O2 ignoriert Kündigungen - was tun?

  • Also ich hatte da bis jetzt absolut keine Probleme. Mein o2-Vertrag läuft seit 4 Jahren und er wurde von mir jedes mal vorher (also so 4-5 Monate vor Ablauf) per normalem Brief gekündigt. Darin habe ich um schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten und die auch jedes mal prompt bekommen. Die letzte Kündigung vor einigen Monaten war sogar innerhalb von drei Tagen abgewickelt und ich hatte die Bestätigung von o2 in der Hand. Also für mich gibts da absolut keinen Grund zur Klage! Bis jetzt habe ich auch letztendlich immer wieder verlängert... :)


    Gruß,
    Dreamer79

  • Hi,


    Kündigung per Einwurfeinschreiben reicht. Optimal ist es, wenn man mit einem Zeugen das Einschreiben aufgibt (und der Zeuge auch den Inhalt bestätigen kann).
    Ich habe bisher allerdings immer per Fax gekündigt, hat den Vorteil, daß es bedeutend billiger ist und mit dem Sendebericht hat man auch einen Beweis.


    Gruß
    Seby

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Hi,


    Kündigung per Einwurfeinschreiben reicht. Optimal ist es, wenn man mit einem Zeugen das Einschreiben aufgibt (und der Zeuge auch den Inhalt bestätigen kann).
    Ich habe bisher allerdings immer per Fax gekündigt, hat den Vorteil, daß es bedeutend billiger ist und mit dem Sendebericht hat man auch einen Beweis.


    Gruß
    Seby


    Vorsicht ! ;)


    Der Sendebericht gilt bei Gericht nicht als Sende / Empfangsbestätigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von voicestream
    Vorsicht ! ;)


    Der Sendebericht gilt bei Gericht nicht als Sende / Empfangsbestätigung.


    Das stimmt. Sowas ist im Zweifel immer mit Vorsicht zu geniesen.


    Einschreiben ist bei sowas immer angebracht. Ich nutze sogar die Form "Einschrieben mit Rückschein". Kostet zwar noch mal etwas mehr, aber ist mir bei solchen Sachen am sichersten.


    Wenn man dann nachweisen kann, dass etwas beim Empfänger angekommen ist, wird unter den gegebenen Umständen (Du hast das Schreiben ja z.B. passend zur Kündigungsfrist an o2 gesendet) kaum jemand anzweifeln, dass es tatsächlich eine Kündigung war. Und falls o2 dann immernoch behauptet, es wäre aber keine Kündigung des Vertrages gewesen, dann sollen sie bitteschön mal darlegen, was Du denn so wichtiges geschickt hast, dass Du es per Einschreiben gemacht hast. Denn irgendetwas ist ja bei o2 angekommen und dieses Dokument müssen sie ja im Zweifel vorlegen können.


    Notiere Dir für den Falle der Fälle trotzdem alle Kontaktaufnahmen (Art, Zeit, Inhalt und ggf. Kontaktpperson).


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Ist aber auch nicht völlig sicher.
    => siehe hier


    Einwurfeinschreiben gilt nicht umsonst (außer evtl. Zustellung durchs Gericht) als das beste Verfahren. Kündigungen werden z.B. auch als Einwurfeinschreiben zugeschickt. Wenn ein einzelnes Gericht, wie in dem von dir genannte Thread, mal anderer Ansicht ist, heißt das ja nichts. 99% der Richter denken halt anders als obiger Richter :-)


    Gruß
    Seby


  • Bei wem gilt es als das beste Verfahren? Woher weißt Du, was 99% der Richter denken? Wie viele Urteile zum Thema Einwurfeinschreiben kennst Du? Ich kenne (derzeit) zwei, die beide in dem von mir oben verlinkten Thread angesprochen sind. Das des AG Paderborn widerspricht der Rechtsprechung des BGH zum prima-facie-Beweis. Die Entscheidung des LG Potsdam hingegen ist - aufgrund der Gegebenheiten bei der Post (ebenfalls im zitierten Thread angesprochen) - m.E. überzeugend.

  • Hi,


    hab das so in meiner Vorlesung gesagt bekommen. Inwieweit das stimmt, kann ich nicht sagen, da die Dozentin allerdings selber Anwältin ist, geh ich doch mal davon aus, daß das auch stimmt.


    Gruß
    Seby

  • Zitat

    Original geschrieben von seby
    Hi,


    Einwurfeinschreiben gilt nicht umsonst (außer evtl. Zustellung durchs Gericht) als das beste Verfahren. Kündigungen werden z.B. auch als Einwurfeinschreiben zugeschickt. Wenn ein einzelnes Gericht, wie in dem von dir genannte Thread, mal anderer Ansicht ist, heißt das ja nichts. 99% der Richter denken halt anders als obiger Richter :-)


    Gruß
    Seby


    In dem von ashd angesprochenen Verfahren am LG Potsdam scheint erstmals die gängige Praxis der DPAG ans Tageslicht gekommen zu sein.


    Das vorherige, massenweise Unterschreiben der Zustellbestätigungen pervertiert ja geradezu den Sinn und Zweck des Einwurfeinschreibens.


    Die Leistungsbeschreibung der DPAG bzgl. Produkt Einwurfeinschreiben spricht auch von einer Dokumentation des Einwurfvorgangens.
    Diese kann aber niemals vorab erfolgen.


    Also werden die 99% der Richter langsam sinken....

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mal im ernst: warum macht ihr euch den Stress mit dem Einschreiben (in welcher Form auch immer)? Kündigt doch einfach schon früh genug (also 1 Jahr oder 6 Monate oder... vorher) und bittet um eine Bestätigung. Ich geh einfach mal davon aus, dass die dann auch in 98% aller Fälle postwendend zurückkommt. Dafür reicht dann wirklich ein Fax oder ein normaler Brief.


    Und wenn man wirklich nur noch einen Tag vor der Kündigungsfrist ist, dann kann man das mit dem Einschreiben immer noch machen...


    Also, nichts für ungut :D
    Dreamer79

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