ZitatOriginal geschrieben von thalabel
Der User ist ja mittlerweile ein nichtregistriertes Mitglied bei Ebay, zudem hat er laut den Bewertungen das T68i auch wieder weiterverkauft...
Gibt es was neues?
Wenn jetzt die Erziehungsberechtigten den schwebend unwirksamen Vertrag mit me too. endgültig vernichten, wird es rechtlich "richtig wild".
Möglicherweise ist der Weiterverkaufsvertrag wiederum schwebend unwirksam.
@ me too.
Sofort (also jetzt gleich!) Karte sperren lassen!
Zukünftig: Keine Geschäfte mit Minderjährigen OHNE vorherige Zusendung einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten bzgl. des Rechtsgeschäftes.
Auch im Münchner Nobelvorort Grünwald mit Golfplatz mitten im Ort gibt es Sozialhilfeempfänger, die auf solchen "Maschen" reiten...