genau ... deshalbe gibts ja die regeleung. für die alten modelle wollte der tüv eine art artenschutz, d.h.h damit man sie nicht verschandeln muss gabs eine beschrenkung auf alle fahrzeuge die bis zum 31.12.1976 zugelassen wurden. alle anderen danach neu zugelassenen fahrzeuge müssen nach- bzw. umgerüstet werden.
werde mich mal auf die suche nach dem artikel machen