Erfahrungen mit mobil-profi.de

  • @ Horizon:
    Mit 3.2 hat das wohl nichts zu tun, denn das könnten die ja erst nach Ablauf der 24 Monate feststellen. Sind also eher die 16% MwSt., die bei Privatkunden abgezogen werden, weil sie die nicht an Privatkunden auszahlen dürfen, wie auf der Seite angezeigt wird. Ob das tatsächlich so ist, kann ich weder bestätigen, noch verneinen.


    @ Claude:
    Bei Endverbraucherpreisen muss die Steuer drin sein, klar. Aber bist du dir sicher, dass das auch für Auszahlungen gilt? Ich könnte mir gut vorstellen, dass es sich hier um eine rechtliche Grauzone handelt, denn die Gesetzesmacher werden sich wohl kaum Gedanken um Auszahlungen gemacht haben.

  • @ Horizon:


    Ups, kleiner Gehirnpaul! Hatte irgendwie 3 Monate im Hinterkopf.


    Nein, die alten AGBs habe ich nicht! Ich habe sie mir wohl noch nicht mal ricchtig durchgelesen, sonst hätte ich den Sch***-Vertrag nicht abgeschlossen :mad:


    @ Bash-T:


    Kann gut sein! Wär ja auch zu schön gewesen, wenn es jetzt so einfach wäre *verzweifel*

  • in 3.2 steht aber auch der Punkt mit den 16%


    Zitat

    Die genannten Auszahlungsbeträge enthalten keine Mehrwertsteuer.


    Bei Vertragsabschluss war diese Klausel noch nicht in den AGBs und davon stand auch nichts in der Bestellbestätigung. Somit ist es IMHO nicht Bestandteil meines Kaufvertrages und nicht für mich gültig.


    claude


    wenn du etwas persönlich ausmachst gilt das IMHO sogar auch über den AGB. Ich habe mir den Betrag auch vorher per Email bestätigen lassen...


    Zitat

    § 4 AGB-Gesetz
    Vorrang der Individualabrede


    Individuelle Verabredungen haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Zitat

    Original geschrieben von Horizon
    in 3.2 steht aber auch der Punkt mit den 16%


    Ooops, hab ich überlesen - und du falsch zitiert. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Horizon
    wenn du etwas persönlich ausmachst gilt das IMHO sogar auch über den AGB. Ich habe mir den Betrag auch vorher per Email bestätigen lassen...


    Tja, es war eine telefonische Absprache :(
    Wenn die Auszahlung allerdings nicht der Absprache entsprechend werdern sollte, dann kannstd du dir vorstellen, wie schnell ich die weider an der Strippe habe ;) (Ganz klar: Sobald ich durchkomme :D)

  • bei mir kommt die näcxhste rechnung nächsten monat. mal gucken, ob ich dann auch meine auszahlung kriege. ging mir bei dem vertrag zwar nicht um die auszahlung(brauchte das handy nur billig), doch als armer schüler kannman immer ein paar euros gebrauchen.
    hat denn noch jemand die alten agb´s? ich hatte sie bis vor kurzem noch, hab sie dann allerdings weggeschmissen:mad:

  • Hallo,


    eine Endkundenseite, wie mobil-profi, muß selbstverständlich Endkundenpreise ausweisen.


    Kostet ein Gerät mit Vertrag z.B. 100,- Euro, dann ist das inkl MwSt. auszuweisen, nämlich Endpreis für den Endverbraucher.


    Bekommt man bei Handy mit Vertrag noch 200,- Euro, dann muß auf der Seite auch 200,- Euro Auszahlung stehen. Der Preis ist NETTO, der Händler kann sich auch keine Vorsteuer auf diese Auszahlung ziehen.
    Endkunden dürfen nur Netto-Auszahlungen bekommen, also Auszahlungsbetragsangabe auf einer Homepage für Endkunden "Netto".



    Umsatzsteuergesetz §14 Absatz 5
    1. Der leistende Unternehmer (Empfänger der Gutschrift) muß zum
    gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung nach Absatz 1
    berechtigt sein.


    Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, also kann ein Endkunde keine MwSt ausgezahlt bekommen.


    Es gibt auch noch einen BFH-Beschluß vom 14.04.1983 - BStBl II S. 393
    Dort steht u.A. Der Agent ist nicht berechtigt,dem Abnehmer eine Gutschrift über einen Preisnachlass mit Ausweis der Umsatzsteuer zu erteilen und einen entsprechenden Vorsteuerabzug vorzunehmen.....



    Eine Sauerei und mit Sicherheit abmahnfähig ist die Praxis , mit Brutto Auszahlungsbeträgen auf einer Endkundenseite zu werben und erst in den AGB darauf hinzuweisen, daß es Auszahlungsbeträge für Firmen sind und der Endkunde weniger bekommt.


    >§ 4 AGB-Gesetz
    >Vorrang der Individualabrede
    >Individuelle Verabredungen haben Vorrang vor Allgemeinen >Geschäftsbedingungen


    Sicherlich, aber muß diese Abrede nicht schriftlich erfolgt sein ? Brauche ich da nicht mindestens eine email von mobil-profi mit der Bestätigung ?




    Elke

  • @ Elke


    Vielen Dank, super, genau das habe ich gesucht :)


    Ich bin mir auch sicher, das die so etwas nicht machen können.


    Aber warten wir erstmal ab, ich kann's mir zwar nicht vorstellen, aber vielleicht war es ja wirklich nur ein Fehler...


    Zitat

    Sicherlich, aber muß diese Abrede nicht schriftlich erfolgt sein ? Brauche ich da nicht mindestens eine email von mobil-profi mit der Bestätigung ?


    Also grundlichsätzlich ist ein Kaufvertrag ja formfrei, allerdings ist bei einer rein mündlichen Zusage die Beweislage schwierig.
    Ich habe zumindest eine Email, in der man mir den Auszahlungsbetrag bestätigt...

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