Hallo,
die Vermieterin (Wohnungsbaugesellschaft) der Wohnung meiner Mutter geht davon aus, daß die Erben in den Mietvertrag einsteigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete weiterzahlen. Kann mit Testament die Wohnung an eine Person vererbt werden? Diese Person braucht das Erbe nicht antreten und der Mietvertrag wird vom Staat geerbt?
Ist diese Überlegung richtig? Kann man so den Vermieter austricksen?
Mietwohnung erben?
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Re: Mietwohnung erben?
ZitatOriginal geschrieben von juezae
die Vermieterin (Wohnungsbaugesellschaft) der Wohnung meiner Mutter geht davon aus, daß die Erben in den Mietvertrag einsteigen und bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete weiterzahlen.Das hätten die wohl gerne ;). Nein, es ist zwar so, dass der/die Erbe(n) den Mietvertrag übernehmen können, allerdings haben sowohl Erben als auch Vermieter ein Sonderkündigungsrecht innerhalb bestimmter Fristen, dabei ist es unerheblich, ob der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit oder befristet geschlossen wurde.
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bestimmte Frist
Hallo,
"bestimmte Frist" heißt :
Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats für das Ende des übernächsten Monats erklärt werden und sie ist nur zum nächstmöglichen Termin nach dem Tod des Mieters zulässig.
Also müssen 3 Monatsmieten gezahlt werden.
Was ist mit dem 2.Teil meiner Frage:
Kann mit Testament die Wohnung an eine Person vererbt werden? Diese Person braucht das Erbe nicht antreten und der Mietvertrag wird vom Staat geerbt? -
Ja, du kannst das Erbe natürlich ausschlagen und tritts daher auch nicht in den Mietvertrag ein.
Allerdings kannst du natürlich nur das komplette Erbe ausschlagen, nicht nur die Wohnung und den Rest mitnehmen.
Was mit dem ausgeschlagenen Erbe dann passiert würde ich gern mal wissen, das der Staat es bekommt kann ich mir nicht so recht vorstellen, dürfte doch ziemlich teuer sein im Allgemeinen.
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Zitat
Original geschrieben von Tha Masta
(...)
Was mit dem ausgeschlagenen Erbe dann passiert würde ich gern mal wissen, das der Staat es bekommt kann ich mir nicht so recht vorstellen, dürfte doch ziemlich teuer sein im Allgemeinen.Im Endeffekt bleibt der Gläubiger auf den Kosten sitzen, soweit diese nicht von der übrigen Erbmasse bedient werden können.
Wird ein Erbe angetreten, sind auch die Schulden des Erblassers zu tragen.
So einfach ist das.
Stefan
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Nur mal eine Verständnisfrage: deine Mutter ist gestorben und die Vermieterin möchte, daß ihr den Mietvertrag weiter erfüllt? Oder geht es darum, daß die Vermieterin für ihren eigenen Tod plant, oder wie oder was?
Aber was hat das mit Erben oder erben zu tun? Man erbt doch keinen Mietvertrag und insofern hat das mit dem Erbe auch nix zu tun. Stirbt ein Vertragspartner, so erlischt der Vertrag innerhalb gesetzlich geregelter Fristen und ein Erbe muß dafür schon gar nicht ausgeschlagen werden...
Oder verstehe ich das ganze total falsch? :confused:
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Zitat
Original geschrieben von andi2511
Nur mal eine Verständnisfrage: deine Mutter ist gestorben und die Vermieterin möchte, daß ihr den Mietvertrag weiter erfüllt? Oder geht es darum, daß die Vermieterin für ihren eigenen Tod plant, oder wie oder was?Aber was hat das mit Erben oder erben zu tun? Man erbt doch keinen Mietvertrag und insofern hat das mit dem Erbe auch nix zu tun. Stirbt ein Vertragspartner, so erlischt der Vertrag innerhalb gesetzlich geregelter Fristen und ein Erbe muß dafür schon gar nicht ausgeschlagen werden...
Oder verstehe ich das ganze total falsch? :confused:
Hallo,
zu a) alle Leben noch. Für den Fall, daß meine Mutter stirbt, möchte ich nicht auf dem Mietvertrag sitzen bleiben.
zu b) doch, man erbt einen Mietvertrag.
Siehe hier -
Es kommt eben auch darauf an, wer noch in der Wohnung wohnt usw. aber dennoch: du kommst aus so einem Vertrag idR immer raus, ohne gleich das Erbe ausschlagen zu müssen
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Zitat
Original geschrieben von andi2511
Es kommt eben auch darauf an, wer noch in der Wohnung wohnt usw. aber dennoch: du kommst aus so einem Vertrag idR immer raus, ohne gleich das Erbe ausschlagen zu müssen
Klar, meine Mutter wohnt alleine in der Wohnung. Aus dem Vertrag komme ich nach 3 Monatsmieten raus, das ist mir aber zu lange. -
Zitat
Original geschrieben von juezae
Klar, meine Mutter wohnt alleine in der Wohnung. Aus dem Vertrag komme ich nach 3 Monatsmieten raus, das ist mir aber zu lange.Mir ist die Lohnsteuer, die ich Monat für Monat abdrücken muss, auch zu hoch...
Das ist nunmal gesetzlich geregelt, dass bei einem Erbe auch Verpflichtungen des Erblassers übernomen werden. Der Vermieter muss auch in gewisser Weise geschützt werden.
Dir bleibt aber immernoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Wenn dies geringer als die drei Monatsmieten ist, machst Du keinen Verlust.
Ganz abgesehen davon, dass ich es makaber und auch schäbig finde, über drei Monatsmieten zu diskutieren, im Falle, dass die Mutter stirbt.
Stefan
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