Frage zum Thema Fahreflucht.

  • Hallo,


    eben sprechen mich zwei Leute an ob der Renault Clio meiner wäre. Denn genau auf den ist eben ein anderes Auto beim rückwärts ausparken dran gefahren. Natürlich ist es mein Auto, allerdings sieht man an der betreffenden Stelle (die Ecke hinten Links) nichts, selbst bei zehnfachem Hinsehen ist da nichts zu sehen.


    Die Nummer des betreffendes Autos habe ich (Kein deutsches Auto; rote Schrift auf weissem Grund). Was sollte man in so einem Fall machen?
    Also auf dem Weg zur Arbeit morgen werde ich mal kurz in einer Werkstatt vorbei fahren.


    Soll ich einfach mal vorsorglich diese Fahrerflucht der Polizei melden, oder würde das im schlimmsten Fall auch noch morgen reichen?


    bye
    m@rtin

  • Re: Frage zum Thema Fahreflucht.



    Also rote Schrift auf weissen Grund kann auch ein deutsches Nummernschild sein, nämlich ein Oldi oder Händlernummernschild.


    Nehmen wir ein Oldheimernummernschild, da kann ich meines nehmen: MA - 07153 (das bedeutet MA = Mannheim , 07 [Oldheimer nimmer immer in Benutzung und Schild für mehrere Fahrzeuge zulässig] 153 [Nummer um die 07er Fahrer auseinander zu halten]), das gleiche gibt es mit 06 (dann sind es Händlernummerschilder).


    :D Ich war es nicht.


    Also Du kannst auch morgen zur Polizei gehen, es wäre gut gewesen wenn Du die Adressen der beiden Zeugen hast, weil DU hast ja nicht das Auto gesehen.


    Wenn Du nichts gesehen hast und man nichts findet das würde ich das auf sich beruhen lassen. An meinem Wagen hing auch mal ein Zettel das einer an meine Stossstange gekommen sei, aber an meinem VW Kübel sah man nichts, deswegen habe ich es nicht weiter verfolgt.

    MfG
    Kaweh Jazayeri
    KJNetzwerkservice
    KJNetzwerkservice Inh. Kaweh Jazayeri, Stamitzstr. 19, 68167 Mannheim Tel: 0621 . 339 34 - 78
    TT@Jazayeri.de Bitte das PM Postfach bei Angeboten nicht fluten. Bestellungen sind nur über die angegeben eMailadressen gültig.

  • Ich würds gleich melden, evtl. fährt der ja noch in der Gegend rum.


    Ginge mir dabei weniger um den evtl. kleinen Schaden, als die Sauerei an sich.


    Edit: Hab die Stelle mit dem Schaden jetzt erst gelesen. Dann kannst Dus ja auch sein lassen, wenn wirklich nichts zu sehen ist!

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Re: Frage zum Thema Fahreflucht.


    Zitat

    Original geschrieben von m@rtin
    ..., allerdings sieht man an der betreffenden Stelle (die Ecke hinten Links) nichts, selbst bei zehnfachem Hinsehen ist da nichts zu sehen....
    m@rtin


    Die Antwort hast Du Dir doch schon selbst gegeben- oder?

  • Ich würd trotzdem in die Werkstatt fahren. Evtl. ist doch drunter etwas leicht beschädigt, was sich von außen nicht erkennen lässt.


    Anzeige kannst Du auch später noch erstatten, die Adresse der Zeugen ist imho nicht unbedingt nötig. Mir ist vor Jahren mal einer auf dem Supermarktparkplatz übelst in die Türe gedonnert, als ich zum Auto kam hing nur ein Zettel am Wischer mit dem Kennzeichen. Paar Tage später bekam ich noch einen Tipp, wo ich das Auto mal suchen sollte und - voila - da stand es, noch blaue Lackschramen an der Stoßstange. Die Polizei war auch so sehr behilflich, ohne Zeugen.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Wenn es dir die Zeit wert ist, dann fahr in die Werkstatt und lass es anschauen.
    Allerdings kann ich aus meiner Erfahrung sagen (ich wohne mitten in der Altstadt), dass sowas ungefähr 100 mal am Tag in der Innenstadt passiert. So ein leichtes tuschieren beim einparken ist im übrigen auch nicht nicht wirklich strafbar für den anderen (richtig heftig wird es ca. ab einem Schaden von 700-800 Euro).
    Natürlich ist es nicht in Ordnung!!!
    Also versteh mich nicht falsch. Wenn du dir nicht sicher bist lass es lieber mal ansehen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich etwas kaputt ist, ist wohl eher gering. Ist nichts kaputt, dann spar dir den Weg zur Polizei ;)


    Ich bin übrigens weder der Täter selbst, noch verwandt oder verschwägert mit ihm ;) . Nicht das hier ein falscher Eindruck entsteht :D
    Aber mal ehrlich, mal beim einparken das andere Auto leicht mit der Stossstange berührt, dürfte wohl schon so einigen hier passiert sein. Zumindest wenn ihr nicht auf dem Land lebt.


    :top:

  • Es liegt nur dann ein Unfall vor, wenn tatsächlich ein Schaden an dem PKW entstanden ist.
    Ohne Schaden kein Unfall und ohne Unfall kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
    Daher:
    1. Namen und Anschrift der beiden Zeugen notieren
    2. Unfallort und Zeitpunkt notieren
    3. In der Werkstatt das Auto begutachten und ggf. einen Kostenvoranschlag erstellen lassen
    4. Wichtig: Falls Unfallflucht, wie sah der/die Fahrer/in des anderen Fahrzeugs aus (Mann/Frau, Alter, Haarfarbe usw.)
    5. Falls ein Unfallschaden vorliegt diesen der Polizei und eventuell der eigenen Versicherung melden.


    Noch Fragen?


    Gute Fahrt Urban

  • Waren die beiden Leute den Zeuge des " Unfalls " , sprich, haben die es beobachtet ? Falls ja, sowie Netzwerkservice schon geschrieben, wären die ihre Anschrift oder Tel.Nr. wichtig.


    ZUm Schaden :


    Sollte es deine Stossstange ( mit 3 s :eek: ) gewesen sein, so kann es möglich sein, das evt. " Sollbruchstellen " kaputt gegangen sind.


    Also ein Besuch der Werkstatt ist anzuraten.


    Gruß


    Ninja6

  • Zitat

    Original geschrieben von Shibby
    (...) So ein leichtes tuschieren beim einparken ist im übrigen auch nicht nicht wirklich strafbar für den anderen (richtig heftig wird es ca. ab einem Schaden von 700-800 Euro).(...)


    Falsch.


    Ab einem Schaden von 25.- € (in Worten: Fünfundzwanzig) bist Du verpflichtet, eine angemessene Zeit auf den Halter des Fahrzeuges zu warten (30-45 min.), die Polizei zu verständigen oder nach Ablauf der Wartezeit z.B. eine Visitenkarte am Fahrzeug zu hinterlassen.


    Nur bei einem Schaden unter 25.- € kann auf die Wartezeit verzichtet werden - ein Zettel / eine V-Karte ist in diesem Fall ausreichend.



    Egal in welcher Schadenshöhe, ist das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" lt. § 142 StGB, eine Straftat, die je nach Schadenhöhe mit bis zu 7 Punkten, Führerscheinentzug (+ ggf. MPU) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei (!!) Jahren, bzw. Geldstrafe geahndet werden kann!


    Also bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, es ist und bleibt eine Straftat!!



    Im akuten Fall würde ich einfach kurz in der Werkstatt des Stoßfänger checken lassen - wahrscheinlich ist, wenn von aussen nichts zu erkennen ist, auch nichts in Mitleidenschaft gezogen worden. Stoßfänger sind in der Regel gegen Stöße von 2-3 km/h resistent und überstehen einen solchen Rempler ohne Schaden.



    Wie sehr man sich verschätzen kann, zeigte ein Parkrempler an meinem Fahrzeug (die rempelnde Nachbarin hat sich umgehend gemeldet).


    Folgender Kratzer:



    kostete insgesamt ca. 1.100 €, was man auf dem Foto nie vermuten würde.


    Vermeintlich leichte Rempler sollten keinesfalls unterschätzt werden.




    Stefan

  • Du hast mich da flasch verstanden, ich weiß sehr wohl, dass man sich strafbar MACHT, sobald auch nur der kleinste Schaden entstanden ist und man den Unfallort verlässt, die Frage ist nur ob auch bestraft wird.
    Und ich sage nochmal, ich will hier nichts gut heißen. Ich würde auf jeden Fall einen Zettel anbringen, falls etwas passiert ist.
    Ich wollte nur auf den Sinn oder Unsinn einer Anzeige deuten.
    Auch hier muss man Gesetz und Rechtssprechung grundlegend trennen. Ich gebe dir Brief und Siegel, dass gesetzt dem Fall, ein Schaden in Höhe von (fiktiv) 100 € enstanden ist und der Täter gefasst wird (was schon eher unwahrscheinlich ist, wenn man nicht selbst nachhilft), keine allzu große Strafe auf den Täter wartet. Wahrscheinlich nicht mal ein Fahrverbot!?



    Klingt komisch, is aber so ;)

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