Die Leistung muß natürlich an den Zahlungsempfänger gegangen sein, das dürfte klar sein... Was ich meinte war, dass der Zahlungsempfänger dann nachweisen muss, dass er demjenigen, von dem er Geld haben will, eine Leistung erbracht hat.
Davon abgesehen bezog ich mich auf Fälle, wo man eben keine Unterschrift leistet. Hat man, wie z.B. im Supermarkt, eine Unterschrift geleistet, dann reicht diese natürlich bereits als Nachweis für den Zahlungsempfänger aus (retournieren kann man aber selbst eine solche Lastschrift immer noch, gibt dann halt nur Ärger).