Frage zum Thema Fahreflucht.

  • Selbstverständlich wird auch eine Fahrerflucht bei einem Sachschaden von nur wenigen Euro bestraft, denn die Straftat ist das unerlaubte Entfernen und nicht der Unfall an sich, es gibt also keinen kausalen Zusammenhang zwischen Schadenshöhe und Strafmaß... Theoretisch. Praktisch auch (Erfahrung bei Bekannten als Geschädigten)...

  • Vorsicht und immer ruhig bleiben!!!


    Falls Du morgen kopflos in die Werkstatt fährst und eine Gutachten machen läßt kann es durchaus sein, daß Du auf den Kosten sitzenbleibst weil Dein Unfallgegner ggf. nicht ermittelbar ist oder Du Deine Forderungen gegen ihn nicht durchsetzten kannst.


    Was Du aus meiner Sicht (Versicherungskaufmann Abteilung Kraftfahrtversicherungen) ist zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Dann solltest Du morgen den "Zentralruf der Kfz-Versicherer" anrufen. Die sagen Dir den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters und machen auch gleich eine Schadenmeldung an dessen Kfz-Versicherung. Welche das ist sagen die Dir dann auch. Falls das funktioniert dann ruf einfach diese Kfz-Versicherung an, sag Du wärst der Geschädigte und klär alles weitere mit denen.


    Falls Dein Unfallgegner ein Auländer war (rote Schrift auf weißem Untergrund könnte auch Belgien sein) wird die Sache etwas komplizierter. Ob Dir der Zentralruf der Kfz-Versicherer dann weiterhelfen kann ist mir unbekannt.
    Ggf. muß dann erstmal der Halter im Ausland ermittelt werden, was u.U. nicht einfach sein kann. Ist dieser dann ermittelt, mußt Du erstmal Deine Forderungen durchsetzen können, was auch nicht einfach sein kann.


    Du kannst das ganze auch über Deine Vollkasko (falls Du eine hast) regulieren lassen und hoffen, daß Du deine Selbstbeteiligung (falls Du eine vereinbart hast) vom Unfallverursacher wiederbekommen.


    Ob es sich in der Sache um Fahrerflucht handelt oder nicht kann Dir egal sein. Die Kfz-Versicherung Deines Unfallgegners zahlt in jedem Fall in Ansehung des Geschädigten (also in Deinem Sinne), auch wenn dies ggf. im Innenverhältnis ihrem Versicherungsnehmer gegenüber (also gegenüber Deinem Unfallgegner) leistungsfrei ist.


    Übrigens ist ein Unfall im Straßenverkehr ein plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt unmittelbar auf eine Person oder Sache einwirkendes Ereignis, daß zu einer unfreiwilligen Schädigung führt.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Selbstverständlich wird auch eine Fahrerflucht bei einem Sachschaden von nur wenigen Euro bestraft, denn die Straftat ist das unerlaubte Entfernen und nicht der Unfall an sich


    Letzteres stimmt zwar (Tathandlung ist das Entfernen), aber einen Unfall setzt § 142 StGB dennoch voraus. Und ein solcher liegt bei geringen Schäden nicht vor.


    Tröndle/Fischer, StGB, 50. ( :rolleyes: ) Auflage hierzu: Rechtsprechung und herrschende Meinung setzen die Grenze etwa bei 40 DM.


    Andere (lt. Tröndle/Fischer nämlich Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben) bejahen sogar erst ab 300 DM einen Unfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von castellohimself
    Falls Du morgen kopflos in die Werkstatt fährst und eine Gutachten machen läßt kann es durchaus sein, daß Du auf den Kosten sitzenbleibst weil Dein Unfallgegner ggf. nicht ermittelbar ist oder Du Deine Forderungen gegen ihn nicht durchsetzten kannst....


    Das dürfte kein Problem sei, da der Werkstatt Besitzer ein guter Freund ist.


    Zitat

    Original geschrieben von castellohimself
    Falls Dein Unfallgegner ein Auländer war (rote Schrift auf weißem Untergrund könnte auch Belgien sein) wird die Sache etwas komplizierter.


    Jepp. er war aus dem Ausland; sagen jedenfalls die Zeugen.


    Zur Frage ob die Beiden Zeugen gesehen haben wie mein Auto angefahren wurde: Ja, die waren so freundlich und haben mir einen Zettel mit ihren Adressen auch noch gegeben. Glück gehabt :D


    Zitat

    Original geschrieben von castellohimself
    ...Ob es sich in der Sache um Fahrerflucht handelt oder nicht kann Dir egal sein. Die Kfz-Versicherung Deines Unfallgegners zahlt in jedem Fall in Ansehung des Geschädigten (also in Deinem Sinne), auch wenn dies ggf. im Innenverhältnis ihrem Versicherungsnehmer gegenüber (also gegenüber Deinem Unfallgegner) leistungsfrei ist....


    Aber zu diesem Abschnitt brauche ich als "Nicht-Versicherungsfachmann" mal eine weiterführende Erklärung.


    bye
    m@rtin

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6

    Sollte es deine Stossstange ( mit 3 s :eek: ) gewesen ...


    [Klugscheißmodus]
    Stoßstange wird nach alter und neuer Rechtschreibung mit ß geschrieben, da ein langer Vokal davor steht.
    [/Klugscheißmodus]:D


    Aber zum Thema:


    Da du nicht gesehen hast wie stark der "Aufprall" war, würde ich vorsichtshalber kurz nachschauen lassen ob Schäden verursacht wurden.
    Viele moderne Stoßstangen sind so flexibel, dass sie sich nach einem Crash wieder vollkommen zurückformen und somit mögliche Schäden "vertuschen".


    Gruß Trialer:)

    Rentenretter

  • Ich bin zur Zeit selbst Opfer einer Unfallflucht, mein ordnungsgemäß am Straßenrand parkender Wagen wurde sehr stark an der Fahrertür beschädigt. Es befanden sich noch Splitter des Rücklichts und des Blinkers des Schädigers am Tatort. Die aufnehmenden Polizeibeamten konnten mir immerhin gleich vor Ort noch sagen, daß die Teile von einem Fiat stammen. Allerdings meinen alle Freunde und Bekannten, daß ich kaum damit rechnen kann, daß der Täter ermittelt werde. Schließlich wurde ja niemand dabei verletzt....


    Tja, werde wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. :(


    Ciao
    Karsten

  • ashd


    *unterschreib*.


    impala
    Is echt ne Sauerei, aber wie gesagt, je geringer der Schaden, desto geringer auch das öffentliche Interesse und desto weniger wird sich auch darum gekümmert :flop: . Aber so ist es eben...

  • Zitat


    Aber zu diesem Abschnitt brauche ich als "Nicht-Versicherungsfachmann" mal eine weiterführende Erklärung.


    Es gibt Fälle, in denen Du zwar versichert bist aber aus was für Gründen auch immer die Versicherung nicht zahlen muss wenn Du Bruch verursachst.


    Sehr beliebte Beispiele sind das besoffen Auto fahren oder durch nicht TÜV abgenommenes Tuning ohne ABE unterwegs sein.


    Wenn Du jetzt in einem solchen Zustand jemand anders schädigst bekommt dieser von Deiner Versicherung erstmal den Schaden ersetzt.


    Als nächstes steht dann aber Deine Versicherung bei Dir vor der Tür und will das Geld von Dir zurückhaben.


    Soweit alles klar?


    Ansonsten noch mal zum Schaden:
    Viele Stossstangen haben im inneren Plastikträger welche die Stange an der Karosserie befestigt. Die Dinger haben die unangenehme Eigenschaft leicht mal an- oder abzubrechen auch wenn man von außen nichts sehen kann.
    Von daher lieber kurz jemanden auch von unten/innen reinschauen lassen


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von impala
    Ich bin zur Zeit selbst Opfer einer Unfallflucht, mein ordnungsgemäß am Straßenrand parkender Wagen wurde sehr stark an der Fahrertür beschädigt. Es befanden sich noch Splitter des Rücklichts und des Blinkers des Schädigers am Tatort. Die aufnehmenden Polizeibeamten konnten mir immerhin gleich vor Ort noch sagen, daß die Teile von einem Fiat stammen. Allerdings meinen alle Freunde und Bekannten, daß ich kaum damit rechnen kann, daß der Täter ermittelt werde. Schließlich wurde ja niemand dabei verletzt....


    Tja, werde wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. :(


    Ciao
    Karsten


    So etwas ähnliches ist mir vor ein paar Jahren auch passiert. Auf dem Parkplatz von Walmart wurde mein Auto übelst beschädigt, Fahrertür musste ausgetauscht werden, vorderer Kotflügel und hintere Tür ausgebeult und frisch lackiert. Der Unfallverursacher ist "ab durch die Mitte", natürlich hat das niemand gesehen ("Huch, zum Glück war das ja nicht mein Auto, schnell weiter!") - auf dem rappelvollen Parkplatz. Die Polizei meinte auch, bei dem Schaden hat das mit Sicherheit jemand mitgekriegt, muss ja schon ein Heidenkrach gewesen sein. Wenn ich überlege, was es schon für ein lautes Geräusch gibt, wenn man sich nur den Spiegel abfährt.


    Auf dem Schaden (7.000 DM) blieb ich natürlich sitzen - habe allerdings zum Glück eine Vollkasko, die hat das dann übernommen.


    Meine Anzeige verlief natürlich im Sande. Es wurde niemand gefunden.

    Gruß Brigitte

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Letzteres stimmt zwar (Tathandlung ist das Entfernen), aber einen Unfall setzt § 142 StGB dennoch voraus. Und ein solcher liegt bei geringen Schäden nicht vor.


    Tröndle/Fischer, StGB, 50. ( :rolleyes: ) Auflage hierzu: Rechtsprechung und herrschende Meinung setzen die Grenze etwa bei 40 DM.


    Andere (lt. Tröndle/Fischer nämlich Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben) bejahen sogar erst ab 300 DM einen Unfall.


    Das stimmt. Meine Aussage bezog sich auch nicht auf die Ausgangsproblematik, sondern eher auf die die Behauptung, eine Bestrafung habe kausal mit der Schadenshöhe zu tun, insofern war meine Aussage zu ungenau ;)

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