ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Thorsten
UHT
Wieso ist das mit der Folie rundum nicht in Ordnung?
Es ist doch nur nicht in Ordnung, da es darauf auf legalem Weg keinen TÜV gibt.
Bisher konnte ich noch nicht ein vernünftiges Argument hören, was es rechtfertig, die getönten Scheiben nicht zu erlauben.
Das mit den Scheibenfluten habe ich auch im Auge, aber bisher gibt es in Deutschland noch keinen TÜV dafür.
Thorsten
Es gibt einen legalen Weg, und der ist, das du dir von einm Augenarzt eine Bescheinigung holen musst, das deine Augen sehr Blendungs empfindlich sind. Dann darfst du vorne deine scheiben tönen.
Bei mir hatte die Polizei wegen der Tieferlegung keine Chance, das sie zum Prüfer gefahren sind, und nachgefragt haben. Der hat ihnen das bestätigt, und seitdem lassen mich in Ruhe.
MfG