Zur Gerichtsverhandlung in fremde Stadt - wer zahlt??

  • Zwischen mir und einer weiteren Person deutet sich ein Rechtsstreit an, welcher wohl vor Gericht enden wird. Beide Parteien kommen allerdings aus verschiedenen Städten (ca. 300 km entfernt), was bei mir die Frage aufwirft, vor welchem Gericht das ganze ausgetragen wird. IMHO generell in der Stadt des Klägers (das wäre dann ich ;) ), oder? Wer übernimmt die nötigen Auslagen für eine eventuelle Reise in eine andere Stadt? Nehmen wir einmal an, ich verlieren den Rechtsstreit, muss ich dann alle Kosten des Beklagten tragen?


    Nächste Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, allerdings möchte ich nicht so lange auf meine Antworten warten ;)


    Gruss

    Ich brauche mehr Details...

  • Habe ich gerade im Netz gefunden:


    Gerichtszuständigkeit


    Für die Zuständigkeit des Gerichts sind verschiedene Faktoren maßgebend. Allgemein ist zu fragen, ob Amtsgericht oder Landgericht für eine Klagerhebung zuständig sind. Dies richtet sich in der Regel nach dem Streitwert der Angelegenheit. Liegt diese bei über DM 10.000,-- ist das Landgericht zuständig, andernfalls das Amtsgericht, soweit es sich um ein Zivilverfahren handelt.
    Für die Frage der örtlichen Zuständigkeit gibt es verschiedene Vorschriften: In der Regel wird das Gericht örtlich zuständig sein, an dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Abweichend davon kann der Gerichtsstand auch vereinbart werden.



    Hab leider keine ZPO (Zivilprozeßordnung) . Da müßte das auch drinstehen.

  • Hallo :),


    ich bin zwar kein Jurist , aber bei Barbara Salesch heißt es doch immer: " Alle notwendigen Auslagen des Klägers/Beklagten trägt der Beklagte/Kläger" ...


    Das heißt, wenn Du verlierst, wirst Du auch die Auslagen Deines Gegenüber zahlen müssen, außer Dein Einkommen ist unter einer bestimmen Grenze, dann würde das die Staatskasse bezahlen.



    Zum Gericht:


    Ich denke es kommt an, was für eine Art von Prozess es ist, ... dann kann man sagen, ob es im Amtsgericht oder in einem höhere Gericht stattfindet, was ja ausserhalb Deiner Stadt liegen könnte.


    Dann mußt Du imho trotzdem alle notwendigen Auslagen Deines Gegenüber zahlen, solltest Du verlieren.



    Siehst Du denn gute Chancen?!




    ciao

  • bin fündig geworden:


    §12 ZPO (Zivilprozeßordnung):
    Das Gericht, bei dem eine Person ihren allgemeinen Gerichtsstand hat, ist für alle gegen sie zu erhebenden Klagen zuständig, sofern nicht für eine Klage ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.




    § 13.


    Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt


    Also ist das Gericht zuständig, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat.

  • Scheint ja komplizierter zu sein als ich gedacht habe...:rolleyes:


    Wenn es zur Verhandlung kommt, ist es Firma gg. Firma. ( GmbH gg. Einzelfirma ).


    Im weitesten Sinne geht es um Urheberrechte im Internet. Der Streitwert ist also nicht wirklich zu definieren.


    Objektiv sehe ich die Chancen bei 40:60 für mich.



    Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK
    § 13.


    Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird durch den Wohnsitz bestimmt


    Also ist das Gericht zuständig, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat.


    Danke, D-ABVK!


    Aber ob das auch bei Fa. gg. Fa. gilt...?

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  • da wollte ich Dich auch noch nach gefargt haben wer sich streiten will.
    Bei Firma-Firma eigentlich meist eindeutig.
    Ist zwischen euch irgendwie ein Vertrag zustandegekommen?


    Üblich ist bei Firmen, daß in den ABG's neben dem Erfüllungsort auch der Gerichststand geregelt wird.


    Irgendwo steht doch immer: Gerichsstand für beide Parteien ist xyz.
    Ist immer der Ort wo die Firma den Sitz hat.


    Mit Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluß akzeptiert man meist die AGB's
    und somit auch den Gerichtsstand.


    Jetzt kommt es also drauf an um was es bei euch geht. Ist ein Vertrag zustande gekommen?


    Gruß
    Ralf

  • Zitat

    Original geschrieben von D-ABVK

    Jetzt kommt es also drauf an um was es bei euch geht. Ist ein Vertrag zustande gekommen?


    Gruß
    Ralf


    Das mit dem Gerichtsstand ist schon klar, allerdings ist kein Vertrag, weder schriftlich noch mündlich, zutande gekommen. Grund der Streitgkeiten ist wie gesagt Urheberrechtsverletzung (im weitesten Sinne) im Internet.



    Gruss :)

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  • ist sauschwer die Zuständigkeit rauszubekommen. Was ich jedenfalls gefunden habe ist, daß nach dem Urhebergesetz nur ganz bestimmte Amtsgerichte und Landgerichte zuständig sind. Das grenzt die Gerichte schon mal etwas ein. Zum Vorteil. Sind pro Bundesland 1-3 Gerichte. Mehr nicht.
    Hier der Link:


    http://transpatent.com/ra_krieger/gerzuurh.html[/URL]


    Rechts muß Du gucken in welchem Gerichtsbezirk Deine Firma den Sitz hat.
    Links stehen dann die Gerichte mit Orten.


    Ob nun der Sitz Deiner Firma oder der Wohnsitz des anderen entscheidend ist, habe ich auch nicht rausbekommen.


    Ich rate Dir auf jeden Fall aber einen Fachanwalt für Internetrecht oder Urheberrecht zu nehmen. Falls es zum Prozeß kommt.


    Die Materie ist zu kompliziert. Der Rechtsanwalt um die Ecke kennt sich damit mit Sicherheit nicht gut aus. Da würde ich einen Fachmann dranlassen.


    Also nur vom entsprechenden Fachanwalt vertreten lassen.


    Ein Ratschlag von mir als gelernter Rechtsanwaltsgehilfe.


    Einfach mal die nächste Rechtsanwaltskammer anrufen und sich erkundigen.
    Gibts in jeder größeren Stadt. Oder googlen und dort nach Fachanwälten suchen.


    Vorm Amtsgericht brauchst Du keinen Anwalt. Da kann man sich selber vertreten. Ab Landgericht aufwärts ist aber "Anwaltszwang"


    Ich wünsch Dir viel Erfolg..


    Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil
    -Der Beklagte wird verurteilt......usw usw. -

  • D-ABVK:


    Erstmal vielen Dank für Deine Mühe! :top:


    Die ganze Materie ist viel komplizierter als ich gedacht habe, da muss wirklich ein Fachmann ran. Nächste Woche habe ich einen Termin beim entsprechenden Fachanwalt, mal sehen was der sagt...:rolleyes: Aber wenn schon die Sache mit dem Gerichtsstand so undurchschaubar ist, dauert das ganze Verfahren bestimmt ewig...:mad:


    Gruss und nochmals Danke!

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