ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Muß ich das verstehen?
Ich gehe mal davon aus das er meint, dass das Rechtsberatungsgestz ein Relikt aus der Nazizeit ist durch denen Juden der Zugang zu "ehrbaren" Berufen per Gesetz verboten wurde.
Ursprünglich hieß es mal sinngemäß:
"Wer Rechtsberatung erteilen will bedarf einer Erlaubnis...Juden wird diese Erlaubnis nicht erteilt."
Der letzt Zusatz wurde nach 1945 einfach gestrichen, dass Gesetz aber so erstmal beibehalten.
Mittlerweile versucht die Anwaltslobby krampfhaft das Gesetz aufrecht zu halten um ihren lukrativen Markt nach außen abzuschotten.
Aber auch in diesem Bereich tut sich erfreulicherweise was.
Gruß
CH