ZitatOriginal geschrieben von NoNick
Bei automatischer Vertragsverlängerung behälst Du die alten Konditionen, bei einer "normalen" VVL mit subventuionierten Neugerät, wirst Du auf die aktuellste Tarifliste umgestellt.
Bis die Tage...
Jörg
Hallo,
ist es nicht allgemein so üblich, dass der Vertrag:
- bei einer automatischen Verlängerung die alten Konditionen behält und einfach 12 Monate weiter läuft (entsprechend der AGB auch kürzer).
- bei einer Verlängerung mit neuem Handy die alten Vertragskonditionen ebenfalls bestehen bleiben, aber der Vertrag erneut 24 Monate läuft.
Demnach wäre der einzige Unterschied bei einem neuen Handy die längere Vertragslaufzeit, oder nicht?
Im Fall des Studententarifs wäre dies doch genauso, sofern man bei einer Verlängerung mit neuem Handy weiterhin Student ist behält man die Grundgebührbefreiung, auch wenn diese dann nicht mehr für Neukunden angeboten wird. Oder würde man dort in einen anderen "Studenten-Rahmenvertrag" verschoben und hätte somit die dann aktuellen Vergünstigungen?
Viele Grüße,
Der Abt