Gericom Rückerstattung: Was bedeutet Zeitwert?

  • Hallo Forum!


    Habe im Oktober 02 beim Mediamarkt ein Notebook von Gericom gekauft. Nachdem ich nur Probleme damit hatte, wurde es einmal beim Mediamarkt repariert bzw SW-Probleme behoben und zwei mal wurde es eingeschickt. Jetzt war es nach vier Tagen wieder defekt und musste eingeschickt werden.
    Wie man mir sagte habe ich bei einem weiteren Defekt das Recht, den Zeitwert des Notebooks einzufordern und das Gerät zurückzugeben.


    Das NB hat neu 1649€ gekostet und ist wie gesagt ca 1 Jahr und 3 Monate alt. Davon war es 2-3 Monate in Reparatur.


    1) Wie errechnet sich der Zeitwert?
    2) Kann ich von der Benutzungsdauer die Reparaturzeit abziehen?


    Wäre sehr dankbar, weil ich gerne wüsste, welche Angebote ich akzeptieren sollte und wann noch was rauszuholen ist.


    Danke schonmal!!
    -rms-

  • Einen guten Zeitwert findest du, wenn du dich mal auf ebay umguckst.
    Bei deinem Notebook denk ich mal nich mehr als 1000 €, wenn überhaupt.
    Gericom verliert sehr schnell an Wert, weil es die unbeliebteste Marke ist, die es so gibt. Und wer möchte schon ein Gericom, wenn nichtmal mehr Garantie drauf ist.

  • Haben dir das hier

    Zitat

    Wie man mir sagte habe ich bei einem weiteren Defekt das Recht, den Zeitwert des Notebooks einzufordern und das Gerät zurückzugeben.


    die Kapazitäten vom MM erzählt? Oder gibts dafür eine "richtige" Quelle?


    Mein Bruder war in einer ganz ähnlichen Situation. Sein Gericom-NB hatte mehr als einen Hardwarefehler und nach mehrmaligem Einschicken hat er es wandeln können. Gegen den vollen Kaufpreis natürlich.
    Die an der Servicetheke im MM kannst du oftmals in die Tonne treten.:rolleyes:


    Ich weiß jetzt nicht mehr, um was für Fristen es sich in seinem Fall gehandelt hat. Kann ich aber nachfragen, von wegen Garantie und Gewährleistung.


    Ich meld mich wieder, sobald ich mehr sagen kann.



    Sebastian

  • Wenn der Kauf länger als 6 Monate zurückliegt, ist ein Wandlungsangebot des Verkäufers auf jeden Fall eine Kulanzfrage. Es sei denn, der Käufer könnte zweifelsfrei beweisen, dass der bzw. die Fehler bereits von Anfang an vorhanden waren.


    Und bei solch einer "freiwilligen" Wandlung ist es dann natürlich statthaft, dass der Verkäufer dem Käufer die Abnutzung des Gerätes in Rechnung stellt. Denn das Gerät wurde in dieser Zeit ja, auch wenn es mehrere Male defekt war, trotzdem genutzt und hat dem Käufer daher auch was gebracht. Diesen Nutzen zahlt man dann quasi in Form der Differenz.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Wenn der Kauf länger als 6 Monate zurückliegt, ist ein Wandlungsangebot des Verkäufers auf jeden Fall eine Kulanzfrage. Es sei denn, der Käufer könnte zweifelsfrei beweisen, dass der bzw. die Fehler bereits von Anfang an vorhanden waren. Und bei solch einer "freiwilligen" Wandlung ist es dann natürlich statthaft, dass der Verkäufer dem Käufer die Abnutzung des Gerätes in Rechnung stellt. Denn das Gerät wurde in dieser Zeit ja, auch wenn es mehrere Male defekt war, trotzdem genutzt und hat dem Käufer daher auch was gebracht. Diesen Nutzen zahlt man dann quasi in Form der Differenz.


    wenn ein gerät zur reparatur war,dann hab ich als kunde anspruch auf ein halbes jahr garantie(mit nachweispflicht des händlers bzw der werkstatt) auf die ausgeführten reparaturen.
    wenn die reparaturen jeweils das notebook in seiner gesamtheit betrafen,dann hat er im moment noch die volle garantie,vorrausgesetzt,es lag nie ein halbes jahr zwischen den reparaturen(und für mich klingt die beschreibung erstmal so).
    wenn das notebook nach ablauf des halben jahres zur reparatur war(also ausserhalb der garantiezeit der letzten reparatur),dann hat es zu dem zeitpunkt nur noch einen "zeitwert" gehabt auf den die neue reparatur-garantie gilt.
    wenn es immer wieder mit dem selben fehler in die werkstatt gegangen ist,dann kriegt er das auch als "verdeckten mangel" durch und die garantie ist 2 jahre.allerdings muss er dann den mangel nachweisen.das sollte aber mit den reparatur-belegen kein problem sein.
    noch schlimmer ist es,wenn dem verkäufer der mangel bekannt war und er ihn nicht mitgeteilt hat beim verkauf(oder zumindest nach ner wiederholten reparatur).das könnte man zb unterstellen,wenn das gerät mehrmals mit dem selben defekt in reparatur war und als ganz wieder kommt.dann ist es eine bewusste täuschung und der kaufvertrag ansich ist ungültig.



    ich würde die disskusion auch nicht hier weiterführen sondern mir eher ein verbraucherschutz-forum oder ggf ne richtige rechtsberatung einholen.bei über 600euro differenz lohnt sich das,denk ich,schon.
    und den weg einer "kulanten" klärung(mit der du auch zufrieden bist),ggf mit dem neukauf eines anderen notebooks verbunden,kann man ja auch erstmal versuchen.


    ich hätt jedenfalls erstmal ein problem damit,für etwas 1,5keuro auzugeben,nur ärger zu haben und mich dann "mal eben so" abspeisen zu lassen.


    gruss rainer

    Christian Urban -- deine Sig bringts auf den Punkt :D

  • hi kollege,


    habe genau das gleiche notebook im oktober 02 gekauft. ist auch recht schnell kaputt geworden, habe es vor einigen monaten (oktober glaube ich) zurück gegeben. das war erst ein stress weil im die MM alles verkompliziert haben und das nicht zurück nehmen wollten. hartnäckig bleiben!


    schließlich haben sie es doch zurück genommen


    abgezogen wurden 3% des kaufpreises pro monat, wobei reparaturzeiten nicht angerechnet wurden.


    habe einen wisch bekommen und mir das geld auszahlen lassen (zuerst wollten sie mir im MM noch gleich einen andrehen aber ich habe nein danke gesagt).


    hoffe, ich habe dir geholfen.


    >>> tkjever


    p.s. mein gerät wurd dreimal "reparaiert" (das wort reparieren hat bei gericom die bedeutung "entstauben" und "neue wärmeleitpaste anbringen" :D )


    mit diesem sch***-verein gericom möchte ich nichts mehr zu tun. angeblich gehen sie bald pleite, du solltest dich also schicken.

    Meine Signatur
    ist beinahe zu
    lang für
    dieses
    Forum...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!