ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von beastieboy
Den RV für Studenten gibts seit ca. 2 Jahren, würde ich nun mal grob schätzen.
Aber, nur, weil Dein Bekannter als Beruf "Hausfrau:), Schüler, Student" angab, bedeutet das noch nicht, dass er die Rabattierung erhält.
War Dein Bekannter in einem Direkten/Partner Shop?
Denn nur diese sind berechtigt, Verträge mit Sonderkonditionen zu schreiben. Findest auch über die "Suche" vieles zu diesem Thema. Nur als Beispiel, im Media Markt ist es nicht möglich, einen o2-Vertrag mit Sonderkonditionen abzuschliessen.
Sollte der Vertrag in einem Direkten/Partner Shop abgeschlossen worden sein, dann sag ich mal lieber nichts dazu Nur soviel, bei Abschluss eines Neuvertrages mit Sonderkonditionen bekommt der Händler weniger Provision...Aber ich will nicht zu viel vermuten, wenn ich die Fakten nicht genau kenne.
Da man nur bei Neuvertrag oder VVL die Rabattierung erhält, würde ich die Chancen sehr schlecht bis fast unmöglich einschätzen, dass Dein Bekannter die zuviel gezahlte GG gutgeschrieben bekommt. Aus Kulanz soll es schon mal vorgekommen sein, dass man noch in den RV kurz nach Neuabschluss wechseln konnte, aber in Deinem Fall liegt dieser immerhin schon ein paar Monate zurück.
Mfg Hannes
Danke Dir erstmal für die groben Infos
o2 Vertrag abgeschlossen im Media Markt. Aus rückwirkender Erstattung der GG wird wohl nichts werden.
Aber zumindest besteht ja die Möglichkeit, die Studentenbescheinigung jetzt im o2 Shop einzureichen, eigal ob Abschluß im Media erfolgte oder nicht?