ZitatOriginal geschrieben von Marian_78
Ich vermute, dass es wegen der außergewöhnlichen Umstände (Wetter) nicht der Fall ist und ich zufrieden sein kann mit
dem, was ich erhalten habe?
Korrekt weil man einen Schneesturm ja nun wirklich nicht der Fluggesellschaft anlasten kann, fällt unter "Außergewöhnliche Umstände".