Natürlich aus Durst.
Überlebe mal 38 Grad in einem Schwazen Auto ohne Klima.
Da hilft nur noch ein eiskaltes Bier:p
p.s. Ich mag kein Bier
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Natürlich aus Durst.
Überlebe mal 38 Grad in einem Schwazen Auto ohne Klima.
Da hilft nur noch ein eiskaltes Bier:p
p.s. Ich mag kein Bier
ZitatOriginal geschrieben von Rabb
Eine Bestrafung wäre aber über den Auffangtatbestand § 1 StVO möglich. Demnach müßte aber wenigstens ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Verhaltensweise des Fahrers behindert werden.
Yep, daran habe ich gedacht Es fällt IMHO sehr viel darunter. Ich bin mir nicht sicher, inwieweit man sowas konstruieren kann.
MfG
bimmelbommel
ZitatOriginal geschrieben von laika
Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Alkoholkonsum während der Fahrt für den Fahrzeugführer verboten ist bzw. als "Vortäuschung einer Straftat" gilt.
Das kann ich mir nu ganz und gar nicht vorstellen - welche Straftat wird denn vorgetäuscht? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
Das kann ich mir nu ganz und gar nicht vorstellen - welche Straftat wird denn vorgetäuscht? :confused:
Schonmal etwas von "Trunkenheit am Steuer" gehört?
Oder zählt das neuerdings nicht mehr zu den Straftaten? :confused:
So drei bis vier Flaschen Bier sind schon ok - solange es bei JEVER FUN bleibt...:D
Meine mal gehört zu haben, daß das ganze tatsächlich verboten ist.
Folgender Fall: Man fährt völlig nüchtern los (0.0 Promille), macht sich ein Bier auf und wird von der Polizei gesehen, wenn man gerade einen Schluck nimmt. Polizei hält einen auf und fordert zum Atemalkoholtest auf. Dieser fällt natürlich entsprechend hoch aus (klar, man hat ja grad getrunken). Nach momentaner Rechtsprechung gilt die Atemalkoholprobe als Beweismittel und ein zusätzlicher Bluttest muß nicht gewährt werden.
Genauer:
ZitatSTVG: § 24a 0,5 Promille-Grenze
1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Diese Grenzwerte dürfen zu keiner Zeit überschritten werden während einer Fahrt. In diesem Sinne... immer brav dran denken: keine alkoholischen Pralinen, Odol Mundspray oder ähnliches kurz vor dem Alkoholtest benutzen!
P.S. Bin ich froh, daß die Augustiner Bierflaschen noch die gute alte Form haben und damit perfekt in die Getränkehalterung passen!
ZitatOriginal geschrieben von SirShagalot
Meine mal gehört zu haben, daß das ganze tatsächlich verboten ist.
Folgender Fall: Man fährt völlig nüchtern los (0.0 Promille), macht sich ein Bier auf und wird von der Polizei gesehen, wenn man gerade einen Schluck nimmt. Polizei hält einen auf und fordert zum Atemalkoholtest auf. Dieser fällt natürlich entsprechend hoch aus (klar, man hat ja grad getrunken). Nach momentaner Rechtsprechung gilt die Atemalkoholprobe als Beweismittel und ein zusätzlicher Bluttest muß nicht gewährt werden.
Wenn dieser Fall eintritt, und man mit einem entsprechend hohem Promillewert erwischt wird geht es aufs Revier und es wird dort noch einmal der Atemalkohol mit einem genaueren Gerät ausgewertet. Die mobilen Geräte der Polizei haben vor Gericht keinerlei Beweiskraft.
Desweiteren ist es dem Beschuldigten erlaubt, sich vorher mit Wasser den Mund auszuspülen damit das Messergebnis nicht verfälscht wird (imo wird da auch mind 15min NACH dem Alkoholkonsum erst getestet)
Und bei einem Atemalkoholwert jenseits von 1.1/1.6 (Straftatbestand) zählt sowieso nur eine Blutprobe.
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