ich kann muli nur zustimmen.
holon
in deinen vielen postings ueber das thema muesste dir doch schon des oefteren aufgefallen sein, dass die rufnummernportierung nur, und ausschliesslich nur, bei neuvertraegen ueberhaupt moeglich ist.
ich glaube kaum, dass die regtp bei ihren auflagen was die portierung betrifft, deine forderung mit einbezogen hat.
falls doch, lass ich mich gerne eines besseren belehren. dazu haette ich dann aber gerne beweise und nicht nur irgendwelche behauptungen/forderungen.
viele infos darueber findest du uebrigens auch hier.
edit: du sagst es ja schon selber weiter oben:.....die die einen vertrag abschliessen ....
das ist fuer mich defenitiv was anderes als ein vertrag verlaengern . eine vertragsverlaengerung ist sinngemaess eine erweiterung des bestehenden vertrages und kein neuabschluss.