Er weigert sich dies zu akzeptieren und das Gerät so zurückzunehmen, da ich
a) das Gerät "genutzt" habe und
b) einen Hardwareeingriff vorgenommen habe...
Reparieren wäre aber drin...
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Er weigert sich dies zu akzeptieren und das Gerät so zurückzunehmen, da ich
a) das Gerät "genutzt" habe und
b) einen Hardwareeingriff vorgenommen habe...
Reparieren wäre aber drin...
Also §357, Abs. 3 sagt folgendes: "Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat."
Aber, wie gesagt, bin ich in diesen Dingen nicht so bewandert. Wirf mal die Suche an und Du wirst sicherlich etwas über einen gleichartigen Fall finden!
Gruß,
Tom.
Hallo,
da Dein Händler ja sehr kulant und entgegenkommend ist , sende es doch direkt zu Motorola nach Flensburg ein. Entsprechende Fehlerbeschreibung dabei und Du wirst sehen, dass Dein Gerät ausgetauscht wird. Auf den Aufkleber wird in dem Moment niemand achten, bzw. auch keinen Austausch wegen dieser Bagatelle ablehnen.;)
Gruß
Us?
Vielleicht nur mal kurz zur rechtlichen Beurteilung:
Sobald du dein V600 ohne Vertrag gekauft hast gilt alleine Kaufvertragsrecht, d.h. die §§ 631 BGB finden keine Anwendung. Sobald ein Mangel des Geräts vorliegt i.S.d. § 434 BGB (dürfte bei einem selbständigen Abschalten des Geräts wohl vorliegen), kannst du nach § 437 Nr.1 BGB i.V.m. § 439 BGB Nacherfüüllung verlangen. In § 439 BGB ist dieses Recht näher umschrieben und es heißt dort:
"Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."
Dieses Dir zustehende Wahlrecht ist nur in dem Fall eingeschränkt, in dem die Beseitigung des Mangels oder die Neulieferung für den Verkäufer mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (dürfte hier wohl kaum der Fall sein denn der Verkäufer kann ja wiederum bei seinem Lieferanten Rückgriff nehmen).
P.S.: Mein Tipp: Wenn du im Internet bestellt hast steht dir nach den §§ 312 d, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, dem Händler also mit Widerruf drohen (evt fristgebunden 2 Wochen wenn ordnungsgemäße Belehrung), dann müssen die Leistungen wieder ausgetauscht werden, der Händler erhält das defekte Handy zurück und du deinen Kaufpreis. Er wird zwar argumentieren dass du das Handy beschädigt hast, das wird er aber wohl nicht beweisen können (Beweislast trifft Ihn wenn du das Handy privat erworben hast), so dass du ein ordentliches Druckmittel hast!
Grü0ße, Knowbody
P.S.: Das Fernabsatzgesetz gibt es in der alten Form nicht mehr, es ist in das BGB integriert!
BTT
So, habe nun die Möglichkeit gehabt einen anderen Akku einzulegen.
Ergebnis:
Das Gerät schaltet sich auch mit dem "anderen" Akku nach einiger Zeit aus.
Also liegt es definitv nicht am Akku sondern am Gerät.
kurz OT:
Der Händler hat sich doch überzeugen lassen und nimmt das Gerät zurück.
Werde es ihm jetzt zurückschicken und hoffen dass ich mein Geld zurückbekomme...
Moinsen!
Na, siehst Du... kommt doch alles gut!
BTW: Ich hab' meins gestern nach Komplettausfall der Displaybeleuchtung nach Vodafone zurückgeschickt...
Wish you Watt...
Tom.
Re: BTT
ZitatOriginal geschrieben von dancgn
Der Händler hat sich doch überzeugen lassen und nimmt das Gerät zurück.
Werde es ihm jetzt zurückschicken und hoffen dass ich mein Geld zurückbekomme...
Na dann mal Glückwunsch!
Und warum Geld zurück und nicht Austausch gegen ein neues gerät wie das auch ursprünglich geplant war? Oder hast Du jetzt vom v600 die Schnautze voll?
Gruß
plant
hallo,
mal im ernst... mit solchen kunden wollte ich als händler auch nichts zutun haben...
1,5 stunden telefonieren, aufkleber vom handy abreißen und dann zuückgeben wollen... sorry, aber irgendwie ganz schön frech...
wenn das "benutzte" gerät dann einen defekt hat wird es repariert und nicht getauscht oder der betrag zurück erstattet...
von wegen beim händler vor der tür stehen und alarm machen... ich würde den kunden in den hintern treten... solche dreisten kunden braucht kein internet-shop... selber schuld wenn man erst alles benutzt, aufkleber abmacht, lange telefoniert.... dann muss man ja wohl damit leben, dass es ein gebrauchtes handy ist und das wird nun einmal repariert
bin ich eigentlich der einzige der hier einen anfall von so einem sch*** kriegt. echt tolle kunden...:flop: :flop: :flop:
Frank
ZitatOriginal geschrieben von Frank/2
wenn das "benutzte" gerät dann einen defekt hat wird es repariert und nicht getauscht oder der betrag zurück erstattet...
Sag mal, was hast Du denn heute morgen geraucht? Ist das legal?
Wenn mir ein Händler ein Gerät verkauft, ich damit telefoniere und innerhalb von 2-3 Tagen feststelle, dass das Gerät einen *nachvollziehbaren* Defekt hat, dann wirst Du aber mal sehen, wie ich da als Kunde ganz schnell und ganz nachvollziehbar auf ein Austauschgerät pochen werde und dass ich auch darauf einen Anspruch habe. PUNKT. Da brauchst DU Dich gar nicht aufregen.
Viel schlimmer finde ich, dass es haufenweise Leute gibt, die das Gerät umtauschen wollen, weil das Scharnier knarzt.
Wo hast Du ein Problem, zu verstehen, dass man ein Gerät nicht nach 2 Tagen in Reparatur schicken will, obwohl es von Anfang an defekt war.
Und das mit dem Aufkleber ist ja jetzt wohl ein Scherz von Dir, oder?
Erinnere mich, niemals was von Dir oder irgendeinem Laden in dem Du arbeitest zu kaufen...
Du hast absolut nicht verstanden was Kundenservice bedeutet.
Gruß
plant
ZitatOriginal geschrieben von plantagoo
Wenn mir ein Händler ein Gerät verkauft, ich damit telefoniere und innerhalb von 2-3 Tagen feststelle, dass das Gerät einen *nachvollziehbaren* Defekt hat, dann wirst Du aber mal sehen, wie ich da als Kunde ganz schnell und ganz nachvollziehbar auf ein Austauschgerät pochen werde und dass ich auch darauf einen Anspruch habe. PUNKT. Da brauchst DU Dich gar nicht aufregen.
...dass Du darauf einen Anspruch hast, sehe ich erstmal nicht so. Weshalb solltest Du denn einen Anspruch darauf haben...?
Kundenfreundlichkeit scheint zwar vielen Händlern Not zu tun, in einem preislich hart umkämpften Markt kann ich aber auch die Händler ein wenig verstehen. Letztendlich kommt es (für ihn) doch nicht darauf an, was das Gerät gekostet hat, sondern darauf, was der Händler daran verdient hat. Und darauf, ob und inwieweit er den Anspruch des Kunden an seinen Lieferanten weiterreichen kann.
Gruß.
Ck
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