§ 19 UStG, Kleinunternehmerregelung: Was bedeutet "Umsatz" hier genau?

  • Hi,


    es gibt ja die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.


    Dort heißt es, [...] wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


    Was ist in diesem Falle UMSATZ genau?


    Wenn ich einen Artikel für 100 Euro kaufe und ihn für 120 verkaufe, ist mein Umsatz dann 120 oder 20 Euro?


    Anders:
    Wenn ich Dienstleister/Berater bin und für meine Beratungsleistung 100 Euro in Rechnung stelle, was ist dann mein Umsatz? 100 Euro oder (§ 19: "zuzüglich der darauf entfallenden Steuer") 116 Euro?



    Ich würde mich über detaillierte Aufklärung freuen....


    Danke
    Stephan

  • Der Umsatz sind 120 Euro.


    Umsatz-Kosten=Gewinn


    Bei den 116 Euro beträgt der Umsatz 100 Euro.
    Die 16 Euro sind ja nur ein durchlaufender Posten, den Du in der Umsatzsteuervoranmeldung fürs Finanzamt angeben musst.

  • Hallo,


    Umsatz ist die wertmäßige Erfassung deines Absatzes, also die Summe aller Absätze. In deinem Beispiel wären das dann die 120 Euro.


    der §19 betrifft ja die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht. Als sogenannter Kleinunternehmer bist du autom. von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn du nicht ausdrücklich darauf verzichtest. Wenn du also eine Rechnung über 100 Euro stellst, dann kommt als "Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuer mehr dazu. Der Endbetrag der Rechnung ist also auch nur 100 Euro.


    Leider kannst du umgekehrt auch nicht die Mehrwertsteuer von gekauften Artikeln geltend machen. Musst dir also genau überlegen, ob du die Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht akzeptierst, oder aber darauf verzichtest. Im Endeffekt bedeutet das (wenn du Sachen für deinen Betrieb kaufen möchtest) ja viel Geld.


    Gruß,
    Chris

  • Ganz einfach:


    Angenommen du hast 45000 € Umsatz dann wärst du ja eigentlich unter der Grenze. Du mußt aber fiktiv (ohne sie gezahlt zu haben) die USt noch drauf rechnen. 45000 x 1,16 = 52200 , d.h. du bist über der Grenze und §19 kommt für dich nicht in Frage.


    Übrigens kann ich da nur meinem Vorgänger zu stimmen:


    Überleg dir das mit der USt-Befreiung gut, aufgrund des Wegfalls des Vorsteuerabzugs.

  • Zitat

    Original geschrieben von Shibby
    Ganz einfach:


    Angenommen du hast 45000 € Umsatz dann wärst du ja eigentlich unter der Grenze. Du mußt aber fiktiv (ohne sie gezahlt zu haben) die USt noch drauf rechnen. 45000 x 1,16 = 52200 , d.h. du bist über der Grenze und §19 kommt für dich nicht in Frage.


    Ist das wirklich so?
    Ich muß FIKTIV die USt. draufrechnen?
    Der Wortlaut läßt das ja vermuten, aber es scheint mir so extrem kompliziert und sinnlos.


    Konkret bedeutet das, daß ich also an NETTOumsätzen ohne USt. berechnen darf


    - im ersten Jahr € 15.086,21 (bei 16%) / € 16.355,14 (bei 7%)


    - im Folgejahr € 43.103,45 (bei 16%) / € 46.728,97 (bei 7%)




    Zitat

    Überleg dir das mit der USt-Befreiung gut, aufgrund des Wegfalls des Vorsteuerabzugs.


    Dazu ist zu sagen, daß das für mich perfekt ist, da ich meinen nicht-vorsteuerabzugsberechtigten Arbeitgeber (eine Klinik) entlaste und selbst nur Beratungen durchführe. Ich habe keinerlei Ausgaben für mein Gewerbe.

  • In dem Fall vielleicht schon, aber wenn du für das Gewerbe Anschaffungen tätigen musst oder andere Kunden hinzukommen sieht es schon wieder anders aus. In vielen Fällen ist es besser auf die Befreiung zu verzichten. Wenn du mal mit grösseren Firmen Geschäfte tätigen willst, macht sich so eine Befreiung auch nicht gut.

  • Wenn du natürlich nur für jemanden "dienstleistest" :), der nicht umsatzsteurpflichtig ist, dann ist das schon ok. Im Normafall ist es eben praktisch wenn man sich so allerhand Sachen günstig zum NettoPreis zulegen kann.


    Die erlaubten Umsätze hast du ja schon genau erfasst ;).

  • Also ich melde mich hier mal kurz zu Wort.


    Mein Unternehmen nimmt am Mehrwertsteuersystem teil und kann sagen, das Unternehmen es eigentlich egal ist ob Sie nun eine Rechung über


    100 € Kleingewerbereglung bekommen


    oder


    116 € bei der Sie 16% Vorsteuer abziehen können.


    Es kommt immer darauf an, was Du machen willst und was Deine Kunden sind.


    z.B. wenn Du viele Privatkunden hast, dann sind die erfreut das Sie nur


    100 € anstatt 116 zahlen müssen, da ja Privatleute keine Vorsteuer abziehen können.


    Wenn man wenig Waren einkaufen muss bzw. nicht ein Tonstudio kauft bei dem man erstmal xT€ Vorsteuer wiederbekommt, dann kann §19 schon Sinn machen.


    Es stimmt zwar Martyn das es noch Buchhalter gibt, welche denken in jeder Rechnung ist auch Vorsteuer drinne, aber dem ist bei weiten nicht so.


    Es gibt einige Produkte bei denen ist keine oder nicht immer gleicher MwSt Satz drinne.


    Briefmarken -> keine MwSt enthalten


    DHL Pakete/Päckchen -> keine MwSt enthalten
    Pakete von UPS/DPD/hermes usw. -> 16% MwSt enthalten


    Bahn Nahverkehr -> 7% MwSt enthalten
    Bahn ab 50km (Fernverkehr) -> 16% MwSt enthalten

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • §19 macht Sinn


    Ein großer Vorteil bei §19 ist, dass du erstmal keinen Steuerberater brauchst. Neu angemeldete Beriebe müssen monatlich eine USt.-Voranmeldung machen. Ich habe mal versucht da durchzublicken, aber leider schleichen sich bei dem enormen Papierkram bei der Ust-Voranm. schnell Fehler ein. Würde das nicht ohne Steuerberater machen wollen, weil du sonst irgendwann Stress mit dem Finanzamt bekommst. Außerdem kostet das alles auch einen Haufen Zeit...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!