Bei Online-Vertrag nur Handy retournieren möglich?

  • Hallo,


    ich habe einen O2 genion PowerSMS Online Vertrag. Da hat man ja zwei Wochen Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz unf §312 BGB. Nun meine Frage: ich möchte bei O2 bleiben, aber u.U. ein anderes Handy wählen. Das T610 das ich habe ist immer noch in brandneuem Zustand, habe lediglich ein paar Telefonate geführt (nicht sehr lange). Kann ich nun innerhalb dieser 2 Wochen das Handy zurückschicken und dafür ein anderes subventioniertes Handy auswählen? (eventuell natürlich einen Differenzbetrag dazuzahlen)?


    Wäre euch für eine Antwort sehr dankbar. Besonders persönliche O2-Erfahrungen sind erwünscht. :)



    Danke, gruß
    Martin

  • Punkt1)


    Das gehört nicht ins SE-Forum.


    Punkt2)


    Warum machst du einen zweiten Thread auf?


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

  • Soweit ich weiß, geht das nur, solange man die SIM Karte nicht aktiviert hat.
    Lasse mich gerne aber eines Besseren belehren.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Soweit ich weiß, geht das nur, solange man die SIM Karte nicht aktiviert hat.
    Lasse mich gerne aber eines Besseren belehren.


    Das wäre schade :(


    Wie sieht es aus, wenn die Kamera des Handys (eventuell, bin noch nicht ganz sicher) eine Macke hat?


    Gruß
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    dann hast du Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Lieferung eines funktionsfähigen Gerätes. Kein anderes Handy


    Dann gehe ich davon aus, das O2 aussuchen kann, ob sie reparieren oder gleich austauschen? Wenn sie reparieren lassen wollen, wäre das eine Schweinerei, das Gerät ist gerade 2 Tage alt, und praktisch nicht benutzt :(
    Weiß jemand, ob O2 da kulant ist ?


    EDIT:// außerdem hätte ich dann 3 Wochen kein Handy :( Wozu gibt es in diesem Falle denn dann das FAG? Ist das nicht nur ans Handy sondern auch an den Vertrag gebunden?


    Gruß
    Martin

  • der Käufer hat das Wahlrecht, ausgenommen dem Verkäufer entstehen dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten/Aufwand


    afaik bekommt man bei o2 ein Austauschgerät wenn <30min telefoniert wurde

    Viele Grüße
    Martin

  • Danke für deine kompetente Hilfe, das sollte dann bei mir kein Problem sein, ich hoffe, die haben dann im Endeffekt auch einen guten Service. Ich werde dann meine Erfahrungen hier posten :)


    Gruß an alle, die sich beteiligt haben
    Martin

  • Auf welche Paragraphen im BGB könnte ich mich im Zweifelsfall berufen? Und zwar


    1. Fernabsatzgesetz allgemein (das muss doch hier auch gelten??! was sagen unsere Experten hierzu? Kann ja doch nicht von der SIM abhängig gemacht werden)


    2. Falls wirklich ein Defekt mit meiner Kamera vorliegen sollte (bin noch nicht 100% schlüssig).


    Und außerdem:


    Ich habe in einem anderen Thread gelesen, dass man z.B. wenn man im vodafone-online-shop bestellt ein Handy auch im Laden zurückgeben bzw. umtauschen kann; geht das bei O2 auch mit Partnershops / offiziellen Shops, wenn man bei o2online.de bestellt hat?


    Vielen Dank.


    Gute Nacht wünscht
    t610_4evah

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