Die Summe aller Zuzahlungen darf aber 2% des Einkommens nicht ueberschreiten. Daher (vorallem fuer Studenten etc. die bis her komplett befreit waren) alle Quittungen (diese muss mit Namen des Patienten von jedem Arzt Apotheke etc ausgestellt werden) aufheben und wenn es mehr als die 2% sind am Edne des Jahres bei der Krankekasse einreichen es wird dann der zu viel bezahlte Betrag zurueck gezahlt. Bei gewissen chronischen Krnakheiten die vor einem gewissen Datum schon festgestellt wurden wird der Jahresmaximal Satz auf 1% reduziert! Geneueres muesste ich erst raus suschen, aber am, besten Eure KK fragen!
Viel Spass
Nokiaschrotter