ZitatOriginal geschrieben von t610_4evah
Auf welche Paragraphen im BGB könnte ich mich im Zweifelsfall berufen?1. Fernabsatzgesetz allgemein (das muss doch hier auch gelten??! was sagen unsere Experten hierzu? Kann ja doch nicht von der SIM abhängig gemacht
Das Fernabsatzgesetz gibt es, damit sich ein Kunde, der ein Produkt auf einem Weg bestellt, wo er sich das Produkt nicht vorher angucken kann, das Produkt nach der Lieferung erstmal begutachten kann (eben genau so, wie wenn er im Laden wäre) und dann entscheiden kann, ob er es behalten möchte. Das Fernabsatzgesetz gilt wenn du per Telefon, Postkarte, Fax, E-Mail, Internet ect... bestellst, eben immer wenn du das Produkt nicht vor dem Kauf angucken kannst.
Sobald du die SIM-Karte aktiviert hast, kannst du aber Handy und SIM-Karte nicht mehr zurückgeben. Dh. aus dem Vertrag kommst du schonmal nicht mehr raus (es sei denn o2 gewährt dir irgendwelche zugesicherten Leistungen nicht mehr oder erhöhen die Tarife).
Wenn du Handy kaputt ist, kannst du auf die 24-monatige Händlergarantie zurückgreifen. Hierbei darf o2 das Handy allerdings 3 mal versuchen zu reparieren, wenns dann immer noch nicht i.O. ist kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten (also o2 gibt dir das Geld wieder) oder o2 muss dir ne neues Handy gleichen Typs geben.
Soweit das rechtliche, wenn ich nix vergessen habe .
Alles andere ist Kulanz von o2.