ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Barrie
Meines Wissens gilt immer noch der Grundsatz nulla poena sine lege, d.h. man kann nur für Taten zur Verantwortung gezogen werden, die bereits zum Tatzeitpunkt illegal waren.
Und jetzt mögen die Juristen über mich herfallen ...
Barrie
Tut gar nicht not das mit dem herfallen denn da hast Du recht.
Es ist in D nicht möglich nachträgliche eine Handlung unter strafrechtliche Konsequenzen zu stellen.
Es gibt zwar so häßliche Sachen wie "Rückwirkung" aber die gibt es nur im Steuer/wirtschaftssektor...
Gruß
CH