Rechtsfrage: Was tun bei unvollständiger Ware (Drucker)

  • Moien,


    wer hat hier Ahnung? :D


    ich habe vor einigen Wochen bei einem SATURN Markt in Düsseldorf einen Epson C64 Drucker für 99€ erworben. Der Drucker gehörte der lt. Epson exklusiv für Saturn und MM vertriebenen PhotoEdition an.
    D.h. Photopapier und USB Card Reader dabei.
    Allerdings gab es Kartons PhotoEdition mit und ohne CardReader. Ich habe einen mit CardReader gekauft.


    Zu Hause stellte ich fest dass Handbuch, CD, Papier und Card Reader gefehlt haben. Nach Reklamation beim Abteilungsleiter erhielt ich Handbuch, CD, Papier - nicht jedoch den Card Reader. Da wollte er erst mit Epson Rücksprache nehmen da in den anderen "incl. Card Reader" Kartons auch keiner drin war.
    Dann hat er angerufen und meinte es sei ein Fehler, ich bekomme keinen. Das hab ich erstmal akzeptiert, aber Epson angeschrieben.


    Nun habe ich eine Mail von Epson mit Inhalt dass mir der Reader zusteht.
    Die Frage ist nun ob ich wenn's draufsteht wirklich ein Recht darauf habe es zu bekommen - und vor allem ob ich den Drucker auch wieder zurückgeben kann (Geld zurück). Allerdings sind die Patronen zu einem 1/4 verbraucht!


    Hintergedanke ist nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch dass es den C84 (Nachfolgemodell) jetzt für 99€ (mit Card Reader) gibt. Würde natürlich gern "tauschen".
    Wichtig wäre halt den rechtlichen Background zu haben wenn ich mit SATURN verhandeln will.


    Vielen Dank für die Hilfe

    Gruss Dacoco

  • wenn im Vertrag ein Card Reader zugesichert ist und keiner drin ist, dann hast du Recht auf Nacherfüllung, sie müssen dir den Card Reader also rausrücken.


    Geld zurück oder Tauschen geht zu diesem Zeitpunkt nur wenn der Händler mitspielt

    Viele Grüße
    Martin

  • Hallo


    Mir ist auch schonmal passiert, dass die Ware nicht vollständig ist, allerdings war es der MediaMarkt. Bei mir war es das Monitorkabel was gefehlt hat. Also habe ich alles wieder eingepackt und bin zum Geschäft zurückgefahren und habe denen gesagt das das Kabel nicht dabei ist obwohl es dabei sein müsste.


    Die waren dort sehr Kulant und haben mir einen Monitor gegeben wo alles komplett war. Man muss nur höflich und nett bei denen anfragen und dann bekommt man das Fehlende Teil bzw. die Ware neu. Das wird beim Saturn genauso gut gehen also da sehe ich keine Bedenken.


    Ebenfalls wie mein Vorredner gesagt hat hast Du die Möglichkeit nachzufragen ob Du das Geld zurückbekommst. Manchmal gehts, manchmal nur ne Gutschrift oder den selben oder anderen Artikel.


    Gruß Satansbraten

    Lass Dir Raten, sprich mit dem Satansbraten.

  • Also mich hat einer meiner Kunden mal angemahnt weil ich ihn 3 mal gemahnt habe und mein lieber Geschäftspartner so schlau war und vergessen hat die Tastatur mitzusenden! War etwas komisch aber wir haben umgehend den KV erfüllt und das Geld war auch prompt da!


    Drum sage ich mal folgendes:


    Mahne Epson bzw. deinen SATURN ab, das deine Lieferung unvollständig ist und du dies bei nichterfüllung des KF an eine Schiedsstelle der IHK oder an die Verbraucherzentrale weiterleiten wirst!


    Du wirst sehen, der Spruch wirkt wie ein Wunder! Auf einmal stellen die dir das so schnell kannst du nicht schaun hin, da die keine negative Publcity haben wollen!


    Bye


    Tom

  • Zitat

    du dies bei nichterfüllung des KF an eine Schiedsstelle der IHK oder an die Verbraucherzentrale weiterleiten wirst!


    Du wirst sehen, der Spruch wirkt wie ein Wunder! Auf einmal stellen die dir das so schnell kannst du nicht schaun hin, da die keine negative Publcity haben wollen!


    Jau und schreibe auch gleich das Du an Explosiv, Bild, Kölner Express und was nicht noch alles für Käseblätter Deine Story exclusiv verkaufen wirst, sollte Dir das angetane Unrecht nicht durch Buße des Händlers getilgt werden.


    Soviel zum "Kanonen auf Spatzen"...


    Hallllooooo? Geht es noch? Jeder der angeblich selber mal ein Geschäft hat(te) dürfte eigentlich im Leben nicht so schwachsinnige Tips geben.
    Kann man denn nicht auch einfach mal sachlich miteinander reden ohne das gleich der Knüppel rausgeholt wird?
    Schließlich geht es hier nicht um Leib und Leben sondern bloß um einen Reader...


    Und Dacoco:
    Du hast das Gerät trotzdem in Betrieb genommen und die Patronen zu 1/4 leer gemacht:
    Damit ist mal eben gegen einen neuen tauschen sowieso nicht drin und diese Haltung finde ich auch :flop:
    Was soll Saturn mit Deinem alten gebrauchten? Genau wegschmeißen aber so ein großer Konzer hat es ja dicke....
    Rein rechtlich wäre eh noch zu klären ob der Fehler wirklich durch Saturn zu vertreten ist oder ob die da überhaupt nicht für "haften" müssen


    Also immer schön locker und zwischenmenschlich korrekt bleiben das hilft am meisten


    Gruß
    CH
    (hoffentlich beschlägt mein Anti-Fog-Visier nachher nicht wieder)

  • Beruhig dich mal!


    Das is ein ganz normaler Satz in einem ganz normalen Geschäftsbrief!


    Weisst du wie oft ich solche Sachen schon von Firmen die Namhaft sind erhalten habe?


    Das is einfach nur ein Muster, er muss es nicht benutzen wenn er nicht will, is ja jedem auch freigestellt, ob er meine Tipps annimmt oder nicht!


    Aber jetz sehe ich erst das er das Teil schon benutzt hat, daher haste mal denke ich keine Chance, ausser du ersetzt die Patronen!


    Bye


    Tom

  • Locker bleiben.... ;)


    Ich wollte generell nur anfragen ob ich ein Anrecht darauf habe (den Drucker zurückzugeben). Dass dies Saturn um jeden Preis vermeiden möchte und mir dann entgegenkommt ist mehr oder minder klar.
    Wenn ich allerdings schreibe dass ich gerne meinen Card Reader hätte (wie schon mehrfach im Laden persönlich geschehen) und es bringt nix dann muss ich halt mit anderen Dingen wie Rücktritt vom Kaufvertrag drohen...
    Und siehe da, nach einer Mail an den Vorgesetzten der Saturnabteilung bekam ich an Sylvester 16:43Uhr eine Mail von EPSON, die mir nun den Cardreader zur Verfügung stellen. Es sei zwar eine Falschettikettierung aber dennoch wolle man mich nicht verärgern.
    Ist immerhin besser als gar nix und mal realistisch gesehen das beste was passieren konnte... An Rücknahme habe ich von vorne rein nicht geglaubt... :rolleyes:

    Gruss Dacoco

  • Zitat

    Original geschrieben von Dacoco
    Locker bleiben.... ;)


    Ich wollte generell nur anfragen ob ich ein Anrecht darauf habe (den Drucker zurückzugeben). Dass dies Saturn um jeden Preis vermeiden möchte und mir dann entgegenkommt ist mehr oder minder klar.


    Nachdem Du den Drucker benutzt hast, hast Du selbsverständlich kein Rückgabe- oder Umtauschrecht mehr bzgl. des fehlenden CardReaders. (Eventuelle Mängel natürlich ausgeschlossen)

    Zitat


    Wenn ich allerdings schreibe dass ich gerne meinen Card Reader hätte (wie schon mehrfach im Laden persönlich geschehen) und es bringt nix dann muss ich halt mit anderen Dingen wie Rücktritt vom Kaufvertrag drohen...


    Sofern mich mein Rechtswissen nicht täuscht, wird der "Kaufvertrag" mit Benutzung der Sache Deinerseits rechtswirksam und Du kannst nicht ohne weiteres davon zurücktreten, ferner stellt der CardReader keinen Mangel an der Sache selbst (Drucker) dar.

    Zitat


    Und siehe da, nach einer Mail an den Vorgesetzten der Saturnabteilung bekam ich an Sylvester 16:43Uhr eine Mail von EPSON, die mir nun den Cardreader zur Verfügung stellen. Es sei zwar eine Falschettikettierung aber dennoch wolle man mich nicht verärgern.


    :top:


    Zitat


    Ist immerhin besser als gar nix und mal realistisch gesehen das beste was passieren konnte... An Rücknahme habe ich von vorne rein nicht geglaubt... :rolleyes:


    Was man mit sachlicher Argumentation und Kommunikation doch alles erreichen kann... ;)



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Nachdem Du den Drucker benutzt hast, hast Du selbsverständlich kein Rückgabe- oder Umtauschrecht mehr bzgl. des fehlenden CardReaders. (Eventuelle Mängel natürlich ausgeschlossen)


    Sofern mich mein Rechtswissen nicht täuscht, wird der "Kaufvertrag" mit Benutzung der Sache Deinerseits rechtswirksam und Du kannst nicht ohne weiteres davon zurücktreten, ferner stellt der CardReader keinen Mangel an der Sache selbst (Drucker) dar.


    Die Sache ist inzwischen ja gut ausgegangen, aber zum Thema "Rückgabe- oder Umtauschrecht" noch so viel:


    Selbstverständlich werden die Gewährleistungsrechte auch durch die Inbetriebnahme nicht ausgeschlossen, auch wenn so mancher Händler davon überzeugt ist.


    Es nur einfach so, daß z.B. im Falle eines Rücktritts die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Das wäre im vorliegenden Fall z.B. anteilig verbrauchte Tinte oder Abnutzungen am Gerät, soweit diese den Wert gemindert haben. Um diesen Betrag wird dann der zurückzuzahlende Kaufpreis reduziert.


    Mit der Wirksamkeit des Kaufvertrags hat die Inbetriebnahme gar nichts zu tun.

  • Zitat

    Original geschrieben von stuef
    Es nur einfach so, daß z.B. im Falle eines Rücktritts die gezogenen Nutzungen herauszugeben sind. Das wäre im vorliegenden Fall z.B. anteilig verbrauchte Tinte oder Abnutzungen am Gerät, soweit diese den Wert gemindert haben. Um diesen Betrag wird dann der zurückzuzahlende Kaufpreis reduziert.


    Danke!
    Das wäre mir in dem Fall natürlich klar gewesen! (Wegen ChickenHawks Kommentar)

    Gruss Dacoco

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