Möchte unrechtens abgeschlossene Versicherung kündigen, habe aber keine Adresse/Nr.

  • Ich habe gerade folgendes Problem: ihr kennt ja sicher alle diese nervigen Versicherungen, die bei einem anrufen und einem eine Versicherung andrehen wollen. Vor einem Monat kam dann ein imho relativ günstiges Angebot, wobei ich der netten Dame am Telefon gleich meine Bankverbindung zwecks Abbuchung hinterließ. Sie meinte, die Unterlagen würden mir per Post zugeschickt und wenn ich mich doch noch anders entscheiden sollte, müsste ich einfach alles wieder zurückschicken und der Vertrag käme nicht zustande. In der Zwischenzeit hab ich mich auch entschieden, die Versicherung doch nicht abzuschließen, allerdings kam von dieser Agentur keine Post, abgebucht wurde das Geld jedoch. Nun meine Frage: wie mach ich das ganze am besten wieder rückgängig? Ich habe nur den Namen der Agentur, weder (Web-)Adresse, noch Telefonnummer. Falls sie jemand hat, wäre es sehr nett, wenn er sie mir zukommen lassen könnte. Der Name ist "Rathje Versicherungsagentur".

  • Die vielleicht ?


    Versicherungsagentur Rathje
    Büro Breher
    Herr Breher
    Rathausplatz 6
    38685 Langelsheim


    Tel. (05325 ) 528540



    Gruß
    Christopher:)

    Apple iPhone 6 [White, 64GB]

  • Du hast weder eine Unterschrift geleistet noch Unterlagen erhalten, insofern würde ich der Abbuchung widersprechen, da sie der vertraglichen Grundlage entbehrt.


    Dann wird sich diese Agentur sicher flott melden ;).

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • ok, dann geh ich morgen als erstes mal auf die Bank...und warte ab, was sich tut. Danke für die Hilfe soweit schonmal :)

  • so, jetzt ist es eine geschlagene Woche her, dass ich das Geld habe zurückbuchen lassen und die Versicherung hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Spricht IMHO ja nicht gerade für die Seriösität des Ladens... :flop:

  • Das ganze hört sich absolut nicht seriös an......
    Die Bankverbindung würde ich am Telefon nie bekannt geben.
    Aber Abbuchungen ohne schriftliche Einzugsermächtigung sind eh nicht rechtens, somit brauchst Du dir wohl keine Sorgen machen, da Du im Recht bist.
    Aber die Bankauszüge würde ich demnächst kontrollieren. Ich denke die werden es nochmal versuchen abzubuchen.



    Gruß
    Dennis

    Gruß
    Flatie

  • Zitat

    Original geschrieben von flatie
    Das ganze hört sich absolut nicht seriös an......
    Die Bankverbindung würde ich am Telefon nie bekannt geben.
    Aber Abbuchungen ohne schriftliche Einzugsermächtigung sind eh nicht rechtens, ...



    Ist das wirklich so? Also ich habe neulich einen VHS-Kurs übers Telefon gebucht und meine Bankverbindung mitgeteilt, damit die Kursgebühr von der Volkshochschule abgebucht werden kann. Ich habe denen also die Einzugsermächtigung mündlich erteilt! Das ist nicht rechtens? :confused:



    Brazzo

    FCB forever No. 1


    "Ein freundliches Wort kostet nichts und ist doch das schönste Geschenk." [Daphne du Maurier (1907 - 89), engl. Schriftstellerin]


    Geht der Reichtum der Welt zu Grunde, dann stirbt die ROLEX zuletzt.

  • Natürlich ist das Rechtens. JEDER darf von JEDERMANNS Konto per Lastschriftverfahren Geld einziehen. Und weil das so ist, kann man Lastschriften innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Und zwar unabh. davon, ob dem Einzieher eine Genehmigung vorlag oder nicht. Entscheidend ist am Ende immer, ob der Einzieher die Leistung erbracht hat, für die er das Geld einziehen wollte.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Entscheidend ist am Ende immer, ob der Einzieher die Leistung erbracht hat, für die er das Geld einziehen wollte.

    Das ist so aber nicht korrekt.


    Entscheidend ist, dass der Zahlungsempfänger nach Deinem Widerspruch nachweisen können muss, dass die Zahlung berechtigt war (durch eine Unterschrift o.ä., deswegen unterschreibt man an der Supermarktkasse zB auch immer noch den extra Kassenzettel).


    Alein die Erbringung einer Leistung reicht dazu sicher nicht aus, denn sonst könnte jedermann auf Dich einen Sack voller Leistungen bestellen, und nur durch deren Erbeingung für den Betrüger wärdt Du trotzdem verpflichtet, zu bezahlen ;).


    Hier mal ein paar gute Links zum Thema:
    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/kartenzahlung.html#elv
    http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=45

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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