Hallo,
ich packe in einem großen Supermarkt die Regale für einen großen deutschen Puddig Hersteller
Ich bin dort über eine Serviceagentur angestellt. Diese ist jetzt wohl Pleite gegangen. Ich wurde zum 31.05.02 fristgerecht gekündigt. Jedoch steht noch das Gehalt von April 2002 aus. Von dem von Mai brauche ich erst gar nicht zu reden.
Auch wenn es "nur" 100 € sind, so ist dies für mich als Schüler doch eine Menge Geld.
Dummer Weise ist die Serviceagentur telefonisch nicht mehr erreichbar. Es meldet sich nur noch eine Ansage, welche auf einen späteren Zeitpunkt verweist. Natürlich ist dann auch immer nur die Stimme dran. Die Handynummer ist deaktiviert und auf bisweilen 2 Faxe hat niemand reagiert.
Wie kann ich da am besten verfahren? Ich möchte auf jeden Fall das Geld, welches mir zusteht, noch bekommen.
Muss ich da gleich mit rechtlichen Schritten drohen, bzw. welche einleiten? Und welche wären das denn?
Servicefirma Pleite - Gehalt steht aus
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wenn sie insolvent ist, dann wirst du dein Gehalt nicht mehr bekommen können
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Soll heißen, ich habe mir als dummer Schüler vollkommen umsonst den Ar*** aufgerissen und meinen Sommerurlaub muß ich jetzt durch einen Verkauf meiner Leber finanzieren?
Das kann doch nicht wahr sein -
Deine Leber kannst Du behalten, verkaufe lieber eine Niere!:D
Spass beiseite, es sieht nicht gut für Dich aus, wahrscheinlich kannst Du dich nur damit beruhigen, das Du ein gutes, ehrenamtliches Werk getan hast! -
Wenn die Firma insolvent ist, muß sie ja wohl beim zuständigen Gericht Insolvenz angemeldet haben. Zur Sicherheit kannst du dich ja mal erkundigen, und beim zuständigen Insolvenzverwalter deinen Anspruch anmelden.
Dass du aber nichts bekommst, kann ich dir auch mit einer Wahrscheinlichkeit von 99% versichern:(
Gruß
DaFunk -
Vielleicht solltest du dir beim nächsten Arbeitsamt einen Antrag auf Insolvenzausfallgeld holen ?
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Spielt die Tatsache eine Rolle, das mir in der Kündigung zugesichert wurde, dass meine Steuerfreistellungsbescheinigung nach der letzten Abrechnung mir zurück gesandt wird? Die letzte Abrechnung kam ja schließlich noch nicht.
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Geh auf jeden Fall mal mit allen Unterlagen, die Du hast und nach einer Nachfrage beim Amtsgericht und ggf. beim Konkursverwalter zum Arbeitsamt und lass Dich nicht von einem zu bequemen Mitarbeiter abwimmeln, die müssen Dir weiterhelfen.
Frag nach, ob in Deiner Situation Konkursausfallgeld für die noch nicht gezahlten Gehälter besteht (bei festen Angestellten ist das für 3 Monate zugesichert, ich weiß aber nicht, wie die Sonderregelungen für Nebenbeschäftigungen auf steuerbefreiter Basis lauten). Halte Dich aber mit Deiner Forderung immer analog an den Konkursverwalter, denn Arbeitsgehälter sind die erste Schuld, die ausgeglichen werden muss in einem Konkursverfahren, erst danach kommen die Forderungen der Gläubiger.
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Nach einem Telefonat mit der Buchhaltung (welche eine externe Firma macht) und dem zuständigen Landgericht habe ich nun heraus bekommen, dass die Firma (noch?) keine Insolvens beantragt hat.
Spielt das für meinen Fall eine Rolle?
Jedenfalls habe ich nun erst einmal folgendes Fax geschickt:Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren !Da Sie sich nicht auf die letzten zwei Faxanfragen gemeldet haben, bitte ich Sie hiermit letztmalig, sich auf Grund des ausstehenden Lohnes für April 2002 bei mir zu melden.
Ich gebe Ihnen hierfür eine Frist bisFreitag, den 07.06.2002 !
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen, werde ich es mir vorbehalten, gegen Sie rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Da ich mit sowetwas wenig Erfahrung habe und die Schule in solchen Dingen natürlich mal wieder am wahren Leben vorbei lehrt, weiß ich nicht, ob der Text gut getroffen ist.
Zudem weiß ich auch nicht, ob ein Fax die richtige Wahl ist, oder ob ich es per Eimschreiben schicken sollte. Werde wohl erst einmal die Frist abwarten und dann ein Einschreiben hinterher schicken... -
Bei normalen Angestelltenverhältnissen ist es so:
Kann der Arbeitgeber die Krankenversicherung oder andere Versicherungen nicht bezahlen, so sind z.B. die Krankenversicherungen die ersten, die eine Insolvenz beantragen und dann kann der Arbeitgeber nur wenig dagegen machen.
Wenn Du selbst kein Geld bekommst kannst auch Du über das Arbeitsamt das Insolvenzverfahren einleiten lassen.Wie das aber bei Aushilfstätigkeiten ist, kann ich nicht sagen. Deshalb unbedingt die Empfehlung, Dich erst einmal beim Arbeitsamt zu informieren.
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