Biertrinken während der Autofahrt

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    ... schlangenlinien fahren


    OT: Mal angenommen, man (:D) fährt nüchtern, aber gelangweilt auf seiner Spur Schlangenlinien und hintern einem ist niemand, kann einem auch nichts passieren?

    Zitat


    Und übrigens, es heißt: Die Polizei, die Polizistin, der Polizist, usw. und nicht Bulle. ;)


    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es gibt ein rechtskräftiges Urteil, dass das Wort keine Beleidigung darstelle, weil es allg. Sprachgebrauch sei. Allerdings würde ich das trotzdem nicht ausprobieren, könnte die eigene Verhandlungsposition empfindlich schwächen... :D


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Interessante Frage, wenn man den § 2 StVO eng auslegt, dann könnte man sogar dafür eine Verwarnung bekommen


    Zitat

    § 2 StVO - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge


    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.


    (2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.


    den es gibt den Tatbestand:


    Zitat


    Tb.-Nr.: 102006
    Sie fuhren nicht möglichst weit rechts.
    5 EUR


    Daher wäre sicher eine Verwarnung wegen Schlangenlinienfahrens nicht unmöglich. Wobei man sich schon fragen muß, ob es manchen hinter dem Steuer nicht etwas zu wohl ist, wenn mir langweilig wird, wechsle ich den Radiosender oder die CD... :D


    Und allgemein darf man ja vieles sagen (sogar gerichtlich gedeckt), aber ob es immer das Richtige ist...
    Vor allem hast du es ganz richtig erkannt, es schwächt die eigene Verhandlungsposition nicht unerheblich.


    In diesem Sinne


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Nein, das Gerichtsurteil bezieht sich auf das "Soldaten sind Mörder"-Urteil des BundesVerfG, nach dem analog weitere Urteile gefällt wurden und nach dem man z.B. auch Polizisten als Bullen bezeichen dürfte, solange kein ausreichend definiertes Kollektiv vorhanden ist. Auch die ACAB-T-Shirts sind auch diesem Grund keine Beleidigung. Wenn du nun aber zu einem Polizisten "Bulle" sagst, so ist das natürlich eine Beleidigung und strafbar, du meinst ja ihn persönlich.


    ACAB-Urteil als Beispiel

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, es gibt ein rechtskräftiges Urteil, dass das Wort keine Beleidigung darstelle, weil es allg. Sprachgebrauch sei. Allerdings würde ich das trotzdem nicht ausprobieren, könnte die eigene Verhandlungsposition empfindlich schwächen... :D


    Laut dieser Seite gab es wegen der Bezeichnung "Bulle" bereits Verurteilungen.
    Quellen oder Begründungen gibts leider keine.



    Sebastian

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Interessante Frage, wenn man den § 2 StVO eng auslegt, dann könnte man Wobei man sich schon fragen muß, ob es manchen hinter dem Steuer nicht etwas zu wohl ist, wenn mir langweilig wird, wechsle ich den Radiosender oder die CD... :D


    Vorzugsweise machen manche das, wenn vor ihnen jemand (subjektiv) zu langsam fährt. Außerdem schaukelt es beim Senderwechsel nicht so schön... :D


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    @ Erik Meijer:
    Ich habe es nicht gutgeheißen, weder das Rauchen, noch den Alkoholkonsum beim Fahren. Es ist nur schlichtweg an sich nicht verboten. Also erst lesen, und nicht irgenwas reininterpretieren, was so gar nicht dasteht


    well, ich bin davon ausgegangen, dass jemand, der ein Argument anführt, auch inter selbigem steht... habsch Dich wohl falsch verstanden...

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Denn ein Beamter besitzt - per Gesetz - die Fähigkeit, Geschwindigkeiten zu beurteilen.


    Ein guter Grund warum ich glücklich bin, nicht in Ösiland zu wohnen. Mit diesem "Gesetz" ist man sozusagen vollkommener Polizeiwillkür ausgeliefert.


    Unglaublich das ein schätzen der Geschwindigkeit vor Gericht anerkannt wird. :rolleyes:

  • Ich sehe es auch so, dass es nicht verboten ist während der Fahrt zu trinken, so lange die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden, d.h. 0,5 Promille, bei Ausfallerscheinungen oder Unfallbeteiligung nur 0,3 Promille. (Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die BAK noch einige Zeit nach dem Trinken ansteigen kann.)


    Anders ist es in USA: Dort ist es -jedenfalls in den meisten Bundesstaaten- verboten, Alkohol jeder Art im Fahrgastraum mitzuführen. Alkohol darf nur in ungeöffneten Flaschen oder Dosen im Kofferraum mitgeführt werden. Das bedeutet, dass auch die Mitfahrer nichts während der Fahrt trinken können.


    Ich habe selbst mal in Kalifornien folgendes miterlebt: Ich stand an einer Bushaltestelle, ein Auto hält an, die Beifahrerin springt panikartig heraus und wirft zwei geöffnete Bierdosen in den Abfalleimer. Verwundert schaute ich mich um und entdeckte ca. 100 m weiter ein Polizeiauto auf der anderen Straßenseite.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Anders ist es in USA: Dort ist es -jedenfalls in den meisten Bundesstaaten- verboten, Alkohol jeder Art im Fahrgastraum mitzuführen. Alkohol darf nur in ungeöffneten Flaschen oder Dosen im Kofferraum mitgeführt werden. Das bedeutet, dass auch die Mitfahrer nichts während der Fahrt trinken können.


    Ich habe selbst mal in Kalifornien folgendes miterlebt: Ich stand an einer Bushaltestelle, ein Auto hält an, die Beifahrerin springt panikartig heraus und wirft zwei geöffnete Bierdosen in den Abfalleimer. Verwundert schaute ich mich um und entdeckte ca. 100 m weiter ein Polizeiauto auf der anderen Straßenseite.


    In den USA wurde auch schon jemand aufgrund dieses Gesetzes verurteilt. Das absurde daran war, dass er ein Wohnmobil fuhr und in seinem Kühlschrank eine geöffnete Flasche Wein stand...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    In den USA wurde auch schon jemand aufgrund dieses Gesetzes verurteilt. Das absurde daran war, dass er ein Wohnmobil fuhr und in seinem Kühlschrank eine geöffnete Flasche Wein stand...


    Dafür ist die Knarre im Handschuhfach Pflicht... :rolleyes:
    Versteh' einer die Amis! :confused:

    Mir ist noch immer keine originelle Signatur eingefallen...

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