ZitatOriginal geschrieben von beugelbuddel
Typisch Deutschland-Besserwisser und Rechthaber wohin man schaut! :mad: :flop:
Typisch Verkehrsgefährdung Deutschland.. keiner hält sich an vorgegebene Regeln, wohin man schaut... :flop:
ZitatOriginal geschrieben von superuser
Das ist doch Besserwisserei.
Das hat nichts mit Besserwisserei zu tun... Ich kann als Autofahrer auch nicht hergehen wenn Stau auf der Autobahn ist und sagen: "Pah, fahr ich halt auf dem Standstreifen weiter"... oder wenn meine Lichter Nachts nicht gehen, Blinker kaputt sind und bremsen nicht gehen "Is mir doch egal, die andern werden schon aufpassen".
DAS ist die typische Mentalität in Deutschland, "Der andere wird schon aufpassen und bremsen" was herrscht. Und das ist das, was ich kritisiere. Ich hab kein Problem mit Radfahrern, wenn es z.B. keinen Radweg gibt. Oder dieser z.B. noch verschneit und nicht geräumt ist, oder ähnliches. Aber das habe ich in meiner Ausführung ja auch deutlich hingeschrieben, dass es bei uns ganz neu gebaute Radwege an den Straßen gibt, und es einfach diese Rennradfahrer gibt, die meinen, nur weil sie ein T-Com Shirt anhaben, müssen sie sich nicht daran halten.
Nur weil ich mir ein Marlboro Aufkleber auf die Motorhaube klebe, darf ich deswegen auch nicht mit 250km/h durch die Stadt rasen, weil ich mich als Michael Schuhmacher fühle, oder?
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@derBlub
Danke für die Seite..
"Am rechten Fahrbahnrand befindet sich ein Radweg. Muss ich ihn benutzen?
Ja, der Radweg muss, wenn er durch ein Schild als solcher gekennzeichnet ist, benutzt werden (StVO § 2 Abs. 4). Nichtbenutzung des Radweges kostet 15 EUR Bußgeld! "
"Muss ich einen schmalen oder stark verschmutzten Radweg benutzen?
Streng genommen muss jeder mit einem blauen Schild gekennzeichneter Radweg benutzt werden. Wenn der Radweg nicht den gesetzlichen Vorgaben (1,5 Meter breit und in einem guten Zustand) entspricht, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde beschweren und sie auffordern die Schilder abzumontieren."
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