß mir der Aufwand persönlich zuviel wäre. Der Rest bleibt dir überlassen. ;)


    Das ist er mir doch auch. Aber soll ich wegschauen, und als gebranntes Kind die Finger von ebay lassen? Ich will auch nicht den Hilfssheriff spielen, aber in meinem Fall denke ich sollte man gegen den Verkäufer vorgehen, oder?


    Zitat


    €dit: Ist das nicht der Name des Verkäufers am Anfang deiner e-mail? "Guten Tag Herr xxx"? Taucht im Text auch nochmal auf. Dachte es wär der Name - falls nicht bitte ich um Entschuldigung. ;)


    Nein, es sollte so-und-so bedeuten...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Moin,


    Ich habe letzte Woche den gleichen Akku bei eBay gekauft. Bei mir lautete der Text des Angebotes "*original* Nokia BPS-2 Akku *NEU* ". Die Ladung hat nur drei Tage gehalten. :mad:


    Von einem Händler kam der Tipp, nachzuwiegen und siehe da, die Fälschung ist 5 gr. schwerer (44 gr.) als das Original von NOKIA (39 gr.). :top:


    Das Gewicht scheint also auch ein zuverlässiger Parameter zu sein, um ein Original von einer Fälschung zu unterscheiden.


    Den Verkäufer habe ich aufgefordert, mir den Preis + Versandkosten zu erstatten, mal sehen, was geschieht.


    Gruß


    Udo

    »Siebzehn Mann auf des toten Mannes Kiste, oho…« Ben Gun's Gesang


    (Stevenson, Die Schatzinsel)

  • Musste diesen Thread mal wiederbeleben.


    Habe heuet eine BPS-2 Akku geliefert bekommen, allerdings bin ich am Zweifeln ob echt oder nicht???


    Auf dem Etikett fehlt der Satz: 1. Must BE DISPOSED OF PROPERLY
    2. Der durchgetrennte Mülleimer oben rechts auf dem Etikett fehlt komplett.

    Ansonste ist gänzlich kein Unterschied zu merken, Akku ist Made in Japan.


    Gab es solche Akkus von Nokia mit diesen 2. Merkmalen?

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