o2- Eigenmarken (xda I/II, X1,...) -Herstellergarantie oder nur Sachmängelhaftung

  • Hallo,


    mich würde mal interessieren, ob o2 auf seine "eigenen" Geräte eine Herstellergarantie gibt und wie man diese in Anspruch nehmen kann (habe auf der o2-Seite dazu nichts gefunden), oder bekommt man bei o2 nur die übliche Händlergewährleistung?
    Also angenommen, ich mache einen o2-Vertrag im Vobis, kann ich dann mit dem X1/XDA zu o2 in irgendeinen x-beliebigen o2-(Partner)Shop gehen im Gewährleistungsfall, oder kann ich dann nur Vobis (als Händler) in die Pflicht nehmen?
    Wie kulant ist o2 in solchen Fällen?
    Sollte man defekte Geräte besser einschicken oder über den o2-Shop reparieren/einsenden lassen?

  • Bei mir lief es so:


    Ich hatte einen XDA 1 übers Internet bestellt. Wenn Probleme aufgetaucht sind, sprich Mängel am Gerät, dann O2 angerufen, am nächsten Tag oder auch mal nach 2 Tagen, kam dann jemand von UPS oder GP vorbei, überreichte mir ein neues Gerät (nur das Gerät, ohne die Zubehörteile) und nahm das alte wieder mit.
    Insgesamt bin ich mit diesem Service sehr zufrieden. Denn bei solchen teuren Geräten erwartet man, dass sie auch ordnungsgemäß funktionieren.


    Selbst der Händler aus dem Internet hatte mir empfohlen mich direkt an O2 zu wenden. Denn er selbst (der Händler) müsse zunächst an den Hersteller schicken und das würde dauern. Somit war und ist der kürzere und eindeutig bessere Weg die Problemabwicklung über O2 durchzuführen.


    Soweit ich weiss, ist der Hersteller dieser Geräte HTC, auch wenn O2 draufsteht.
    O2 Shop kannst du vergessen, die verweisen auf die Hotline, es sei denn du hast auch in dem O2 Shop den Vertrag abgeschlossen bzw. das Handy dort gekauft.
    Die Garantie beträgt 24 Monate. Mein Gerät ist nun satte 14 Monate alt und es entstand erneut wieder ein heftiges Problem (Display im Ar...., aus mir unerklärlichen Gründen) und ich rief bei der Hotline an und habe den Umtausch veranlaßt. Eigentlich hätte ich auch vom Kaufvertrag zurücktreten können, allerdings müsste ich lt. O2 den Weg über den Händler gehen und das ist mir nichts. Soweit bin ich ja mit dem Teil zufrieden auch wenn ich bisher etwas pech hatte (denn wenn es funktioniert, dann ist es ein Super Gerät). Also sollen mir die Herrschaften ein neues Gerät zukommen lassen.



    Henry

  • Wie sieht das jetzt aus, wenn man alte Geräte tauschen möchte, z.B. den XDA1, hat den o2 immer noch auf Lager, oder gibt es hier keinen Austauschservice mehr?

  • Zitat

    Original geschrieben von Ethan
    Wie sieht das jetzt aus, wenn man alte Geräte tauschen möchte, z.B. den XDA1, hat den o2 immer noch auf Lager, oder gibt es hier keinen Austauschservice mehr?


    Wenn du die Version mit 32 MB RAM hast, sollte das kein Problem sein. Bei den 64ern gibt es seit Wochen einen Engpaß bei den Austauschgeräten.

  • Hab gerade eine Antwort vom Kundenservice bekommen:



    Irgendwie reg ich mich jetzt schon auf, hatte ja vor dem Kauf extra nachgefragt, wie Garantiefälle gehandhabt werden :mad:
    Zu blöd, ich hab natürlich nichts Schriftliches von o2 und auch im "Kaufvertrag" konnte man das nicht reinschreiben, weils ja online war.


    Da ich aber täglich auf das Gerät angewiesen bin, kann ich es nicht mal eben so für x Wochen wegschicken (mein Notebook hat mit 9 Wochen mich damals schon sehr aufgeregt).


    Was ratet ihr mir? Displaybeleuchtung vom XDA1 funktioniert ab und zu nicht, manchmal geht auch das ganze Display nicht (ca. 1h / Tag).
    Ich sehs schon kommen: die "überprüfen" das, können "leider" nichts feststellen und schicken es vielleicht erst nach 4 Wochen wieder zurück.
    Das hatte ich sowohl bei Sonyericsson als auch beim Notebook schon so

  • Psst:
    Melde doch einfach einen anderen plausiblen Fehler, der nix mit dem Display zu tun hat.


    Wenns getauscht ist, isses getauscht.


    Und: Lügner wollen belogen werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Teddie_Neubert
    Wenns getauscht ist, isses getauscht.


    Und: Lügner wollen belogen werden.


    selten so ne scheisse gelesen,


    warum lügt den o2? wenn es einen berechtigten grund des tausches gibt, wird es auch über CS getauscht.
    glaubst du im ernst die sind so blauäugig das denen ein defektes display nicht auffällt? *kopfschüttel* du musst bei in anspruchnahme der gewährleistung unterschreiben das du für selbstverschuldete schäden selber aufkommen musst.
    [edit] grade WEIL mit displayschäden ne menge schindluder getrieben wird _muss_ das gerät eben eingesendet werden.



    habe die ehre


    seraph

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Zitat


    selten so ne scheisse gelesen,


    kann mich da nur anschliessen.


    Übrigens, grad so "Betrüger" in sachen XDA wischt O2 gerne mal eins aus... wundere Dich nicht über eine Rechnung, für die Du Dir dann n XDAII bei eBay holen könntest...


    Mein XDA I wurde vor zwei Wochen getauscht, klappte Problemlos in 36 Stunden.


    Übrigens hat sogar der Typ der das Handy abgeholt hat es auf "äussere" Schäden untersucht und es mal angemacht... ist kein normaler Paketdienstmensch gewesn... hatte da anweisungen.

  • ok, und was soll ich jetzt machen? Soll ich den PDA jetzt wirklich an die o.g. Serviceadresse einschicken und darauf hoffen, dass sie mir keine Rechnung schreiben? Ich mein, um den Fehler zu finden muss man es schon ~8 h im Betrieb haben. So lange wird sich kein Techniker hinhocken und das Teil testen. Ich hab halt Angst, dass die sagen: es ist nichts, Überprüfungspauschale x Euro + Versand

  • Ich würde der Kundenbetreuung gegenüber nochmal klarstellen, daß es sich nicht um einen Displaybruch handelt. Evtl. hat der o2 Mitarbeiter da was in den falschen Hals gekriegt. Normalerweise wird nämlich bei allen Gewährleistungsfällen (auch bei Displayfehlern) vor Ort ausgetauscht. Einschicken muß man nur, wenn der Schaden offensichtlich vom Besitzer verursacht wurde.

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