P800 startet nicht

  • Das ist wohl die beste Lösung. Zurücktreten und alles wird sich in Wohlgefallen auflösen.


    Zusatzfrage: Der Hersteller bzw. der Händler muss doch eine !Garantie! auf von 24 Monaten auf das Gerät geben? Oder bin ich da irgendwie falsch informiert.

  • Danke


    Danke für die Hilfe,


    aber ich möchte vom kauf nicht zurücktreten weil ich es mit einem original Eplus Vertrag super günstig bekommen habe, war eine Werbeaktion (99 EURO). Ich war heute In Krefeld, leider hatte nur der Shop auf und der Service Point zu. Kommt eben alles zusammen, ich werde es da jetzt am Montag nochmal versuchen und noch 2 Tage Däumchen drehen (ich lauf bald Amok , habe das P800 und kann nichts damit machen). Aber das mit der Garantie interessiert mich schon, ich dachte auch, daß der hersteller die Garantie geben muß wie beim Auto auch, da ist es ja auch egal wo ich es hinbrin ge solange es eine offizielle Anlaufstelle des Herstellers ist, und 2 Jahre ist nun mal gewährleistung in Europa neuerdings oder ?


    gruß robee

  • Zitat

    Original geschrieben von Mertel
    Das ist wohl die beste Lösung. Zurücktreten und alles wird sich in Wohlgefallen auflösen.


    Zusatzfrage: Der Hersteller bzw. der Händler muss doch eine !Garantie! auf von 24 Monaten auf das Gerät geben? Oder bin ich da irgendwie falsch informiert.


    Falsch, Garantie muss der Hersteller bzw. Händler nicht gewähren.


    Was Du meinst ist die Gewährleistung. 2 Jahre sind vorgeschrieben. Mit der Beweislastumkehr (erst nach 6 Monaten).

    MfG
    mobilfunker

  • Zitat

    Original geschrieben von Mertel
    Zusatzfrage: Der Hersteller bzw. der Händler muss doch eine !Garantie! auf von 24 Monaten auf das Gerät geben? Oder bin ich da irgendwie falsch informiert.


    -> falsch informiert ;)


    Zunächst sollte der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (früher: "Gewährleistung") verdeutlicht werden:
    Sachmängelhaftung: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe mängelfrei war.
    (Haltbarkeits-)Garantie: Du hast darauf Anspruch, daß die Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt.
    Eine Garantie wird meistens vom Hersteller darauf abgegeben, daß ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mängelfrei bleibt. Allerdings können bestimmte Komponenten auch von der Garantie ausgeschlossen werden (z. B. beim Mobiltelefon der Akku) oder man gibt nur auf bestimmte Teile Garantie (z. B. beim Auto nur auf den Motor). Niemand wird gezwungen, eine Garantie anzubieten - tut man es aber, ist derjenige, der die Garantie erklärt (ob nun Hersteller, Verkäufer oder ein Dritter), daran gebunden (§ 443 BGB). Die Sachmängelhaftung (siehe 4.1.3.1 ff.) bleibt davon unberührt.


    D. h. es kann gut sein, daß die Sachmängelhaftung seitens des Verkäufers ausgeschlossen wurde, der Hersteller jedoch eine (freiwillige) Garantieleistung erbringt. Glück gehabt!


    Quelle: http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#413

  • Der Unterschied ist mir schon bekannt!


    Allerdings wurde es doch vom Verbraucherministerium als großer Erfolg verbucht, anno 2001 (?), dass man nun zwei Jahre Garantie auf elektrische Waren bekommt.
    Habe ich dass nur in den falschen Hals bekommen oder ist da was dran?

  • Mertel


    Ja, da hast Du was in den falschen Hals bekommen: Was Ende 2001 gefeiert wurde (und zwar wenn, dann vom Justizministerium, das dafür zuständig ist - gab es das Verbraucherschutzministerium damals überhaupt schon?) war eben die Verlängerung der Verjährung für die Sachmängelgewährleistung von 6 Monaten auf 2 Jahre im Rahmen der Schuldrechtsreform. Und zwar für alle Waren, nicht nur für elektronische Geräte.


    Ändert aber nichts daran, dass SE freiwillig eine Herstellergarantie von einem Jahr gibt, und hierfür dann auch ab dem ersten Tag gerade stehen muss (so in den Garantiebedingungen nichts anderes drin steht, was aber meiner Kenntnis nach nicht der Fall ist).

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