Garantie und Gewährleistung

  • Hatte heute mit einem Bekannten eine Diskussion, was genau der Unterschied zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" ist (im Mobilfunkbereich versteht sich).
    Möchte unsere Meinungen gar nicht näher darlegen.
    Kennt jemand den genauen Unterschied/Definition bzw. gibt es irgendwo genaue Quellen im Internet?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Hi ganymed !


    220 Posts und immer noch keinen Bock auf Suchfunktion ?:D


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    Gruss revox

    Wir sind doch hier nicht bei wünsch Dir was !

  • Gewährleistung und Garantie sind zwei vollkommen verschiedene Dinge!


    Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn bei einem Gerät ein entsprechender Mangel vorliegt, ist der Händler (!) zur Gewährleistung verpflichtet. Seit Anfang diesen Jahres ist die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate erhöht worden (früher: 6 Monate).


    Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung, in der Regel des Herstellers.

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  • Sorry, hatte gestern nen stressigen Tag und hab irgendwie "vergessen" zu suchen...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von blue-marco
    Gewährleistung und Garantie sind zwei vollkommen verschiedene Dinge!


    Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn bei einem Gerät ein entsprechender Mangel vorliegt, ist der Händler (!) zur Gewährleistung verpflichtet. Seit Anfang diesen Jahres ist die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate erhöht worden (früher: 6 Monate).


    Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung, in der Regel des Herstellers.


    Also gibt es für die Garantie keine gesetzliche Regelung, oder?


    Wass passiert wenn die Garantie 12 Monate beträgt, die Gewährleistung aber 24 Monate. Dann sind doch auch dem Händler die Hände gebunden, oder?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Eigentlich ganz einfach...


    Garantie ist eine freiwillige Leistung der Hersteller und deckt alle Schäden ab die im Garantiezeitraum auftreten.


    Gewährleistung ist gesetzlich verankert und deckt alle Schäden oder Mängel über einen Zeitraum von 24 Monaten ab die bei Auslieferung bereits vorhanden waren. Neu ist dabei seit dieses Jahr die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate, d.h. der Händler oder Hersteller muss dem Käufer beweisen das der Fehler bei übergabe nicht vorhanden war!

  • Zitat

    Original geschrieben von speedster
    Neu ist dabei seit dieses Jahr die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate, d.h. der Händler oder Hersteller muss dem Käufer beweisen das der Fehler bei übergabe nicht vorhanden war!


    Und wie soll das in der Praxis aussehen? Kann doch kein Händler der Welt beweisen,oder?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed


    Und wie soll das in der Praxis aussehen? Kann doch kein Händler der Welt beweisen,oder?


    ..und wie sah das vor dem 01.01.2002 aus? Konnte doch auch kein Verbraucher beweisen, dass der Fehler bei Übergabe dem Produkt schon anhaftete!


    Cheeseburger

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