Gemäß der aktuellen Rechtslage wird die Beschreibung von Produkteigenschaften auf z.B. Herstellerhomepages zu einer zugesicherten Eigenschaft. Dachte früher zwar auch, das wäre nicht so, bin aber erst kürzlich eines Besseren belehrt worden.
Aufgrund dieser Beschreibung kann man als Käufer vom Verkäufer Nacherfüllung (was nicht möglich ist) oder Wandlung verlangen - unabh. von 14tägigen Rückgaberechten, Kulanzregelungen in Ladengeschäften usw. usf..