ebay: fehler mit sofortkauf-option, wie vorgehen ?

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    hi, ich bin gerade bei einer auktion in der zeile verrutscht und habe wohl im "sofort kauf" 1 € eingetragen. 1 minute nach der einstellung der auktion wurde der artikel direkt ersteigert. der käufer schrieb mich direkt an, ich solle ihm doch meine bankverbindung senden, worauf ich ihm den fehler erklärte und freundlichst um verständnis gebeten habe. er besteht natürlich auf den kaufvertrag, den wir mit der auktion eingegangen sind. seine bewertungen sind "privat", daher gehe ich davon aus, dass er immer so vorgeht und ihm schlechte bewertungen egal sind. mir sind meine bewertungen nicht egal. wie soll ich jetzt vorgehen ? "oh, entschuldigung, mein telefon ist soeben die treppe heruntergefallen und jetzt leider in viele einzelne teile zersprungen ..." oder irgendeine andere ausrede wäre hier vielleicht angebracht, aber was tue ich gegen eine schlechte bewertung ?
    ...
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    telefon-treff? revolution!

  • nein fechte den Vertrag an wegen Irrtums, du wolltest doch wahrscheinlich z.B. 10 oder 100€ eingeben und hast versehentlich die Nuller vergessen.
    Da brauchst du keine Ausrede, ganz im Gegenteil, Vertrag anfechten und gut ist... da kommt er dann auch vor Gericht nicht weiter


    Kann aber gut sein, dass du einer negativen Bewertung nicht auskommst.

    Viele Grüße
    Martin

  • Ein Link zur Auktion wäre nicht schlecht.
    Ist es nicht eigentlich bei eBay so das neue Artikel erst ein bisl später über die Suchmaschine zu finden sind? Wie hat er dann Deinen Artikel so schnell gefunden?

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Der Kaufvertrag kann wegen Irrtums angefochten werden, und zwar nach §119 BGB! Teile dem Käufer einfach die Sachlage erneut und mit Bezug auf seine Chancenlosigkeit bei einem eventuellen Zivilverfahren mit und bitte um Verständnis, das du die Auktion als nichtig betrachtest. Sollte dann eine schlechte Bewertung kommen, wirst du die halt entsprechend kommentieren müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Ein Link zur Auktion wäre nicht schlecht.
    Ist es nicht eigentlich bei eBay so das neue Artikel erst ein bisl später über die Suchmaschine zu finden sind? Wie hat er dann Deinen Artikel so schnell gefunden?


    Hab mal irgendwo gelesen, dass manche Leute die neueste Artiklenummer nehmen (also den gerade eingestellten Artikel, den die Suche zeigt) und dann einfach ein paar Zähler addieren. So finden sie sachen, die andere noch gar nicht sehen und können so Schnäppchen ergattern.


    MfG

  • Übel,Übel.....


    Ich bin zwar kein Ebayprofi,aber ich habe gehört das man negative Bewertungen durch Ebay löschen lassen kann.Durch eine Eidesstatliche Erklärung bezüglich des Sachverhaltes.


    MFG CHris


    P.S. Viele Erfolg das Du noch mal gut aus der Sache raus kommst.

    Life is too short to be small.

  • ...
    hmmm, in der auktion steht 8 minuten nach dem einstellen. einstellungs- und angebots-ende-email kamen aber 1 minute nacheinander bei mir im posteingang an. daher hat er es wohl einfach so gefunden. anfechten nach § 119 klingt gut, vielen dank für den tip. ich habe mittlerweile ein wenig recherchiert und von geburtsort bis zur schuhgrösse alles über den menschen gefunden (jahrgang 81 btw.), auch seine telefonnummern. werde ihn gleich mal anrufen und das klären. danke jungs.
    ...
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    telefon-treff? revolution!

  • Hört sich alles ein wenig komisch an, dass eine Minute danach direkt zugeschlagen wurde :confused:


    Okay, selbst wenn es so ist. Versuch dich mit dem Typen zu einigen. Geht das nicht, frag bei Ebay selbst nach. Dann soll er dir ne negative Bewertung geben, wenn es nicht anders geht und du schreibst als Kommentar darunter, das ein Fehler unterlaufen ist. Bei Ebay kann man, soweit ich weiß sogar negative Bewertungen im Nachhinein löschen lassen, wenn du Ebay die Sache erklärst.


    Gruß,
    Dominik.


    P.S. Hast du Angaben zum Versand gemacht? Ansonsten schreib ihm das der Versand x Euro zahlen muss :D

  • Kannst Dich ja auch mal hier schlau lesen:


    Anfechtung


    Aber Achtung:
    Du musst argumentieren das Du dich "verklickt" hast und nicht das Du Dich beim Preis geirrt hast.
    Denn der Preis ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft.


    Gruß
    CH

  • natürlich kann man auch über den Preis anfechten, allerdings nicht wenn es ein kalkulationsirrtum ist sondern wenn man sich, wie ich bereits geschrieben habe, z.B. vertippt hat also 1€ statt 100€ und das offensichtlich ist.

    Viele Grüße
    Martin

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