Biertrinken während der Autofahrt

  • Hallo,


    ich hab mal eine rechtliche Frage, die mich schon immer interessiert hat.
    Darf man eigentlich in Deutschland während der Autofahrt als Fahrer Bier trinken ?
    Also z.B. wenn man die 0,5 Promillegrenze nicht überschreitet ?


    Bitte keine Moral-Antworten . . .ist halt nur so aus reiner Neugier *g


    Für mich persönlich gelten beim Fahren stets 0,0 Promille.

    Was Du heute kannst besorgen, das verschiebe stets auf morgen !

  • Klar kann man als Fahrzeugführer Alkohol konsumieren.


    Und die kritische Grenze liegt bereits bei 0,3 Promille. Ab diesem Wert, zusammen mit Ausfallerscheinungen, ist der Lappen weg.


    In diesem Sinne,
    Prost Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Na klar geht das, solange du bei einer Kontrolle nicht über 0.3 Promille kommst, ist es egal ob du den Alkohol vor oder bei der Fahrt einnimmst.
    Da macht Autofahren vor allem im Sommer noch mehr Spaß - mit einem kühlen Flaschbier im Dosenhalter! :D

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Hallo!


    Ich bin mir nicht sicher ob einem Grün-Weiß nicht trotzdem an den Karren pissen kann: Über die Schiene nicht beide Hände am Steuer & Verkehrsgefährdung, unabhängig davon, ob das Getränk jetzt alkoholhaltig ist.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    nicht beide Hände am Steuer


    ähhh
    hä?:confused:


    seit wann ist es gesetzlich vorgeschrieben mit beiden händen am lenkrad auto zu fahren :confused:

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • bimmelbommel:


    Es gibt meines Wissens keine Spezialnorm, die regelt, daß beide Hände permanent (außer meinetwegen zu Schaltvorgängen) am Lenkrad sein müssen.


    Eine Bestrafung wäre aber über den Auffangtatbestand § 1 StVO möglich. Demnach müßte aber wenigstens ein anderer Verkehrsteilnehmer durch die Verhaltensweise des Fahrers behindert werden.
    Und in der Verwarnung wird dann eben vermerkt, daß der Fahrer Alkohol konsumiert hat und dadurch nicht aufmerksam war (dies hat aber in der Regel keine strafschärfende Wirkung).


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • denke auch, das die grünen dir etwas können, wenn du während der fahrt trinkst. bist ja irgendwie dabei abgelenkt, sei denn du trinkst das zeug mit nem strohhalm.

  • neumann:
    Gegenargument: Das Rauchen ist ja auch nicht verboten.


    Und schau dir mal einen Neuwagen an, dort hast du vorne genügend Cupholder, daß sich der Beifahrer eine Minibar einrichten könnte, dürfte der Fahrer während der Fahrt nichts trinken. ;) .D


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Das ist ja fast schon reine Provokation ;) Da werden die Polizisten es wohl als Herausforderung sehen, wenn dort jemand Alkohol während der Fahrt trinkt oder offen im Getränkehalter hat.


    Man muss es ja nicht drauf ankommen lassen :D

  • Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Alkoholkonsum während der Fahrt für den Fahrzeugführer verboten ist bzw. als "Vortäuschung einer Straftat" gilt.


    BTW: Wieso sollte ein Fahrzeugführer während der Fahrt etwas alkoholisches trinken? Doch bestimmt nicht aufgrund von Durst, da eignen sich doch andere Getränke besser! Das entbehrt für mich jeglicher Logik...


    Greetz


    Laika

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