erste hilfe kurs - gültigkeit

  • hey!
    hab mich schon für meinen führerschein angemeldet, jetzt muss ich eben noch zur gemeinde und denen diverse sachen bringen. unter anderem einen nachweis, dass ich einen ersten hilfe kurs besucht habe.
    mich würde interessen wie lang ein erste-hilfe kurs gültig ist....?
    hab mal was von 2jahren gerhört, andere sagen er sei unbegrenzt gültig...was denn nun?
    danke!
    chris

    I am nobody, and nobody is perfect, thus I am perfect!

  • Zwei Jahre müsste stimmen, aber frage einfach mal bei deiner Fahrschule. Die müssen sowas wissen. :D
    btw: Der Nachweis muß nicht zur Gemeinde. Den bekommt die Fahrschule, um ihn an das KBA zu schicken.

    Die Tastatur liegt einsam dort, weil father in der mother bohrt (Willy Astor)

  • ne, des is in bayern anders....muss da selber hin....


    die fahrschule hat mir 2 unterschiedliche sachen gesagt, scheint sich was zum 1.1. geändert zu haben!

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  • das kommt drauf an was genau gemeint ist,
    -sofortmaßnahmen am unfallort (klasse B und kleiner)
    -erste hilfe kurs (CE)


    die sofortmaßnahmen am unfallort sind imho nur 2 jahre gültig, ein erste hilfe kurs länger bis unbegrenzt :confused:

  • Ach ja, die Bayern wieder. Im 'ne extra (Weiss)-Wurst. :D


    Normalerweise läßt du den Anmeldebogen bei Kreisverwaltung/Gemeinde/Stadverwaltung abstepeln und löhnst 5,10. Den gibst du genau so wie Foto, Erstehilfe Nachweis und Sehtest Bescheinigung wieder bei der FS ab, und die schicken das ganze nach Flensburg zum KBA.


    Afaik hat sich da zum 01.01.04 nichts geändert.

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  • Also ich hab mich im Oktober angemeldet, mein 1. Hilfe-Kurs gilt noch von vor zwei Jahren!


    -rms-

  • AFAIK stimmt das mit den zwei Jahren.


    Aber anscheinend wird da manchmal nicht so genau hingeschaut. Ich hatte mit 12 oder 13 so einen Schein bei Projekttagen in der Schule gemacht und als ich dann mit 18 den Führerschein gemacht habe, haben die den noch akzeptiert.


    Aber keine Angst, habe später nochmal einen gemacht... ;)


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • OT: Wobei eine Begrenzung natürlich Quatsch ist: Wenn man den Schein erst einmal hat, fragt keine S.. mehr, wann man den Sofortmaßnahenkurs gemacht hat.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • Im eigenen Interesse und für seine Mitmenschen, sollte man ruhig noch einmal an einem solchen Kurs teilnehmen, auch wenn aus der Schule oder von A noch gültig ist.


    Es kostet nicht viel (außer vieleicht etwas Zeit) und zumindest bei mir war es auch recht amüsant.
    Ich habe nach einigen Monaten auch schon wieder ~75% des dort erlernten vergessen.


    edit: Klassen A und CE verwechselt.

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  • Sowohl Erste Hilfe, als auch Lebensrettende Sofortmassnahmen für den Autoführerschein haben ein Gültigkeit von zwei Jahren.
    Meine Erfahrung ist aber, daß dies von den zuständigen Ämtern manchmal nicht so genau gesehen wird, wenn der Kurs z.B. zweieinhalb Jahre her ist.


    Dennoch ist es natürlich sinnvoll den Kurs freiwillig alle zwei Jahre zu machen. Bei den meisten Organisationen ist es möglich mitzumachen, ohne den Schein zu bekommen. Dann muss auch die Kursgebühr nicht entrichtet werden.

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