Anfrage zur zusätzlichen Rentenversicherung

  • hallo!


    hab mal eine ganz kleine Frage, hab über die Volksfürsorge eine "Fontsgebundenen Rentenversicherung" laufen.


    Hab diesen am 01. Januar 2001 abgeschlossen. Mir wurde damals gesagt das, ich nach frühestens 3 Jahren kündigen kann und meine eingezahlten Beiträge + Zinsen zurück bekomme.


    Hab vor über ner Woche der Volksfürsorge eine Email geschickt, in der ich bitte über den Ablauf der Kündigung (Datum) + Zurückzahlung der Beiträge informiert werden möchte.


    Bis heute keine Antwort, hat einer Infos für mich? Wie man.. usw.?


    Danke

    Phone: K750i + 6310 (Auto)

  • Re: Anfrage zur zusätzlichen Rentenversicherung


    Zitat

    Original geschrieben von pringels2003
    hab mal eine ganz kleine Frage, hab über die Volksfürsorge eine "Fontsgebundenen Rentenversicherung" laufen.


    Hab diesen am 01. Januar 2001 abgeschlossen. Mir wurde damals gesagt das, ich nach frühestens 3 Jahren kündigen kann und meine eingezahlten Beiträge + Zinsen zurück bekomme.


    Kündigen kannst du immer, ob es lohnenswert ist, ist eine andere Frage. Bei einer fondsgebundenen RV kommt es auf den Wert der Fondsanteile an. Fordere per *Telefon* bei deiner zuständigen Vertriebs-/Bezirksdirektion den derzeitigen Rückkaufswert an. Dieser wird dir dann per Brief mitgeteilt, telefonisch oder per Email bekommst du da keine Auskunft (zwecks sensibler Daten).


    Nach drei Jahren wird es aber vermutlich ein reinrassiges Verlustgeschäft für dich.


    Warum willst du kündigen?

  • naja, er muss ja hier nicht seine Gründe offenlegen, warum er kündigen will;-)


    btw: sofern man das Geld nicht benötigt, sondern nur mit der Beitragszahlung aussetzen will, kann man auch eine Beitragsfreistellung machen. Sei es, weil man sich entlasten will oder zu ner andern Gesellschaft gehen will. Dann sind die eingezahlten Beiträge nicht verloren. Aber wenn Du die nach 3 Jahren garantiert ohne Abzüge ausbezahlt bekommst, Respekt!


    Wenn Du nur beitragsfrei stellen lassen willst, reicht ein einfacher Brief, wo das drinsteht. Nummer der Police angeben!


    Wenn Du kündigen willst auch nen Brief und Du kannst die Police ja gleich mitschicken, die wird die Gesellschaft eh wiederhaben wollen. Schicks aber am besten per Einschreiben.


    Wenn die Volksfürsorge in Deiner Nähe n Büro hat, kannst natürlich auch dahingehen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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