Hallo,
also ich finde die Fußnote mißverständlich formuliert
ZitatBei Anmeldung innerhalb eines Erfassungszeitraums [...]
Wenn der 1. Erfassungszeitraum des Jahres 2004 beispielsweise vom 05.01. bis zum 04.02. geht, dann folgt der 2. Erfassungszeitraum doch vom 05.02. bis zum 04.03., usw.
Wie kann man sich dann außerhalb des Erfassungszeitraums anmelden?
Sorry, wenn ich nerve, aber ich finde das wirklich unklar geschrieben...
Gruß
Tobias