Samsung Hotline - vorortaustausch

  • Hi,


    scheint wohl so, als ob ich ein Montagsmodell erwischt habe... Beim Anrufen und wieder auflegen cuttet er nicht die Leitung... das Hat er schon derbe oft gemacht.


    So bei Samsung angerufen, die meinten ich soll das zuschicken...? Ich dachte die machen dann gleich vorort austausch. Akku behalten und nur telefontausch an der Haustür!


    :eek: Was soll ich machen? Ich brauch doch ein Handy... ich muss beruflich erreichbar sein...


    Hilfe, was soll ich sagen?


    Danke Bullzeye

  • Lass es halt über deinen NB reparieren(sofern du es mit Vertrag erworben hast).Dort bekommt man in der Regel auch gegen Kaution ein Leihgerät.
    Für solche Fälle ist es aber immer ratsam einen gewissen Handyvorrat zu Hause zu haben.;)

  • Ich nehme an, es wäre zu leicht, das dem Kunden zustehende Wahlrecht bei der Nacherfüllung wahrzunehmen und einfach ein neues Gerät zu verlangen?:D
    (Was schlagt ihr euch immer mit den Herstellern :confused: )


    Das klingt mir nämlich in deinem Fall nach der optimalen Lösung.
    Ansonsten kannst du beim Händler reparieren lassen, wobei hier die Zumutbarkeit in Bezug auf Reparaturdauer, bei beruflich genutzten Geräten, bei etwa 10 Tagen liegt.



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Samsungtausch


    Normalerweise tauscht Samsung die Handy´s eins zu eins...
    Läuft aber über eine exterene Firma CS Comunications in Karlstein,
    würde nochmal anrufen und genau danach fragen, ansonsten direkt
    zum Netzbetreiber

  • Ich schlage mich hier schon fast 8 Wochen mit den Handy rum und verlange schon eigentlich ein neu gerät... ich meine, ich habe dafür auch fast 500 € bezahlt...


    Bullzeye


    P.S.: Der mensch an der leitung meinte nur, dass ich es nach Karlstein schicken soll!

  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Ich nehme an, es wäre zu leicht, das dem Kunden zustehende Wahlrecht bei der Nacherfüllung wahrzunehmen und einfach ein neues Gerät zu verlangen?


    So einfach ist es nun auch nicht.
    Glaub mir, Du hast keinen Anspruch darauf sofort ein neues Gerät zu bekommen.


    Was mir außerdem nie richtig einleuchtet:


    Wenn man "beruflich erreichbar sein" muss, hat man doch noch mindestens ein Ersatzhandy als Reserve parat (und in der Regel noch ne SIM Karte von nem anderen Netzbetreiber). :confused:
    Stattdessen haben die Leute ein schickes Samsung Handy (Design ist in diesem Falle sehr wichtig) und jammern dann rum wenn das kaputt geht und nicht sofort ein Ersatz da ist...

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • e770 käufer


    Hallo zusammen. Hab mir gestern das e700 gekrallt. hab mir auch schon ein datenkabel bestellt. kann man da an der software was updaten??
    war schon auf der seite von samsung weiss aber nicht was die programme zum download bezwecken können.

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    So einfach ist es nun auch nicht.
    Glaub mir, Du hast keinen Anspruch darauf sofort ein neues Gerät zu bekommen.


    Ich glaub dir aber nicht:D .


    Zur Erklärung etwas Zitierarbeit aus dem Gesetz:


    Zitat


    § 437
    Rechte des Käufers bei Mängeln
    Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,


    Und dann die Nacherfüllung:


    Zitat


    § 439
    Nacherfüllung
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    Verweigerung der Wahl nur bei unverhältnismäßigen Kosten möglich.
    => normalerweise schon ein Anspruch darauf, der nur in Ausnahmefällen entfällt.


    Ich handhabe das schon seite der Reform so, dass direkter Austausch beim Händler in Anspruch genommen wird. Bisher ließ sich noch jeder Händler von mir überzeugen:D .


    Gruß
    Chris

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  • Den Gesetzestext kenne ich.
    Allerdings denke ich schon, dass 439 III S.1 greift.


    Wenn Dir der Händler ein neues Gerät
    (und ich meine jetzt wirklich ein Neues Gerät, kein Swap-Gerät
    oder ähnliches) gibt, ist das immer mit unverhältnismäßigen Kosten
    verbunden.


    Denn wenn der Händler das Gerät einschickt kostet ihn das maximal
    das Porto, da er mit seinem Zulieferer seinerseits über Gewährleistung
    abrechnen kann bzw. ja direkt mit dem Hersteller bzgl. seiner Garantie.


    Im Gegensatz dazu stehen die Kosten, die ein neues Gerät dem Händler
    ohne Vertrag kostet.


    Natürlich gibt es interne Regelungen für einen Sofortausfall (dh wenn das
    Gerät wirklich von vornherein defekt ist), aber das hat ja mit diesem Fall nichts zu tun.


    Also kann der Händler wenn er will immer auf Nachbesserung bestehen.
    439 III S.2 stehen hier auch in keinster Weise entgegen.



    Man stelle sich diese Sache nur in der Praxis vor, wenn wegen irgendwelchen
    Bagatellgfehlern sofort ein neues Gerät rausgegeben werden müsste.
    Es ist ja eh schon Irrsinn, wenn man nach der zweiten erfolglosen Nachbesserung vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Dass wird noch ein riesen Problem für die Mobilfunkbranche. Volkssport "Wandeln" sag ich nur...

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  • Das mit den unverhältnismäßigen Kosten würde ich so nicht sagen.


    Die Ablehnungsmöglichkeit ist als Ausnahme gedacht.
    Auch den Sofortaustausch kann der Händler über den Regreß bei seinem Zulieferer geltend machen. Er wird dann eben seinerseits ein neues Gerät anfordern und den Schaden damit an den Verursacher weitergeben.


    Ein Beispiel aus dem Lehrbuch wäre z.B. eine tonnenschwere Maschine deren Käufer den Austausch verlangt, nur weil eine Schraube sich gelöst hat.
    Dem Händler pauschal das Recht zur Wahl zugunsten der Nachbesserung zuzuweisen ist aus meiner Sicht nicht tragbar.
    Nach den einschlägigen Kommentierungen handelt es sich um ein Schikaneverbot.


    Wegen Bagatellfehlern wird der Austausch sicher nicht fällig, hier sprechen wir aber von einem Gerät, das trotz Auflegens die Verbindung aufrechterhält.


    Dass es Irrsinn ist, nach zwei gescheiterten Nacherfüllungsversuchen zurücktreten zu dürfen, kann ich so nicht bestätigen. Wenn ich mich nicht täusche sind es zum einen sogar drei Versuche. Außerdem ist es schon lästig, wenn man häufig mit einem Gerät beschäftigt ist, das keinerlei Anzeichen richtiger Funktion aufweist. So hat der Händler einen Anreiz, sich um die Sache zu kümmern und irgendwann möchte ein Kunde auch einen Gegenwert für sein Geld;) .


    Gruß
    Chris

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