FAG: Erstattung der Hinversandkosten?

  • Hallo,


    habe schon gegoogelt und auf TT gesucht, aber nichts gefunden. Mir ist bekannt, dass ich als Käufer bei einem Warenwert unter 40€ die Rücksendeversandkosten zum Verkäufer bei einem Widerruf zu tragen habe. Wie sieht es aber mit den Versandkosten für den Transport zu mir aus, kriege ich die wieder erstattet?


    Vielen Dank im Voraus!



    Gruß


    Michael

  • Soweit ich weiß nicht.


    Was mich aber viel mehr zum Posten bewogen hat: Entweder hatte ich gerade einen Riesen-:apaul:, oder stand im Betreff wirklich gerade noch Erstattung der Hirnversandkosten? :D

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    – Edward V Berard

  • Das kann man leider so pauschal nicht sagen, weil das Thema noch nicht durch ist.


    Nach der derzeitigen Lage würde ich es jedem Händler empfehlen, auch die Hinsendekosten zu erstatten, ob diese Pflicht tatsächlich besteht, ist jedoch nicht geklärt.
    Der BGH hat diese Frage in seiner Entscheidung zu der Rückgabe von individuell gefertigten PCs leider offen gelassen, da der Punkt unstreitig war.


    Damit ist die derzeit höchte Instanz, die sich zum Thema geäußert hat, das OLG Frankfurt. Dort wurde die Erstattungspflicht der Hinsendekosten bejaht.
    (mehr dazu unter http://www.versandhandelsrecht.de in der Rubrik Urteile/Widerrufsrecht bei Bestellung nach Kundenwunsch und hier dann der Tipp am Ende des Textes)
    Auch mir leuchtet dies ein, da der Kunde in seiner Entscheidung gerade nicht beeinflusst werden soll, indem ihm Kosten auferlegt werden. Er soll die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden und danach so zu stehen, als habe er den Vertrag nicht geschlossen.


    Leider kann man das noch nicht als gefestigt betrachten.
    Ich hoffe aber, dir hilft die Info trotzdem weiter:) .


    Gruß
    Chris

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  • Klar ist nur, dass das BGB nur die Rücksendekosten erwähnt.
    In einer c't vor 2 Jahren stand zwar mal, dass auch die Hinsendekosten erstattet werden müßten, solange dass aber nicht klar im Gesetz steht, bleibt es wohl umstritten und der Händler kann sich rausreden.

  • Im Gesetz steht so einiges nicht, was aber trotzdem so ist.
    Mir würde schon eine BGH-Entscheidung reichen, um glücklich zu werden:D .

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  • Es handelt sich aber nicht um einen PC, sondern um Mobilfunkzubehör im Werte unter 40€. Es war nämlich folgendes: ich bestell für ca. 35€ Zubehör, mir fällt ein, dass bestimmt einige Freunde auch etwas brauchen. So habe ich dann sofort hingemailt, dass die Bestellung noch nicht versandt werden soll, wurde sie aber. Habe dann am Abend noch eine Aufstockbestellung gemacht (wieder ca. 35€), mit den Dingen, die für meine Freunde sind. Das sollte mit der ersten Bestellung zusammen versandt werden. Kurz danach kam dann die eMail, dass ich alles in einer Bestellung tätigen sollte. Wie ich mich gewundert habe als dann auf einmal 3 Pakete angekommen sind, könnt Ihr Euch denken.


    Somit wäre es eigentlich zusammen doch über 40€ Warenwert. Zumindestens die Rücksendekosten müssten mir dann ja erstattet werden, oder?


    Werde es aber wohl dabei belassen, auch wenn es etwas ärgerlich ist, 12€ in den Wind geschossen zu haben, und nur, weil ich wieder zu nett sein wollte.



    Gruß


    Michael

  • Ich fürchte, darüber kann man auch bestens streiten.


    Wenn ich innerhalb von 5 Minuten vier Bestellungen im Wert von je 10€ aufgebe, habe ich streng genommen bei jeder Rücksendung die Kosten selbst zu tragen, da ja jede Bestellung für sich genommen unter 40€ liegt.


    Habe ich das richtig verstanden, dass dann die gleiche Bestellung im Ergebnis einmal auf zwei Pakete verteilt und dann aufgrund der vom Versender angeforderten Gesamtbestellung nochmals verschickt wurde?


    Vielleicht könnte man es auf dieser Schiene versuchen, weil die erneute Bestellung ja nicht gewollt war.

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  • Ja, richtig verstanden. Da ist wohl nichts zu machen. Will mich auch nicht endlos mit dem Shop streiten, weil sie eigentlich telefonisch sehr nett waren. Verbuche ich halt als Lebensweisheit...

  • Re: FAG: Erstattung der Hinversandkosten?


    Zitat

    Original geschrieben von Michael
    Mir ist bekannt, dass ich als Käufer bei einem Warenwert unter 40€ die Rücksendeversandkosten zum Verkäufer bei einem Widerruf zu tragen habe.


    Das musst du nicht generell!


    Die Übernahme der Rücksendekosten muss dir vertraglich auferlegt worden sein (kann in den AGB geschehen). Eine solche Auferlegung ist allerdings nur bis zu einem Warenwert von 40€ statthaft.


    Muss also mal nachschauen, ob es einen entsprechenden Passus in den AGB des Händlers gibt....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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