0190er Sexhotline bezahlen? Neueste Urteile gesucht

  • frage an alle TT-ler


    in unserer firma hat soon notgeiler typ die rechnung des chefs strapaziert!
    ich fand nur ein urteil des olg stuttgart az9U252/98 wonach das ganze sittenwidrig ist und nicht bezahlt werden muß!


    wer kennt neuere Urteile? es ist ganz schön dringend! rechnung beläuft sich auf ca. 480 €:mad:

  • ist auf jeden Fall nach diversen Urteilen glaube ich ein Grund für eine fristlose Kündigung.
    Der Mitarbeiter wird wohl nicht frumherum kommen, die Kohle an seinen Chef zu zahlen. Schließlich ist eine Firma nicht dazu verpflichetet 0190-Nummer sperren zu lassen. Da vom Firmentelefon für die Angestellten ja in der Regel nur "Firmentelefonate" erlaubt sind. Und dazu gehört jedenfalls nicht die Anwahl von 0190-Nummern.


    Die "Sittenwidrigkeit" greift hier wohl nicht.



    Das so "Notgeile" wegen so einer Scheiße auch Ihren Arbeitsplatz aufs Spiel setzen, verstehe ich nicht.


    Telefonsex in der Firma kostet Geschäftsführer die Stellung:


    Der Geschäftsführer einer im Ruhrgebiet ansässigen GmbH, der aus seinem Büro und auf Kosten seiner Firma mehrfach Telefonsex-Gespräche geführt hatte, durfte aus diesem Grunde von seinem Amt als Geschäftsführer abberufen werden. Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat die auf Fortzahlung der Geschäftsführerbezüge gerichtete Klage des heute 35-jährigen Mannes im wesentlichen abgewiesen.


    Der Kläger war seit 1996 Geschäftsführer des Unternehmens mit einem monatlichen Gehalt von mehr als 10.000,- DM und eigenem Dienstwagen, den er auch privat nutzen durfte. Er führte von seinem Firmentelefon aus bei entsprechenden Nummern des Telefonservice 0190 zahlreiche Gespräche, die bis zu einer Stunde dauerten. Der Gesamtumfang der Gespräche konnte zwar nicht geklärt werden. Allerdings stellte der Mann nicht in Abrede, dass er an einem einzigen Tag im Februar 1997 allein 20 derartige Anrufe getätigt hatte. Die Sache kam durch einen Einzelgesprächsnachweis der Telekom ans Licht. Wenig später wurde auf einer Gesellschafterversammlung die Abberufung des Klägers von seinem Amt als Geschäftsführer beschlossen.


    Die vorzeitige Abberufung, die nach dem Anstellungsvertrag nur aus wichtigem Grund möglich war, ist nach der Entscheidung des 8. Zivilsenats zu Recht erfolgt. Ein Geschäftsführer, der in unzulässiger Weise Firmengelder von nicht unbeträchtlicher Höhe für private Zwecke in Anspruch nehme, missbrauche die ihm von den Gesellschaftern verliehene Vertrauensstellung. Außerdem lastet der Senat dem Kläger an, dass er einen Angestellten der Firma gegen dessen Willen in die Sex-Telefonate einbezogen habe. Der Angestellte hatte in einer schriftlichen Erklärung niedergelegt, dass der Geschäftsführer ihn mehrfach zum Mitmachen aufgefordert und sich über seine Unerfahrenheit bei der Führung derartiger Gespräche, die der Geschäftsführer am eingeschalteten Lautsprecher mithörte, köstlich amüsiert habe. Ein solches Verhalten des Vorgesetzten sei ausgesprochen würdelos und mit der Stellung eines Geschäftsführers, der auch Personalführungsaufgaben wahrzunehmen habe, völlig unvereinbar. Angesichts der Schwere der Verfehlung sei auch eine vorherige Abmahnung des Klägers nicht erforderlich gewesen.


    Urteil vom 07.04.1999 – 8 U 194/98


    Ob nun GF oder normaler Angestellter. Da gibts vorm Richter dann bestimmt keine Unterschiede.

  • Fazit. der chef muß blechen:flop:
    und der typ war ja nur zwei tage bei uns, dann durfte er schon gehen:top: "Schadensbegrenzung"
    die Strafanzeige "betrug und unterschlagung" läuft, aber jetz muß noch zivilrechtlich geklagt werden und danach dürfen wir dem "nackten mann" in die tasche fassen!
    also werden wir wieder ewig brauchen um den schaden zu erwirtschaften:mad:


    DANKE für die schnellen antworten

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